2016-01-28

Parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens mit Video der Ausschusssitzung.


1 Teil


2.Teil




EU-Austritts-Volksbegehren in der ORF "TVthek"

Achtung! Videos sind nur 6 bzw. 2 Tage mehr verfügbar (Zum Ansehen auf die Bilder klicken).

http://tvthek.orf.at/search?q=EU+Austritts+Volksbegehren

Plädoyer für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union

von Karl Albrecht Schachtschneider

Das Recht der Republik Österreich, aus der Europäischen Union auszutreten ergibt sich aus Art. 50 EUV und ist allseits anerkannt.

Wegen der Verfassung der Europäischen Union war es von vornherein rechtlich fragwürdig und ökonomisch bedenklich, also politisch falsch, der Union beizutreten. Jetzt ist es geboten, die Union zu verlassen, wenn die unveränderlichen Verfassungsprinzipien der Republik Österreich verteidigt, die ökonomische Vernunft beachtet und das Wohlergehen der Bürger Österreichs nicht weiter vernachlässigt werden sollen.Österreich ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht demokratisch. Es ist nicht rechtsstaatlich. Es ist nicht sozial. Die Bürger Österreichs sind in der Union nicht frei. Ihre Souveränität auszuüben ist ihnen verwehrt. Sie sind Untertanen der Bürokratie der Europäischen Union und der Parteien, die die Herrschaft der Union im Lande durchsetzen. In der Europäischen Union ist Österreich keine demokratische Republik. Das Recht geht nicht vom Volk aus, wie das Art. 1 Abs. 1 B-VG verschreibt, die Verfassungsentscheidung, die die Souveränität des Volkes, die Demokratie und den Rechtsstaat der Republik Österreich verfasst.
Die Wirtschaftsordnung Österreichs widerspricht in der europäischen Union ökonomischer Vernunft. Es geht den Österreichern weitaus schlechter als es ihnen ohne die Mitgliedschaft in der Union ginge. Ihr Wohlstand ist in der Zeit dieser Mitgliedschaft geschmolzen. Sie sind durch die Union mit Lasten belegt, die sie allein niemals übernommen hätten. Die Wirtschaftslage ist labil, tendenziell rezessiv. Die Stabilität der Finanzen ist verlorengegangen. Der Fiskus ist überschuldet. In jüngster Zeit wird Österreich durch Massenzuwanderung bedrängt und durch die Islamisierung der Lebensverhältnisse bedroht.Alle großen Vorhaben der Europäischen Union sind gescheitert, der Binnenmarkt, die Währungsunion, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.Der Binnenmarkt ist die Wirklichkeit der Grundfreiheiten, nämlich der Warenverkehrs-, der Niederlassungs-, der Dienstleistungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese Wirtschaftsfreiheiten dienen der internationalen, globalisierten Wirtschaft, nicht den Völkern. Sie haben durch die vertrags- und völkerrechtswidrige Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu harter Deregulierung der nationalen Schutzbestimmungen geführt. Der Gerichtshof hat subjektive Rechte jedes Bürgers und Unternehmers auf Verwirklichung der Grundfreiheiten kreiert. Er bestimmt, welche Politiken der Mitgliedstaaten die grenzüberschreitenden Geschäfte weniger „attraktiv“ machen und verbietet diese, wenn sie nicht durch „zwingende Interessen des allgemeine Wohls“ gefordert und „verhältnismäßig“ sind. Die Maßstäbe definiert er selbst und entzieht sie der demokratischen Willensbildung der Völker. Damit hat er sich zum höchsten ‚Gesetzgeber‘ vor allem des Wirtschaftsrechts aufgeschwungen. Er hat dadurch, dass er aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechte der Bürger und Unternehmen gegen den Staat hergeleitet hat, die Union funktional in einen Staat umgewandelt und die Macht in diesem Staat an sich gezogen. So hat er verfügt, dass nicht das vertraglich vereinbarte Bestimmungsland einer Ware oder Leistung die Produktstandards definiert, sondern das Herkunftsland, so daß nicht die eigenen Standards eines Volkes etwa die Lebensmittelsicherheit bestimmen, sondern die von 28 Staaten. Das hat die Gesundheit erheblich in Gefahr gebracht.
Der Binnenmarkt folgt einer Freihandelsdoktrin, die das Wesen echten Freihandels verkennt. Das sind komparative Vorteile, die allseitige vollständige Auslastung aller Produktionsfaktoren in einem vollkommenen Markt voraussetzen, auch des Faktors Arbeit. Davon kann in der Union keine Rede sein. Der Sache nach werden absolute Vorteile der einen zu Lasten der anderen durchgesetzt. Das führt zum Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, zu deren übermäßigen Verschuldung, zu deren Rezessivität und daraus folgend zu Transferzwängen zu Lasten der Bevölkerung der anderen Mitgliedstaaten. Gewinne generieren daraus allein die internationalen Unternehmen. Es ist unechter Freihandel der neoliberalen und neokapitalistischen Ideologie. Der unfaire Wettbewerb ohne hinreichende Gleichheit der Chancen bringt die Ausbeutung der Arbeitnehmer mit sich, die sich stetige Senkung der Löhne gefallen lassen müssen, um die Markfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Diese können sie gegen die sklavenartigen Beschäftigungen in unterentwickelten oder wenig entwickelten Ländern ausspielen, weil in der globalisierten Wirtschaft, in die sich die Europäische Union vertragsgemäß einfügt, kein hinreichender Schutz der Volkswirtschaften in deren jeweiliger Eigenart besteht.
Der mißgebildete Binnenmarkt wird durch die Währungsunion und besonders durch die Währungseinheit der Eurogruppe wesentlich verbösert. Den Euroländern sind Abwertung und Aufwertung verwehrt, so daß sie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch den Außenwert ihrer Währung verbessern können. Während die stärkeren Volkswirtschaften, wie Deutschland und auch Österreich, eine unterbewertete Währung nutzen können, müssen die anderen mit einer überbewerteten Währung zurechtkommen. Das läßt ihnen weder am Binnenmarkt noch am Weltmarkt Chancen, nicht einmal am eigenen Mark, den sie ja für alle Wettbewerber aus der Union zu öffnen gezwungen worden sind. Die Unternehmen der stärkeren Volkswirtschaften sind durch unfaires Preisdumping begünstigt.Der Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die die Sozialleistungen ihrer Bürger allein schultern müssen, war und ist unausweichlich. Davon haben aber nur die Unternehmen und Steuerstaaten der stärkeren Volkswirtschaften Vorteile, nicht deren Bevölkerungen. Denen wird die Sozialdividende der starken Währung vorenthalten, die durch die günstigen Importpreise ihre Kaufkraft stärken und im Übrigen den nationalen Markt beleben würde.
Die Unternehmen mit kräftiger Produktivität und demgemäß wettbewerbsfähigen Stückkosten können den internationalen Wettbewerb auch mit höherem Preisgefüge erfahrungsgemäß bestehen. Die Schweiz ist trotz ihres hohen Preisniveaus eines der zwei wettbewerbsfähigsten Länder der Welt. Es geht nicht um Markabschottung, sondern um internationalen Handel in ökonomischer Vernunft, in denen freier Handel und notwendiger Schutz in einem jeweils sachgerechten Verhältnis gehalten wird, in einem Verhältnis, das Ausbeutung verhindert und allen Seiten dienlich ist.
Die Verantwortung für die Wirtschaft haben die Völker, die auch die Sorge für die Jungen, die Alten, die Kranken und die Schwachen ihrer Völker tragen, die soziale Verantwortung haben. Eine regide konstruierte europäische und globale Wirtschaft wird der Unterschiedlichkeit der Völker, deren Lebensweise und vor allem deren Freiheit nicht gerecht.
Die Einheitswährung sollte den unionalen Großstaat erzwingen. Sie war eine Fehlkonstruktion und ist krachend gescheitert. Jetzt kosten die verzweifelten Eurorettungsversuche Billionen an Euro. Auch die inflationsorientierte Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank wird die Währungsunion nicht retten. Das jetzt betriebene Quantitave Easing, die von der Europäischen Zentralbank betriebene Geldschwemme, ist nicht nur schwerer Rechtsbruch durch vertragswidrige Befugnisanmaßung ultra vires, sondern wird einen Zusammenbruch aller Finanzen herbeiführen, der die politische Stabilität der Völker und Staaten der Europäischen Union beenden wird. Schon jetzt müssen die Sparer und Rentiers wegen der praktizierten Nullzinspolitik hinnehmen, daß ihre Ersparnisse und Lebensversicherungen keine Zinsen mehr erbringen. Sie sind dadurch in Not gekommen.Die Schengen-Politik eines Raumes ohne Binnengrenzen ist unter dem Sturm der Flüchtlinge kläglich zusammengebrochen. Diese Politik hat schon lange die grenzüberschreitende Kriminalität erleichtert. Die Außengrenzen waren und sind nicht gesichert. Fremde strömen zu Millionen in die Europäische Union, vor allem nach Österreich und Deutschland, die Länder mit der besonders attraktiven Sozialpolitik. Die Freiheit, die es nur durch Rechtlichkeit gibt, ist so gut wie verloren. Die Sicherheit der Grenzen ist für Freiheit und Recht existentiell.Die Staaten haben um der Illusion eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts willen alle diese wohlklingenden und elementaren Prinzipien verletzt. Vor allem Deutschland hat das Recht beiseite geschoben und gegen Gesetze und Verträge massenhaft Fremde ins Land gebeten. Die Sicherheit aller Völker der Union ist dadurch in größter Not.
Die Einzelstaaten hätten sich gegen die illegale Massenzuwanderung der Fremden behauptet, wie das einzelne Staaten bewiesen haben. Die gemeinschaftliche Verantwortungslosigkeit hat die Völker der Union Gefahren einer politischen Religion ausgeliefert, die mit der Kultur und mit dem Recht Europas unvereinbar ist, jedenfalls mit dem Recht Österreichs und auch Deutschlands. Für Europa ist die Säkularität der Politik von der Religion essentiell. Diese ist im Christentum angelegt und durch die Aufklärung gefestigt. Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist nicht behebbar. Deren Gesetzgebung ist exekutivistisch. Die Gesetze bestimmen die Kommission, der Rat und vor allem die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Das Europäische Parlament hat keine demokratische Legitimationskraft. Es vertritt kein Volk, weil es das Unionsvolk nicht gibt. Die Abgeordneten sind nicht gleichheitlich gewählt. Die nationalen Parlamente, deren Einfluß in den Parteienoligarchien und vor allem in der Europäischen Union ohnehin erheblich geschwächt ist, haben für die Gesetzgebung weitgehend nur noch eine Alibifunktion. Dem Europäischen Gerichtshof fehlt jeder Ansatz demokratischer Legitimation, aber er hat große Gestaltungsmacht. In der Europäischen Union sind auch die Mitgliedstaaten nicht mehr hinreichend demokratisch.Demzufolge schaffen die Gesetze nicht mehr durchgehend Recht. Sie sind meist nicht mehr Erkenntnisse des Willens des Volkes. Für demokratische Willensbildung fehlt es zunehmend an der erforderlichen Homogenität der Lebensweisen und der sozialen Verhältnisse. Aber selbst die fragwürdige bürokratische Ordnung der Verträge und der überbordenden Richtlinien und Verordnungen der Union wird stetig verletzt, wenn das politisch opportun ist. Die Mißachtung des Rechts ist in der Europäischen Union System geworden. Das Recht hat sein Wesen, die unverbrüchliche Verbindlichkeit, verloren. Die Mitgliedstaaten haben dadurch auch an Rechtsstaatlichkeit eingebüßt. Nicht einmal die Verfassungen der Mitgliedstaaten werden respektiert, jedenfalls nicht in Deutschland und Österreich.Die Verteilung des Volkseinkommens kann nur gerecht sein, wenn sie nach Bedarf, Leistung und Markt auf der Grundlage von Gleichheit und Eigentum der Bürger erfolgt. Darüber kann nur die Bürgerschaft in demokratischer Willensbildung befinden. Darum dürfen Wirtschaft, Währung und Soziales nicht auseinandergerissen werden wie in der globalisierten Europäischen Union. Diese führt dazu, dass die Reichen immer reicher, die Armen immer ärmer werden. Die Völker der Union sind entgegen aller Propaganda unsolidarisch. Die Union ist lebensfeindlich von der leistungsfeindlichen Ideologie des Egalitarismus beherrscht.Kein Volk sollte die Entdemokratisierung, die Entrechtlichung und die Entsolidarisierung der Lebensverhältnisse hinnehmen. Sie sind die unvermeidliche Folge der Europäisierung und Internationalisierung. Jetzt droht die weitere Globalisierung durch die ‚Freihandelsabkommen‘ mit Kanada (CETA) und vor allem mit der Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP). Die Abkommen werden das Unrecht der Wirtschaftsordnung weiter verbösern. Die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Handelspolitik war eine Usurpation einer existentiellen Befugnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Gerichtshof, die jetzt wenig klar in den Unionsverträgen vereinbart ist. Sie bleibt eine schwere Verletzung der Souveränität der Völker, deren wirtschaftliche Heterogenität eine einheitliche Handelspolitik als Außenwirtschaftspolitik nicht zuläßt.Den Österreichern ist, wenn sie in Freiheit, Frieden und Wohlstand miteinander leben wollen dringend zu raten, die Europäische Union zu verlassen. Sie werden dadurch keine Nachteile haben. Der weltweite Handel ist durch die Weltwirtschaftsordnung gesichert, aber sie können den Handel nach ihren Interessen gestalten und müssen sich nicht den Interessen des internationalen Kapitalismus beugen. Sie werden auch die immensen Kosten für die Transfers in gescheiterte Staaten und für gescheiterte Finanzinstitute nicht mehr tragen müssen. Sie werden insbesondere die Chance zurückgewinnen, auf die Politik ihres Gemeinwesens Einfluß zu nehmen, den sie auf die Organe der Europäischen Union nicht haben und nicht haben können. Sie werden ihre Grenzen und damit ihren Staat verteidigen können.Anstatt das Subsidiaritätsprinzip mit Leben zu erfüllen, ist die eigentliche Agenda der Unionspolitik, von Krise zu Krise Schritt für Schritt den unionalen Großstaat zu erzwingen. Die Finalität der Integrationspolitik ist entgegen den Verträgen und den Verfassungen der in die One World eingefügte zentralistische Bundesstaat. Darüber will die politische Klasse freilich die Völker nicht befragen, weil sie nicht mit deren Einverständnis rechnen kann. Vorerst wird versucht, die Bevölkerungen zu verändern, um willige Wähler zu gewinnen.
Die Souveränität der Bürger, deren freie Rede Lebenselixier einer demokratischen Republik ist, will man nach Möglichkeit mittels political correctness ersticken. Sie ist aber die Freiheit der Bürger, die die Bürger mit Selbstbewußtsein verteidigen sollten. Eines der wirksamsten Herrschaftsmittel der Europäischen Union ist der Moralismus, der sogar, kaschiert als Humanität oder Solidarität, über das Recht gestellt wird, wenn das politisch opportun ist.Der einzige Weg ist, so weit wie die Integration vorangetrieben worden ist, der Austritt aus dem uneuropäischen Unternehmen der Integration zur Europäischen Union. Es ist der Schritt in die Freiheit. Nicht die Bürger haben in ihren Staaten das Sagen, sondern die Oligarchien der Parteien, der Medien und vor allem der Finanzen.Der unionale Großstaat ist unvermeidlich undemokratisch. Er hat sich zudem vom Recht, dem wichtigsten Prinzip des Lebens in Freiheit und Frieden entfernt. Vor allem schwächt er die vertikale Gewaltenteilung der Völker in Staaten, ohne die die Freiheit in oligarchischen Zentralismus ersticken wird.
Zunehmend zwingt die Union die Völker im transatlantischen Bündnis in Kriege und schlimmer noch, die Völker der Union müssen sich die Islamisierung der Lebensverhältnisse gefallen lassen, die ihnen Bürgerkriege zu bringen droht. Schon jetzt ist der Terrorismus tägliche Gefahr.Wir leben wieder in Jahren der Entscheidung. Wir sollten uns für ein europäisches Europa entscheiden und einsetzen, gegen die Europäische Union, wie sie oligarchische Internationalisten, Integrationisten und Egalitaristen zu Lasten der Völker geschaffen haben, für ein Europa der Bürger und der Völker, der Freiheit, des Rechts und der wirtschaftlichen und sozialen Vernunft, dessen Institutionen die Souveränität der Völker achten und die Freiheit der Bürger zu verwirklichen eine Chance lassen, für ein Europa der Säkularität der Politik von der Religion, also ein Europa der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie des Rechts der ungestörten Religionsausübung im Rahmen der Gesetze, die für jedermann und für alle Religionen und Weltanschauungen verbindlich sind, für ein aufklärerisches Europa. Die globalistische Europäische Union ist eine uneuropäische Fehlentwicklung.
Wir müssen die verhängnisvolle Integration der Völker Europas zur Europäischen Union beenden, wenn wir wieder in Freiheit und Frieden leben wollen. Wir müssen unser Recht, aus der Europäischen Union auszutreten, wahrnehmen. Die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, wenn sie ihre Freiheit, ihr Recht und ihr gutes Leben nicht nur verteidigen, sondern wiedergewinnen wollen.Wien, den 18. Januar 2016





KR ÖR Senator h.c.
Hon. Prof. Dipl.-Ing. nat. techn.
Dr. iur. Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
A-3280 Lilienfeld
                                                                                                                     
20. 1. 2016

Information und Vorhalt an die Mitglieder des Verfassungsausschusseses des Österreichischen Nationalrates zur Frage der zur Sicherung der Existenz der Republik und ihrer Bürger und Bürgerinnen unverzichtbaren Notwendigkeit und demokratisch gebotenen Beschlussfassung des Nationalrates über den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union gemäß dem diesbezüglichen, dem Parlament zugegangenen Volksbegehren, welche einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.


Vorbemerkung: Nach der ersten, total ‚gelenkten‘ Ausschusssitzung, in der nur bestellte Gegenexperten zugelassen waren, ist es eine weitere demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit, dass bei einem solch existentiellen Thema nunmehr nur zwei Experten, die das Volksbegehren unterstützen, zugelassen werden, und dass diesen jeweils nur sieben Minuten Redezeit zuerkannt wird.

Stellungnahmen, die den 261.056 Staatbürgern, die trotz Medienblockade und Einschüchterung zu den Gemeindeämtern und Magistraten gegangen sind, eine Stimme geben, werden dadurch gezielt verhindert.
Ich muss mich daher auf mündliche Kurz-Hinweise zu den Schwerpunkten Atomkrieg, Arbeitslosigkeit, unkontrollierte Masseneinwanderung (Hierzu verweise ich auf den angeschlossenen Artikel Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas) sowie Handelspolitik (insb. CETA, TiSA u. TTIP) und Landwirtschaft beschränken und verweise auf meine drei Bücher (The WTO, Agriculture and Sustainable Development 2002Globales Schafe Scheren 2006 und Empörung in Europa – Wege aus der Krise 1012/14) sowie auf das angeschlossene Ausweg-Manifest, das bereits in acht Sprachen übersetzt worden ist.


Motivation:
Mir geht es wie dem 1913 verstorbenen 
Stéphane Frédéric Hessel (geb. 1917), der sich im hohen Alter noch verpflichtet gefühlt hat, warnend-Konstruktiv seine Stimme zu erheben
(Aufrufe Empört Euch und Engagiert Euch), weil jedem, der die Augen und Ohren nicht verschließt der Weg in den gesellschaftlichen Abgrund ersichtlich ist.


Ich musste leider erkennen, dass die EU aus sich heraus nicht mehr reformierbar ist. Deshalb ist der einzige sinnvolle Weg, auf Distanz zu gehen und ein Europa zu begründen, in dem auch die Schweiz und Island mit ihren direkten Demokratien und angepassten Wohlstandsstrategien Platz haben.
Eine vertiefte EFTA ist der geeignetste Weg für ein demokratisch vereintes Europa im Gegensatz zu einem demokratisch nicht legitimierten Zentralverwaltungsstaat ohne Lösungsansätze für die wichtigsten gesellschaftlichen und geopolitischen Probleme.


Zu meiner persönlichen Legitimation:
Ich komme aus einer ‚politischen Familie‘ (Diktion J. Raab) in der ich von Kindheit an mit den Fragen der Gemeinwesen und der Geopolitik befasst war.
Mein Großvater, der noch mit einem der Gründerväter des EU – Alcide Degasperi – im Reichsrat saß, hat das sozial bedingte Ende der Habsburger-Monarchie vorausgesehen und hat uns nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerstaates aufgrund seines guten Kontaktes zu den Arbeitern eine bolschewistische Räteregierung erspart (Prof. S. Nasko).
Mein Vater hat den aufgrund der brutalen Ausbeutung durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges heraufkommenden Zweiten Weltkrieg vorausgesehen und hat die Umgebung darauf vorbereitet. Er ist vor dem Abtransport ins KZ gestorben.
Mein verstorbener Firmpate, Karl Marchart, war Gewissensdesserteur (Ich schieße auf keine unschuldigen Mitmenschen). Er hat die gegenwärtigen Zeitläufte ähnlich dramatisch eingeschätzt und mich zum Aufstehen motiviert.
Mein Bruder Ioannes hat die ersten Briefe mit der Neutralitätsstrategie aus der Schweiz vorbei an den Kontrollen der Besatzungsmächte nach Wien zu Julius Raab gebracht.
Mein Großonkel Julius Raab hat mir die Sätze eingeprägt:
Ein freies Österreich in einem vereinten Europa und einer friedlichen Welt.
Er hat gegen die ‚Kalte-Kriegs-Maschinerie‘ das Zugehen auf Russland durchgesetzt und uns den Staatvertrag gebracht. Auch hat er immer betont, dass man den ‚russischen Bären‘ nicht unnötig in den Schwanz zwicken solle, und dass ein kranker Bär gefährlicher sei als ein gesunder. Er hätte das Vasallen-Mitheulen der EU und der österreichischen Regierung in der Kriegshetze gegen Russland nicht mitgetragen und wäre gegen die Zerstörung des aufgebauten Vertrauensverhältnisses – insbesondere unter Berufung auf die Immerwährende Neutralität - aufgetreten.
Dasselbe gilt für meinen geopolitischen Freund Bruno Kreisky, der den Mut hatte aus der westlichen Antiaraberfront zugunsten Israels auszuscheren, obwohl er Jude war, da er absah, was sich zusammenbraut (siehe die gegenwärtige Situation im nahen Orient).
Er hätte die wahren Ursachen der Unmenschlichkeiten im Vorderen Orient benannt und die USA-NATO-EU Destabilisierungsstrategie offen angegriffen.
Mit ihm habe ich auch die handelspolitischen Überlebensstrategien für die österreichische Ernährungswirtschaft akkordiert und in Genf im GATT erfolgreich verteidigt.
In den Bereichen der Industrie- und Regionalpolitik verfüge ich über internationale Sachkenntnis und Erfahrung.
Schließlich trage ich auch das Vermächtnis des im Vorjahr verstorbenen ehemaligen Ordinarius für Öffentliches Recht und Justizminister Hans R. Klecatsky mit mir. Er sagte mit kurz vor seinem Tod, dass er sich in der Besatzungszeit nicht so unfrei gefühlt habe, wie jetzt unter der ‚verstecken EU-Diktatur‘ und dass er mich ermächtige, posthum in seinem Namen zu sprechen. Mein Buch Empörung in Europa sei eine not-wendende Handreichung für eine zukunftsfähige Politik.  
Zu den vorgegebenen Problemfeldern

1)  Zur Gefahr des Atomkrieges Die Einkreisungspolitik der USA gegenüber Russland, die die EU direkt und im Wege der NATO mitvollführt, trägt das Risiko eines Dritten Weltkrieges, der aller Voraussicht nach ein atomarer sein wird, in sich. Dieser würde sich hauptsächlich in Europa abspielen und unsere Lebensgrundlagen vernichten.
Ein verzweifelter Erstschlag Russlands ist, wenn so weiter gemacht wird, wie bislang, aus vier Hauptgründen wahrscheinlich:
Erstens haben die USA angekündigt ihre Atomwaffen in Europa zu modernisieren. Dies muss Deutschland aufgrund des Aufenthaltsvertrages von 1955 dulden.
Bei Atomkriegen gilt der Vorteil des Erstschlages.
Zweitens hat die USA-NATO-GB-F-Allianz alle Zusagen gegenüber Russland gebrochen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen und hat auch den ABM-Vertrag sistiert.
Drittens hat man über den Putsch in der Ukraine die Südflanke Russlands aufgerissen und die Russen haben sich das Wort Zbigniew Brzezinskis gemerkt, dass Russland nicht mehr verteidigbar ist, wenn die Ukraine aus der russischen Hegemonie herausgebrochen ist. Die EU und Österreich tragen diese Politik mit …
Viertens haben die ökonomischen Sanktionen dazu geführt, dass Russland in Budgetnöten ist und nunmehr auch die Sozialleistungen um 10% kürzen muss.
Dies bedeutet die Gefahr von inneren Unruhen.
Der Versuch eines militärischen Befreiungsschlages liegt daher auf der Hand.

Wer sich aus kritischer US-amerikanischer Sicht über die dramatische Situation informieren will, möge den Artikel des ehemaligen Unterstaatsekretärs und Mitherausgebers des Wall Street Journal Paul Craig Roberts,  in Zeit-Fragen Nr. 1 2016 oder www.antikrieg.com vom 29. 12. 2015 zu Rat ziehen.
Da Österreich seine Außenpolitik an die EU abgetreten hat (EU-rechtlich spielen wir nur mehr sich wichtig machende Handlanger), setzt ein Eintreten für eine Kurskorrektur und eine neutrale Vermittlung einen Austritt aus der EU voraus.

Sie Damen und Herren Abgeordnete tragen die schwere Verantwortung für das Schicksal Europas, das eine apokalyptische Dimension anzunehmen droht.
In der Apokalypse stehen bei allen Übeltätern an erster Stelle die Feigen, die durch ihr tolerierendes Verhalten negative Entwicklungen begünstigen …
Stehen sie doch zur Rettung Europas auf und beschließen Sie die Volksabstimmung!


2)     Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit der EU-28 beträgt rd. 20 Millionen Menschen der gesamten Erwerbsbevölkerung. Dazu kommen nun noch mehrere Millionen zum Großteil schwer integrierbare Immigranten. In Österreich erreichen wir bereits eine halbe Million Arbeitsloser. Da wir erst am Beginn der Vollautomatisierung aller Wirtschaftsbereiche stehen, wird die Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weiter steigen.
In den südlichen EU-Ländern werden Arbeitslosenquoten von 50% bei Jugendlichen und 25% generell zu massiven sozialen Spannungen führen. Die letzte Sonntagsausgabe der FAZ schreibt daher bereits vom ‚Phantasma des Bürgerkrieges‘ und der Chef der Schweizer Armee meint:
Wir tun gut  daran, uns auf Konflikte, Krisen und Katastrophen vorzubereiten. (Zeit-Fragen Nr. 1 2016 und Schweiz am Sonntag 27. 12. 2015)
Aber dies ist kein vorgegebenes, unabänderliches Schicksal. Das Problem der Arbeit muss in eine gesamthafte Neugestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik eingebettet werden, wie ich dies im beigeschlossenen Manifest skizziert habe.
Dazu brauchen wir aber den notwendigen Gestaltungsfreiraum, den die EU verweigert. Sie versucht sogar, über internationale Verträge, wie CETA, TiSA und TTIP, die gegenwärtige, nicht zukunftsfähige Wirtschaftsordnung von außen her zusätzlich zu zementieren.
Die derzeitige ‚Arbeitsmarktpolitik‘ der EU ist schlicht kontraproduktiv. Billiges Geld zu ‚drucken‘ und an die Banken zu geben und zu erwarten, dass diese durch billige Kredite an Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, bewirkt in der Regel nichts oder das Gegenteil. Nichts, weil die Überregulierungen im Bankenbereich die Risikoangst erhöhen und den Kreditnehmern unangepasste, überfordernde Auflagen aufbürden; und das Gegenteil, weil bei Ausrüstungsinvestitionen der Rationalisierungseffekt in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt.
Ein Befreiungsschlag ist daher unvermeidlich, wenn der Weg einer zukunftsfähigen Beschäftigungspolitik beschritten werden soll.
Hier soll auch noch die Liquidierung der finanziellen Nahversorger, der kleinen und mittleren Banken und Bankstellen, und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze erwähnt werden. Es geht um eine gezielte Flurbereinigung bei der nur die Großen übrig bleiben und diese sind dann ‚to big to fail‘.
Die Aussage des Gründers des Rothschild-Finanz-Imperiums Amschel Mayer Rothschild  "Gebt mir die Kontrolle über die Währung eines Landes, dann interessiert es mich nicht, wer die Gesetze macht!" wird dann gesamteuropäische Wirklichkeit.
Die Vollautomatisierung der Bankdienstleistungen bewirkt nicht nur eine rasche, unbeschränkte Enteignungsmöglichkeit (
Am 1. Januar 2016 ist nämlich
die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and
Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des
„Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.
), sondern auch eine hohe Verletzlichkeit im Krisen- und Kriegsfall, denn Cyberwarfare gehört heutzutage zum Angriffsinstrumentarium.
Der Vollständigkeit halber sollten auch noch die überfordernden Haftungen  (ESFS, ESM, ESM und Bankenhaftungsverbund) erwähnt werden, weil deren Schlagendwerden jeden Budgetspielraum zur Gestaltung der Arbeitswelt nehmen würde. Nur ein Austritt aus der EU würde dieser Bedrohung ein Ende setzen.

3)     CETA, TiSA, TTIP Ich habe das TTIP-Abkommen im Exkurs 3 meines Buches Empörung in Europa – Wege aus der Krise  (2. Aufl. 2014) als ‚tödliche Umarmung‘ bezeichnet. Allein die intransparente Art und Weise der Verhandlungsführung muss misstrauisch machen.
Die Texte der Abkommen TTIP und TiSA sind nur in Teilen und vor allem in Form von Propagandaschriften zugänglich. CETA liegt mit 1634 Seiten ausformuliert (Consolidated Text) vor. Es soll still und leise auf EU-Ebene durchgewunken werden und ist die Blaupause und der Schuhlöffel für TTIP. Allein der Umfang bedeutet eine umfassende Überrechtsordnung mit vielen Fallstricken, die die Rechtssicherheit nicht erhöht, sondern vermehrt (J. Stiglitz). Diese Art der Sonderrechtsordnungen widerspricht der europäischen Rechtskultur. Gemäß dieser regeln wir die wesentlichen Dinge in den Gesetzbüchern und nur die für den Einzelfall erforderlichen Details im jeweiligen Vertrag.
Neben den vielen Details – insbesondere den Schiedsgerichten – ist vor allem zu bedenken, dass die Partner in ihren Businessplänen, die auf bis zu 30 Jahre konzipiert sind, die gegenwärtige Rechtsordnung – insbesondere im Finanz-, Sozial- und Umweltbereich - als Geschäftsgrundlage ansehen. Jeder Änderung wird dann sofort eine Gewinnschmälerung zugemessen. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge. So wurden im Rahmen von Investitionsschutzabkommen Klagen wegen der Einführung von Mindestlöhnen (Veolia gegen Ägypten) oder wegen des Baues einer die Gewinne eines privaten Investors schmälernden Brücke (Matty Moroun gegen Kanada) oder wegen der Nichtverhinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten (Nobel Ventures gegen Rumänien) geführt.
Wie oben bei der Arbeitsmarktpolitik aufgezeigt und im angeschlossenen Manifest ausgeführt bedarf es grundsätzlicher, ineinandergreifender Neuordnungen in fast allen Bereichen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung um sinnvolle Beschäftigung und ausgewogenen allgemeinen Wohlstand herbeizuführen. Die drei Abkommen würden dies machtvoll verhindern. Außerdem kann eine Änderung nur bewirkt werden, wenn man in den internationalen Gremien Sitz und Stimme und im nationalen Bereich Handlungsfreiheit hat. Da derzeit ca. 80% der Rechtnormen von Brüssel vorgegeben werden, ist insbesondere letzterer ohne EU-Austritt nicht gegeben.


4)     Masseneinwanderung Was sich auf diesem Sektor EU-weit abspielt ist nicht nur grotesk und auf fast allen Ebenen rechtswidrig, sondern zukunftskriminell. Ich habe dies im beigeschlossenen Schriftsatz Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas dargelegt. Es ist geradezu ungeheuerlich, dass Mitglieder der EU als Vasallen des Welthegemons und im Eigeninteresse (GB u. F) sich nicht nur einer gemeinsam Außenpolitik und Sicherung der Außengrenzen nicht unterordnen und diese in demokratischer Abstimmung unterstützen, sondern völkerrechtswidrig Konflikte anzünden und befeuern, Depopulationsstrategien verfolgen und die ausgelösten Flüchtlingsströme und deren Folgen den unbeteiligten EU-Bürgern aufladen. Die bislang niedergehaltenen Folgen werden zu dramatischen sozialen und kulturellen Spannungen führen.
Hinzu kommt noch die verfehlte Beschäftigungspolitik, die einerseits zu einem Kampf um die Arbeitsplätze führt und andererseits die Sozialbudgets überfordert.
Vor allem wird stümperhafte und teure Nachsorge in der EU statt Vorsorge in den Herkunftsländern betrieben. Man getraut sich nicht einmal die Ursachen und die verursachenden Akteure zu benennen. Vielmehr werden Doppelspieler und Menschenrechtsverletzer (Erdogan, Saudis, Katarsis) hofiert, bezahlt und deren Macht gefestigt.
Der wohl einzige sinnvolle nationale Ausweg aus diesem perfiden Missbrauch Europas und der Schädigung seiner Bürger ist der Austritt aus der sich als Vasall des Noch-Welthegemons verhaltenden EU, um eine eigenständige Migrationspolitik gestalten und auf die Geopolitik als neutraler Mahner und Vermittler einwirken zu können, wie dies der ehemalige Außenminister Willibald Pahr schon 1993 aufgezeigt hat.
Auf die nationalen Ungeheuerlichkeiten (Nichtbeachtung des Fremdenpolizeigesetzes und der Sanitätsgesetze, keine ausreichende Sicherung der Grenzen, keine Sonderung der Spreu vom Weizen) möchte ich nicht eingehen, sondern darauf hinweisen, dass der Wiener Akademikerkreis im Juli 2015 im Wiener Memorandum den zu beachtenden Rechtsrahmen und die geeigneten Schritte dargelegt hat. Dies wurde jedoch ‚EU-konform‘ nicht beachtet.


5)     Landwirtschaft Da die Welternährung eines der existentiellen Zukunftsprobleme sein wird, muss auch das Thema Landwirtschaft zur Sprache kommen.
Die gegenwärtige EU-Agrarpolitik fördert den ‚Stukturwandel‘, d. h. die Liquidation der vielfältig wirtschaftenden Klein- und Mittelbetriebe und das Wachsen der spezialisierten Großbetriebe. In Österreich gaben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre pro Tag 6,5 Betriebe auf! Dies ist in mehrfacher Hinsicht ‚zukunftskriminell‘:
Ersten: Alle Hochkulturen mit zahlreicher Bevölkerung und knappen Flächen haben gärtnerische Produktionsmuster mit hoher Flächenproduktivität und hoher Arbeitsintensität entwickelt. Die gegenwärtige Welt- und EU-Agrarpolitik begünstigt jedoch die einseitige Maximierung der Arbeitsproduktivität.
Zweitens: Die Spezialsierung in Großbetrieben verringert nicht nur die ökologische Vielfalt, sondern verhindert auch eine gärtnerische Intensivierung im Krisenfall, weil sowohl die sachkundigen Menschen als auch die angepassten Techniken fehlen.
Drittens: Der Weltagrarbericht 2008 Landwirtschaft am Scheideweg betont, dass nicht die Konkurrenzfähigkeit am Weltmarkt das Zukunftsthema sein wird, sondern das Erfordernis der lokalen Ernährungssouveränität. Diese wird jedoch derzeit dem Weltmarktstreben geopfert.
Viertens: Vom Standpunkt der Volksgesundheit ist eine vielfältige, frische Nahversorgung ein Desiderat (wünschenswerte Gegebenheit).
Fünftens: Wohlbefinden spendende Kulturlandschaften sind vielfältige ‚Bauerngärten‘, denen eintönige Agrarflächen und zugewaldete (wildgefallene) aufgegebene Flächen zu folgen drohen.

Die jüngste Aufhebung der Milchkontingentierung durch die EU ist ein Musterbeispiel einer unangepassten, nicht zukunftsfähigen Agrarpolitik. Sie wurde von drei küstennahen Ländern betrieben, deren Tierhaltung weitgehend auf Importfuttermitteln basiert (DK, GB, NL). Unter dem Motto der freien Marktwirtschaft wurde der Weg zur ökologisch und weltwirtshaftlich unangepassten Massentierhaltung in Gunstlagen und auf Importfutterbasis frei gegeben.
Nach vollendetem Streich und dessen williger Hinnahme wird nun nachträglich um mildernde Hilfe der EU gefleht.
Wenn noch das CETA und die TTIP hinzukämen, würde sich dieser Trend zur Liquidierung der europäischen Agrikultur verschärfen.
6)     ResumeeAlle fünf aufgezeigten Bereiche weisen auf die Notwendigkeit hin, von der EU in ihrer gegenwärtigen, die Ideale der Gründerväter verratenden und nicht reformierbaren Verfassung auf Distanz zu gehen und im Rahmen einer vertieften EFTA ein von solidarischer Eigenständigkeit geprägtes Europa der Vielfalt anzustreben.
Der Beschluss des Austrittes aus der EU und die Anordnung einer Volksabstimmung sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.



https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0037/



Die vorgebrachten Argumente von Helmut Schramm:


  • Laut IMAS-Umfrage sind bereits 45% der Bürger Österreichs für den Austritt aus der EU.

    Im Expertenausschuss ist man sich dagegen sicher, dass die Österreicher mehrheitlich nicht nur in der EU bleiben wollen, sondern auch noch mehr EU wollen. Was hindert die Volksvertreter dann die Frage klären zu lassen? Sind die Abgeordneten mutig genug um morgen im Plenum eine verbindliche Volksabstimmung herbeizuführen?

    Mich haben die Argumente im Expertenausschuss und die meist auf diesen Argumenten basierenden Stellungnahmen der verschiedenen  Ministerien überhaupt nicht überzeugt.

    Die vorgebrachten Aspekte sind bestenfalls Halbwahrheiten. Da hätte ich einige Fragen: Wenn, wie im Expertenausschuss behauptet, Österreich einer der größten Profiteure der EU-Mitgliedschaft ist, die EU für Österreich jährlich 18000 Arbeitsplätze geschaffen hat, wie viele hat sie dann vernichtet, angesichts der ständig wachsenden Arbeitslosenheere? Im Vergleich zu Österreich hat die Schweiz weniger als die Hälfte Arbeitslose. Warum hat Österreich Rekordstaatsschulden?
    Warum ist immer weniger Geld für den Sozialstaat da? Warum haben sich dann die Löhne und Gehälter nicht dadurch im selben Ausmaß pro Jahr gesteigert, wie das Bruttoinhaltsprodukt? Wie kann in der EU genug Raum für die Neutralität Österreichs da sein, angesichts der EU-Militarisierung mit dem erklärten Ziel der Schaffung einer immer enger zusammenwachsenden Union  - auch im militärischen Bereich? Und: Wichtige Argumente für den Austritt Österreichs aus der EU wurden kaum angesprochen, geschweige ausreichend diskutiert.  
    Wie etwa das demokratische Defizit der EU und die offenen Grenzen oder die EZB-Inflationspolitik.

    Schön, dass auch die EU die Studenten fördert. Fördern ist eigentlich ein falscher Ausdruck. Die eingezahlten Mitgliedsbeiträge Österreichs werden ja nur zum Teil wieder an Österreich retourniert. Österreich bekommt keine Förderungen von der EU, sondern sie zahlt an die EU derzeit jährlich über 3 Milliarden Euro (netto mehr als 1 Milliarde). Mehr als 2/3 der Milliarden werden für den Agrarfonds und den Kohäsionsfonds verwendet. Zum Vergleich: Die Studentenaustauschprogramme bekommen nur etwa 1,5% der Summe. Österreich könnte – so wie die Schweiz – auch ohne EU-Mitgliedschaft ihren Studenten helfen.

    Die offenen Grenzen haben auch viele Nachteile: illegale Masseneinwanderung von so genannten Flüchtlingen, die meist gar keinen Asylstatus haben. Die Sicherheit der Österreicher ist dadurch nicht mehr ausreichend gewährleistet. Die Kriminalität steigt.

    Neutralität:

    Der Vertrag verpflichtet zur Aufrüstung und gegebenenfalls zu Kampfeinsätzen, die auch Missionen „zur Bekämpfung des Terrorismus“ sein können. Es wurden Kampftruppen geschaffen um die NATO-Kriege zu unterstützen.

    Die meisten EU-Mitgliedsländer (25 von 28) sind NATO-Mitglieder. Österreich ist eng mit der NATO verflochten und nimmt regelmäßig an deren Übungen teil. Die NATO ist ein Angriffsbündnis geworden und hat sich das Recht zum Kriege gegeben. Nach  Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages müssen im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten die anderen ihm „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ leisten.

    Die „irische“ Klausel des Vertrages ist zu wenig Schutz vor der „Zwangsaushöhlung“ der Neutralität durch die EU. Österreich als EU-Mitglied ist dadurch auf der schwarzen Liste des Terrors. 

    Auch die UNO kann die Aushöhlung oder de facto Abschaffung der österreichischen Neutralität nicht legitimieren. Die Neutralität Österreichs ist das Fundament der 2. Republik. Echte Neutralität ist mit wirtschaftlichen EU-Sanktionen - so wie derzeit gegen Russland -  unvereinbar! Dadurch entsteht auch ein riesiger finanzieller Schaden für Österreich.

    Die Alternativen zur EU-Mitgliedschaft:

    Für den Außenhandel und die notwendige Zusammenarbeit in Europa ist die EU nicht notwendig. Dafür reichen die EFTA und der Europarat. Österreich könnte Handel mit der EU, den BRICS- und ASEAN-Staaten treiben.

    Das Schweizer Modell, Frieden und Wohlstand durch direkte Demokratie und bewaffnete Neutralität sollte als Vorbild dienen. Die Schweizer Wirtschaftskraft basiert zu 90%  auf den kleinen  und mittleren Unternehmen und nur zu etwa 6% auf der Wertschöpfung der Banken“.

    Die Gründe der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz sind hauptsächlich gute Bildung und kleinräumige, dezentrale Wirtschaft.  In der Schweiz waren Ende 2015 4,9 % arbeitslos, in Österreich rund doppelt so viele. Der starke Franken schadet der Schweiz nicht.

    Schweden kommt sehr gut ohne Euro aus und muss nicht beim Euro-„Retten“ mitmachen und spürt auch die Krise nicht so stark. Auch die Türkei arbeitet via Zollunion mit der EU zusammen. Island hat in der Krise die Banken pleite gehen lassen und nicht die Bevölkerung. Inzwischen geht es mit dem so „kleinen“ Island wirtschaftlich wieder steil bergauf.

    Österreich als Nicht-EU-Mitglied kann wieder selbst bestimmen. EU-Recht kann angenommen oder verworfen werden. Die Österreicher werden durch die Wiedereinführung einer eigenen Währung profitieren. Zwar werden durch eine starke Währung die Exporte teurer, aber als Ausgleich die Importe billiger.

    Mit dem Euro will man den EU-Einheitsstaat erzwingen. Er ist eine Fehlkonstruktion,  weil unterschiedlichste Volkswirtschaften mit gemeinsamer Währung nicht funktionieren. Den schwächeren Volkswirtschaften wird die Möglichkeit der Abwertung genommen, die stärkeren – wie Österreich, Holland und Deutschland  können nicht aufwerten. Mit eigenen und leistungsgerechten Staatswährungen kann der Geldfluss zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden. Die Umstellung auf eine eigene Währung wird Wohlstandsgewinne für die Bevölkerung Österreichs zur Folge haben.

Die Entscheidung am 27.1.2016 im Plenum des österreichischen Parlemants: 


Für den Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt stimmte die gesamte FPÖ-Fraktion, das gesamte Team Stronach, und die drei klubfreien Abgeordneten. Immerhin: ein großer Schritt weiter in der Sache! Dagegen stimmten die gesamten Fraktionen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.


APA-Presseaussendung: 

Proponenten des EU-Austritts-Volksbegehrens begrüßen den heute in der Plenarsitzung von der FPÖ gestellten Antrag auf Volksbefragung Wien (OTS) - Die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, die dzt. bei der laufenden Plenarsitzung des Nationlrates anwesend ist, begrüßt ausdrücklich den vor kurzem anläßlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren von der FPÖ gestellten Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. "Auch wenn die eigentliche Forderung der über 261.000 UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens auf eine für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG gelautet hat, eröffnet auch eine - zwar formal unverbindliche, realpolitisch aber sehr wohl relevante - Volksbefragung die Chance für alle Österreicher - damit auch für die Noch-EU-Befürworter -, als Gesamtvolk an einer Mehrheitsfeststellung pro und contra Fortsetzung oder Beendigung der EU-Mitgliedschaft teilnehmen zu können. Bei enstprechend deutlichem Ergebnis kann keine politische Partei und auch nicht die aus solchen Parteien hervorgehende Regierung daran vorbeigehen", so Inge Rauscher zur überraschenden Wendung in der - zunächst unterdrückten und jetzt doch noch stattgefundendenen - Debatte um einen möglichen EU-Austritt Österreichs bzw. auch den Umgang mit echter direkter Demokratie. Inge Rauscher weiter: "Selbst wenn es in der heutigen Plenarsitzung für den Antrag auf Volksbefragung keine Mehrheit im Nationalrat geben sollte, wird diese in weiterer Folge nicht mehr aufzuhalten sein. Eine demokratische Mehrheits-Feststellung mit geheimer Stimmabgabe (wie ja auch bei der Volksbefragung) zu verweigern, kann von keiner politischen Partei auf Dauer 'durchgehalten' werden, will diese nicht endgültig `politischen Selbstmord` begehen. Gerade die Grünen, die sich ja immer vehement für die direkte Demokratie stark gemacht haben, sollten daher wenigstens dieser Willensbekundung des Volkes in Form einer Volksbefragung zustimmen!" Rückfragehinweis: Inge Rauscher, 0664-4251935 Helmut Schramm, 0699-19284526 Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net 



Hon. Prof. Dipl.-Ing. rer. nat. Dipl. in Law
Dr. jur. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
3180 Lilienfeld
e-mail: h.wohlmeyer@aon.at
                                                                                  28. 1. 2016
An alle Klubobleute
der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien mit der Bitte um Weiterleitung an die Abgeordneten sowie an die Mitglieder der Bundesregierung, die die Linie vorgegeben haben, der die Abgeordneten gefolgt sind.

Betrifft: 111. Plenarsitzung des Nationalrates Tagesordnungspunkt – Beschlussfassung über das EU-Austritts-Volksbegehren 
(997 d. B.) am 27. 1. 2016

 Sehr geehrte Damen und Herren!

Da man mich gestern nicht auf die freien Plätze auf dem Balkon zugelassen hat, habe ich die Sitzung von der Galerie aus beobachtet, was auch seine guten Seiten hatte, weil ich die Kommentare des ‚einfachen Volkes‘ hören konnte.

 Der Verlauf und das Gehörte veranlassen mich als alten Bürger zu nachstehendem Vorhalt:

Ich hatte mich zur fachlichen Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehren entschlossen, als ich einsehen musste, dass seitens der EU ein Weg in den finanz-, gesellschafts- und geopolitischen Abgrund gegangen wird, der not-wendend korrigiert werden muss.Der ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als Beurteilungsmethode lässt diese Notwendigkeit deutlich erkennen.

Wenn die erforderliche politische und institutionelle Kurskorrektur nicht erfolgt, ist die einzige sich bietende Maßnahme, sich durch ein Auf-Distanz-Gehen von der ‚tödlichen Umarmung‘ zu befreien.

Dass ein solcher Befreiungsschlag schmerzlich ist, steht außer Zweifel – ist aber,
wenn es um existentielle Fragen, wie das Hineinsteuern in einen Dritten Weltkrieg, in einen finanziellen Zusammenbruch und in Bürgerkriege geht, eine gebotene Notmaßnahme.
Ich denke nun das die einstimmige Ablehnung der Einleitung (= de facto Androhung) dieses Befreiungsschlages ein schwerer strategischer Fehler ist, weil das Damoklesschwert des Austrittes unsere Verhandlungsposition in der EU massiv gestärkt hätte (siehe hierzu auch die Taktik von GB).

Ein noch schwererer Fehler ist die Ablehnung des Kompromissvorschlages der FPÖ eine Volksbefragung abzuhalten. Die Einleitung einer Volksbefragung mit einem Abstimmungsbuch nach Schweizer Muster, in dem alle Für- und Wider dargelegt werden, hätte unsere not-wendenden Forderungen an Brüssel wirksam offen gelegt und unterstützt. Wie ein kluger Verhandler hätten wir auf die Tatsache verweisen können, dass es ‚zuhause brennt‘, wenn man über unsere legitimen Interessen ‚d’überfährt‘.
Und existentielle Anliegen haben wir leider genug. Diese gehen von der gefährlichen Konfrontationspolitik gegenüber Russland und der unkontrollierten Massenimmigration, über die ruinöse Handelspolitik (kein Einfordern des Bestimmungslandprinzips), die Finanz- und Steuerpolitik (Praktizierung verbotener Bail outs, unangemessene  Geldvermehrung, nicht ausfinanzierbare Haftungen, Verweigerung einer allgemeinen Kapitalumsatzsteuer und Internetabgabe zur Sanierung der Budgets, keine Einforderung eines Weltwährungsabkommens etc.), die demokratische Gestaltungsmacht aufhebende internationale Abkommen (CETA, TiSA, TTIP) und die Arbeitspolitik bis hin zur eigenständigen Regelung des Gratisstudiums und Zuganges an den Hochschulen und Universitäten (Die EU-Vorgaben zwingen de facto zur Leistungseinschränkung gegenüber den eigenen Studenten.).

Ich hoffe, dass Sie sich im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und im Interesse Europas als Ganzes besinnen und massiv eine Kurskorrektur fordern.
Sie tragen große Verantwortung, der Sie sich nicht entziehen können.
Die Revision Ihrer Haltung zur beantragten Volksbefragung kann das Anliegen einer rettenden Kurskorrektur taktisch massiv unterstützen.


Ihr besorgter Heinrich Wohlmeyer,
der sich als nun Achtzigjähriger verpflichtet fühlt, diesen Vorhalt zu machen.



Alles von der Webseite des Parlaments zur parlamentarischen Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens: 

Volksbegehren "EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN"





Wichtig:  Für den Antrag auf Volksbefragung für den Austritt Österreichs aus der EU stimmte die gesamte FPÖ-Fraktion, das gesamte Team Stronach, und alle "wilden"Abgeordneten.
Dagegen stimmten die gesamten Fraktionen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.

Erster Verfassungsausschuss und dann im Plenum:




Vorhalt 111. Plenarsitzung des Nationalrates Tagesordnungspunkt – Beschlussfassung über das EU-Austritts-Volksbegehren

Hon. Prof. Dipl.-Ing. rer. nat. Dipl. in Law
Dr. jur. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
3180 Lilienfeld
e-mail: h.wohlmeyer@aon.at
                                                                                  28. 1. 2016
An alle Klubobleute
der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien mit der Bitte um Weiterleitung an die Abgeordneten sowie an die Mitglieder der Bundesregierung, die die Linie vorgegeben haben, der die Abgeordneten gefolgt sind.

Betrifft: 111. Plenarsitzung des Nationalrates Tagesordnungspunkt – Beschlussfassung über das EU-Austritts-Volksbegehren
(997 d. B.) am 27. 1. 2016

 Sehr geehrte Damen und Herren!

Da man mich gestern nicht auf die freien Plätze auf dem Balkon zugelassen hat, habe ich die Sitzung von der Galerie aus beobachtet, was auch seine guten Seiten hatte, weil ich die Kommentare des ‚einfachen Volkes‘ hören konnte.

 Der Verlauf und das Gehörte veranlassen mich als alten Bürger zu nachstehendem Vorhalt:

Ich hatte mich zur fachlichen Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehren entschlossen, als ich einsehen musste, dass seitens der EU ein Weg in den finanz-, gesellschafts- und geopolitischen Abgrund gegangen wird, der not-wendend korrigiert werden muss.Der ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als Beurteilungsmethode lässt diese Notwendigkeit deutlich erkennen.

Wenn die erforderliche politische und institutionelle Kurskorrektur nicht erfolgt, ist die einzige sich bietende Maßnahme, sich durch ein Auf-Distanz-Gehen von der ‚tödlichen Umarmung‘ zu befreien.

Dass ein solcher Befreiungsschlag schmerzlich ist, steht außer Zweifel – ist aber,
wenn es um existentielle Fragen, wie das Hineinsteuern in einen Dritten Weltkrieg, in einen finanziellen Zusammenbruch und in Bürgerkriege geht, eine gebotene Notmaßnahme.
Ich denke nun das die einstimmige Ablehnung der Einleitung (= de facto Androhung) dieses Befreiungsschlages ein schwerer strategischer Fehler ist, weil das Damoklesschwert des Austrittes unsere Verhandlungsposition in der EU massiv gestärkt hätte (siehe hierzu auch die Taktik von GB).

Ein noch schwererer Fehler ist die Ablehnung des Kompromissvorschlages der FPÖ eine Volksbefragung abzuhalten. Die Einleitung einer Volksbefragung mit einem Abstimmungsbuch nach Schweizer Muster, in dem alle Für- und Wider dargelegt werden, hätte unsere not-wendenden Forderungen an Brüssel wirksam offen gelegt und unterstützt. Wie ein kluger Verhandler hätten wir auf die Tatsache verweisen können, dass es ‚zuhause brennt‘, wenn man über unsere legitimen Interessen ‚d’überfährt‘.
Und existentielle Anliegen haben wir leider genug. Diese gehen von der gefährlichen Konfrontationspolitik gegenüber Russland und der unkontrollierten Massenimmigration, über die ruinöse Handelspolitik (kein Einfordern des Bestimmungslandprinzips), die Finanz- und Steuerpolitik (Praktizierung verbotener Bail outs, unangemessene  Geldvermehrung, nicht ausfinanzierbare Haftungen, Verweigerung einer allgemeinen Kapitalumsatzsteuer und Internetabgabe zur Sanierung der Budgets, keine Einforderung eines Weltwährungsabkommens etc.), die demokratische Gestaltungsmacht aufhebende internationale Abkommen (CETA, TiSA, TTIP) und die Arbeitspolitik bis hin zur eigenständigen Regelung des Gratisstudiums und Zuganges an den Hochschulen und Universitäten (Die EU-Vorgaben zwingen de facto zur Leistungseinschränkung gegenüber den eigenen Studenten.).

Ich hoffe, dass Sie sich im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und im Interesse Europas als Ganzes besinnen und massiv eine Kurskorrektur fordern.
Sie tragen große Verantwortung, der Sie sich nicht entziehen können.
Die Revision Ihrer Haltung zur beantragten Volksbefragung kann das Anliegen einer rettenden Kurskorrektur taktisch massiv unterstützen.

Ihr besorgter Heinrich Wohlmeyer,
der sich als nun Achtzigjähriger verpflichtet fühlt, diesen Vorhalt zu machen.

2016-01-27

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: "JA zur Volksbefragung"!

Proponenten des EU-Austritts-Volksbegehrens begrüßen den heute in der Plenarsitzung von der FPÖ gestellten Antrag auf Volksbefragung Wien (OTS) - Die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, die dzt. bei der laufenden Plenarsitzung des Nationlrates anwesend ist, begrüßt ausdrücklich den vor kurzem anläßlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren von der FPÖ gestellten Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt. "Auch wenn die eigentliche Forderung der über 261.000 UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens auf eine für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG gelautet hat, eröffnet auch eine - zwar formal unverbindliche, realpolitisch aber sehr wohl relevante - Volksbefragung die Chance für alle Österreicher - damit auch für die Noch-EU-Befürworter -, als Gesamtvolk an einer Mehrheitsfeststellung pro und contra Fortsetzung oder Beendigung der EU-Mitgliedschaft teilnehmen zu können. Bei enstprechend deutlichem Ergebnis kann keine politische Partei und auch nicht die aus solchen Parteien hervorgehende Regierung daran vorbeigehen", so Inge Rauscher zur überraschenden Wendung in der - zunächst unterdrückten und jetzt doch noch stattgefundendenen - Debatte um einen möglichen EU-Austritt Österreichs bzw. auch den Umgang mit echter direkter Demokratie. Inge Rauscher weiter: "Selbst wenn es in der heutigen Plenarsitzung für den Antrag auf Volksbefragung keine Mehrheit im Nationalrat geben sollte, wird diese in weiterer Folge nicht mehr aufzuhalten sein. Eine demokratische Mehrheits-Feststellung mit geheimer Stimmabgabe (wie ja auch bei der Volksbefragung) zu verweigern, kann von keiner politischen Partei auf Dauer 'durchgehalten' werden, will diese nicht endgültig `politischen Selbstmord` begehen. Gerade die Grünen, die sich ja immer vehement für die direkte Demokratie stark gemacht haben, sollten daher wenigstens dieser Willensbekundung des Volkes in Form einer Volksbefragung zustimmen!" Rückfragehinweis: Inge Rauscher, 0664-4251935 Helmut Schramm, 0699-19284526 Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00997/imfname_498941.pdf


Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat seine Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren ohne konkrete Empfehlung abgeschlossen. Zwar stieß die massive Kritik der InitiatorInnen des Volksbegehrens an der EU zum Teil auf offene Ohren, der Forderung nach einem EU-Austritt wollte sich aber kein Abgeordneter bzw. keine Abgeordnete dezidiert anschließen. Es sei besser, bestehende Probleme gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu lösen, als sich mit einem Austritt aus der Union zu isolieren, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Christine Muttonen stellvertretend für zahlreiche ähnliche Wortmeldungen. Die FPÖ will in der morgigen Plenarsitzung einen Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung einbringen, das Volksbegehren selbst zielt auf die Durchführung einer Volksabstimmung ab.

Wohlmeyer sieht Gefahr eines Atomkriegs in Europa
Heute kamen im Ausschuss, ergänzend zum Expertenhearing im Dezember (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1381/2015), noch zwei von den VertreterInnen des Volksbegehrens nominierte Experten zu Wort, die beide einem EU-Austritt Österreichs das Wort redeten. So zeigte sich etwa der Ökonom Heinrich Wohlmeyer davon überzeugt, dass es Österreich zahlreiche Vorteile brächte, würde das Land der EU den Rücken kehren. Konkret nannte er etwa mehr Spielräume in der Handelspolitik und damit bei der Sicherung von Arbeitsplätzen. Derzeit habe Österreich diesen Bereich vollständig an die EU abgegeben und daher keine Möglichkeiten, Allianzen für faire Handelsbedingungen zu schmieden, die das Land wettbewerbsfähig erhalten, kritisierte er. Durch die Agrarpolitik der EU droht ihm zufolge außerdem die Liquidation der vielfältig wirtschaftenden Klein- und Mittelbetriebe, was die Ernährungssicherheit in Krisenfällen gefährde.
Wohlmeyer warnte überdies vor der Gefahr eines Atomkriegs in Europa. Die EU beteilige sich aktiv an den von den USA betriebenen Eskalationen gegenüber Russland, was ein hohes Risiko eines militärischen Befreiungsschlags Russlands berge, mahnte er. Österreich tue es in diesem Zusammenhang nicht gut, dass es seine Neutralität "de facto weggelegt hat". Wohlmeyer hält die EU auch nicht für reformierbar, schließlich seien alle "Fehlkonstruktionen" mit Verfassungsrang ausgestattet.

Schachtschneider: Wirtschaft Österreichs würde nach EU-Austritt aufblühen
Ähnlich heftig fiel die Kritik an der EU durch den deutschen Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider aus. Der Binnenmarkt und die Währungsunion seien gescheitert, die EU-Mitgliedschaft bringe Österreich viel mehr Nachteile als Vorteile, ist er sich sicher und machte dies unter anderem an der hohen Arbeitslosigkeit durch Produktionsverlagerungen und sinkenden Einkommen breiter Bevölkerungsschichten trotz Wirtschaftswachstums fest. Der Euro und die lockere Geldpolitik der EZB hätten die Probleme zudem noch verschärft, dazu kämen fragwürdige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.
Schachtschneider ist überzeugt, dass die österreichische Wirtschaft nach einem EU-Austritt aufblühen würde. Gefahr für den Handel und die Exportwirtschaft sieht er nicht, diese seien durch internationale Handelsabkommen gesichert. Auch eine eigene, moderat aufgewertete Währung würde Österreich seiner Einschätzung nach keineswegs schaden. Mit der Einführung einer gemeinsamen Währung habe man einen europäischen Bundesstaat erzwingen wollen, dadurch habe man aber den langjährigen Vertrauensaufbau zwischen den EU-Ländern zerstört, übte auch der Ökonom Wohlmeyer Kritik am Euro.
Ein EU-Austritt hätte laut Schachtschneider darüber hinaus den Vorteil, dass die österreichische Bevölkerung ihre Souveränität wieder frei ausüben könnte. Österreich könnte wieder demokratisch, rechtstaatlich und sozial werden, meinte er. Derzeit gehe das Recht weitgehend nicht mehr vom Volk aus. Das Subsidiaritätsprinzip werde von der EU nicht berücksichtigt. Wenn es politisch opportun sei, pflege die Union überdies Gesetze zu missachten, kritisierte Schachtschneider. Sowohl er als auch Wohlmeyer glauben darüber hinaus, dass Österreich die derzeit unkontrollierte Massenzuwanderung außerhalb der EU leichter in den Griff bekommen würde.

InitiatorInnen des Volksbegehrens pochen auf Volksabstimmung
Anders als beim Expertenhearing im Dezember blieben die ProponentInnen des Volksbegehrens heute bis zum Schluss der Debatte anwesend. Inge Rauscher, Bevollmächtigte des Volksbegehrens, warf der EU in Anlehnung an die Stellungnahme Wohlmeyers gefährliche Großmachtpolitik im Sog der USA und der NATO vor. Diese Politik habe die Flüchtlingsströme mitausgelöst, ist sie überzeugt. Für "volkswirtschaftlich verheerend" hält Rauscher außerdem die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, bei einem Austritt aus der EU würde die heimische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig werden. Zudem könne Österreich wieder eine eigene Währung "anstelle des desaströsen Euro" einführen. Generell machte Rauscher auf die mehr als 260.000 Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren aufmerksam, die trotz eines von ihr georteten Informationsboykotts der Medien erreicht werden konnten.
Sowohl Rauscher als auch ihr Stellvertreter Helmut Schramm machten darüber hinaus geltend, dass laut einer IMAS-Umfrage 45% der ÖsterreicherInnen einen EU-Austritt befürworten. Schramm pochte in diesem Sinn auf die Abhaltung einer Volksabstimmung. Die von zahlreichen Ministerien eingeholten Stellungnahmen haben den Mitinitiator des Volksbegehrens nicht überzeugt. Wenn die EU-Mitgliedschaft ein solcher Erfolg wäre wie behauptet, warum sei dann immer weniger Geld für den Sozialstaat da und warum würden die Löhne und Gehälter nicht im selben Ausmaß steigen wie das BIP, fragte er. Zudem kritisierte Schramm, dass Österreich "aufgrund der Zwangsaushöhlung der Neutralität durch die EU" auf der schwarzen Liste des Terrors gelandet sei. Alternativ zum EU-Beitritt regt er eine EFTA-Mitgliedschaft an.
Auch der Volksbegehrens-Proponent Markus Lechner vermisst eine öffentliche Diskussion über die Kosten und die Nutzen der EU-Mitgliedschaft. Seiner Einschätzung nach gleicht das im Raum stehende zusätzliche BIP-Plus von einem halben Prozent die Nachteile der EU nicht aus. Lechner ortet unter anderem eine materielle Aushöhlung des Mittelstands durch die EU-Finanzpolitik. Er drängte außerdem insgesamt auf einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich.

SPÖ und ÖVP für Verbleib Österreichs in der EU
Etliche Kritikpunkte der VertreterInnen des Volksbegehrens wurden zwar von den Abgeordneten geteilt, der Forderung nach einem EU-Austritt wollte sich aber kein Mandatar anschließen. Die EU sei bei weitem das Beste, was Europa für Frieden und Zusammenarbeit geschaffen habe, zeigte sich etwa SPÖ-Abgeordnete Christine Muttonen mit Blick auf die Geschichte überzeugt. Statt sich zu isolieren, müssten bestehende Probleme gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten gelöst werden. Die SPÖ sehe die EU nicht als statisches Projekt, sondern als Prozess, den Österreich mitentwickeln müsse. Muttonen machte überdies geltend, dass Sicherheitsfragen nur international zu lösen seien und nationalstaatliche Umweltstandards nichts bringen würden.
Für einen Verbleib Österreichs in der EU machten sich auch Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (V) und seine Fraktionskollegin Beatrix Karl stark. Es gebe viele Probleme in der EU, räumte Kopf ein, so funktioniere die Solidarität in der Flüchtlingsfrage nicht, zudem wäre es notwendig, sich stärker auf Wesentliches zu konzentrieren, insgesamt sei der europäische Integrationsprozess aber eine 70-jährige Erfolgsgeschichte. Die EU sei auch nicht für die hohe Verschuldung Österreichs verantwortlich, betonte er, "daran sind wir selber schuld". Auch den Strukturwandel in der Wirtschaft habe die EU nicht verursacht, dieser sei ein natürlicher Prozess. Die Schweiz stehe mit ihrer Eigenständigkeit in Summe nicht besser da als Österreich, ist Kopf insgesamt überzeugt. Karl verwies auf zahlreiche Studien, denen zufolge Österreich enorm vom EU-Beitritt sehr profitiert habe.

FPÖ kündigt Antrag auf Volksbefragung an
Seitens der FPÖ kündigte Abgeordneter Harald Stefan einen Antrag seiner Fraktion bei der morgigen Plenarsitzung auf Abhaltung einer Volksbefragung über einen EU-Austritt Österreichs an. 261.000 Unterschriften seien aussagekräftig, die große Skepsis der Bevölkerung gegenüber der EU angebracht, argumentierte er. Schließlich sei diese in vielen Bereichen unfähig, Lösungen zu finden, etwa in Bezug auf die Masseneinwanderung. Viele Versprechungen, die den ÖsterreicherInnen vor dem EU-Beitritt gemacht wurden, seien zudem nicht eingetroffen. Für Stefan ist es in diesem Sinn legitim, die Bevölkerung zu fragen.
Kritisch zur EU äußerte sich auch Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen. Viele Argumente der Volksbegehrens-BefürworterInnen hätten seine Unterstützung, betonte er. Einem EU-Austritt Österreichs würde er derzeit aber nicht zustimmen, zu viele Fragen seien ungelöst. Als Beispiele nannte Hagen die notwendige Wiedereinführung von Zöllen und Fragen des freien Kapital- und Personenverkehrs. Als ersten Schritt hält er stattdessen eine Umsetzung der vier Forderungen Großbritanniens für sinnvoll.

Grüne für besseren Austausch zwischen Parlament und Bevölkerung
Gegen einen Austritt Österreichs aus der EU wandten sich auch die Grün-Abgeordneten Daniela Musiol und Wolfgang Zinggl, auch wenn sie sich mit der Entwicklung der EU unzufrieden zeigten. Jede Form der nationalen Abschottung könne keine Lösung sein, ist sich Zinggl sicher, es gebe wenige Probleme, die ein einzelner Staat heute noch alleine bewältigen könne. Bei bilateralen Verträgen ziehe meist der Stärkere den Schwächeren über den Tisch. Statt aus der EU auszutreten, solle sich Österreich stärker in die EU einbringen und soziale Aspekte forcieren, schlug Zinggl vor.
Musiol hob vor allem ihr jahrelanges Engagement für die Weiterentwicklung der direkten Demokratie in Österreich hervor. Bisher sei allerdings keine gesetzliche Regelung zustande gekommen, was automatische Volksabstimmungen bzw. Volksbefragungen über qualifiziert unterstützte Volksbegehren betrifft, bedauerte sie. Direkte Demokratie könne parlamentarische Demokratie aber nicht ersetzen, mahnte Musiol, vielmehr müsse man einen besseren Austausch zwischen Parlament und Bevölkerung anstreben.
Eine Volksbefragung über das Anliegen des Volksbegehrens wäre allerdings selbst dann nicht abgehalten worden, wenn das ursprünglich gemeinsam von den Koalitionsparteien und den Grünen geschnürte Demokratiepaket umgesetzt worden wäre. Das Paket sah eine automatische Volksbefragung nur bei Unterstützung eines Volksbegehrens durch 10% der Bevölkerung vor, wie Zweiter Nationalratspräsident Kopf hervorhob.
Kritik am Verhalten der InitiatorInnen des Volksbegehrens übte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. Zur politischen Diskussion gehöre es auch dazu, sich die Argumente des Anderen anzuhören und nicht apodiktisch die eigene Meinung für die einzig richtige zu halten, hielt er etwa zum Auszug von Rauscher und Schramm aus der letzten Ausschusssitzung fest. Als Abgeordneter sei er zudem überzeugt, dass er in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat lebe, wies Scherak gleichzeitig überschießende Kritik an der EU zurück und betonte, die Argumente der EU-Gegner hätten ihn nicht überzeugt. Keine der sechs Parlamentsparteien befürworte einen EU-Austritt, glaubt er. Gegen undifferenzierte Beschimpfungen und Unterstellungen gegenüber den Parlamentsparteien durch die InitiatorInnen des Volksbegehrens setzte sich auch Musiol zur Wehr.
EU-Austritts- Volksbegehren erhielt 261.056 Unterschriften
Begründet wird die Forderung nach einer Volksabstimmung über einen EU-Austritt Österreichs von den InitiatorInnen des Volksbegehrens damit, dass so gut wie alle vor dem EU-Beitritt gemachten Versprechungen gebrochen worden seien. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen, argumentieren die UnterzeichnerInnen mit Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Kaufkraftverlust der breiten Masse. Auch im Bereich der Umwelt und der Landwirtschaft sowie bei den Sozialleistungen orten sie Verschlechterungen, zudem machen sie auf demokratische Defizite der EU aufmerksam. Unterstützt wurde das Volksbegehren ( 781 d.B. ) von 261.056 ÖsterreicherInnen bzw. 4,12% der Wahlberechtigten.
Über die Beratungen im Verfassungsausschuss wird nun ein Bericht erstellt, wie Ausschussobmann Peter Wittmann erklärte. Er wird unter anderem die Stellungnahmen aller angehörten ExpertInnen enthalten, auch die von verschiedenen Ministerien eingeholten Stellungnahmen werden dem Bericht angeschlossen. Das Plenum des Nationalrats wird bereits morgen darüber diskutieren. (Schluss) gs

(Quelle:  http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0037/ )



2016-01-22

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Entscheidet das Parlament für eine Volksabstimmung zum EU-Austritt?

Dienstag, 26. Jänner: Sitzung des Verfassungsausschusses; Mittwoch, 27. Jänner: Behandlung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrats



Zeiselmauer/Wien (OTS) - Bei der kommenden Sitzung des Verfassungsausschusses, am 26.1. von 11 bis 13 Uhr, geht es ausschließlich um das EU-Austritts-Volksbegehren und die darin geforderte, für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt aus der EU. Zu dieser öffentlichen Sitzung wurden zwei von den Betreibern nominierte Experten geladen, nämlich der bekannte niederösterreichische Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider aus Berlin. Diese werden - zusätzlich zu den ebenfalls geladenen Bevollmächtigten Inge Rauscher, Helmut Schramm und Mag. Markus Lechner - die Beweggründe und Argumente für dieses von über einer Viertelmillion österreichischen Bürgern und Bürgerinnen (261.056) Ende Juni 2015 unterzeichnete Volksbegehren gegenüber den Abgeordneten darlegen. Weitere, von den Betreibern angebotene Experten zum Thema - wie z.B. der freie Wirtschafts- und Umweltjournalist Mag. Klaus Faissner oder der Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank - wurden vom Parlamentsausschuss nicht geladen.
Die Plenums-Sitzung des Nationalrats, bei der über das Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß entschieden werden soll, wurde auf den 27.1. festgesetzt, also nur einen Tag nach dieser Sitzung (siehe auch http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160114_OTS0146). In den über vier Monaten, die dem Verfassungsausschuss insgesamt zur Beratung des Volksbegehrens gemäß der parlamentarischen Fristen zur Verfügung standen, befaßte sich dieser in zwei Sitzungen insgesamt gerade einmal dreieinhalb Stunden mit dem Thema. Deshalb überreichten die Vertreter des Volksbegehrens in den letzten Tagen im Parlament jedem einzelnen der 183 der im Plenum stimmberechtigten Abgeordneten ein umfangreiches schriftliches Dossier: Darin enthalten inhaltliche Stellungnahmen von insgesamt neun Autoren und weitere einschlägige Unterlagen zum EU-Austritt, welcher inzwischen von 45 % der Gesamtbevölkerung befürwortet wird (gemäß repräsentativer Meinungsumfrage des IMAS-Instituts vom Juli 2015). Es wird also niemals behauptet werden können, daß die Abgeordneten keine fundierten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gehabt hätten!
Der Text des Volksbegehrens, um den es bei der Ausschußsitzung am 26.1. und der Plenarsitzung am 27.1. geht, lautet wörtlich: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mittels Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Was in Großbritannien von der Regierung bereits beschlossen ist, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den EU-Austritt, muss auch in Österrreich Wirklichkeit werden können!"




Verfassungsausschuß mit Experten zum EU-Austritts-Volksbegehren

 Datum:   26.1.2016, 11:00 - 13:00 Uhr
 Ort:     Parlament, Lokal VI
          Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien


Rückfragehinweis:
   EU-Austritts-Volksbegehren
   Inge Rauscher, 02242-70516, 0664-4251935
   Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
   ihu@a1.net