2015-07-12

TPP, TTIP und TISA sind «politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen»


Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas

Am 26. Juni hat der Senat dem US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama in einer Abstimmung das Mandat übertragen, internationale Handelsabkommen ohne vorherige Konsultation und Debatten der Parlamente abschliessen zu können. Damit haben sich Kongress und Senat sozusagen selbst entmachtet. Bei diesen internationalen Verträgen geht es vor allem um die sogenannten Freihandelsabkommen TTIP und TPP, die weitreichende Auswirkungen auf die Souveränität der Staaten haben, die diesen Abkommen beitreten. Wie das Ganze aus völkerrechtlicher Sicht zu beurteilen ist, legt der renommierte Völkerrechtler Alfred de Zayas in folgendem Interview dar.
Zeit-Fragen: Welche Bedeutung haben die Freihandelsverträge wie TPP, TTIP oder TiSA für das Zusammenleben der Völker, besonders unter völkerrechtlichen Aspekten? 
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Es gibt eine «gewisse Mythologie des Marktes». Diese wird von Joseph Stiglitz, dem Nobelpreisträger für Ökonomie, als Marktfundamentalismus bezeichnet, als ein Kult um den Markt. Es ist beinahe eine religiöse Angelegenheit, wobei die Menschen schwören, dass der Freihandel das Wohl sowie Fortschritt und Entwicklung der gesamten Menschheit bewirken würde. Empirisch nachgewiesen hat das bis jetzt noch niemand, denn da sind Beispiele von Fortschritten, aber auch Rückschlägen, Finanzkrisen und Arbeitslosigkeit. Ausserdem kann man «Fortschritt» nicht nur in Geld messen – sondern in Zufriedenheit und Frieden und sozialer Gerechtigkeit. Diese Handels- und Investment-Verträge gehen zurück vor allem auf die Zeit nach dem Ende des Kalten Krieges. Die meisten bilateralen Verträge für Investitionen (BIT), wovon es über 3000 gibt, wurden seinerzeit mit viel Enthusiasmus angenommen, weil die Staaten sich etwas davon versprachen. Sie haben allerdings nicht bemerkt, dass in diesen Verträgen verschiedene Trojanische Pferde versteckt waren.
Wie muss man das verstehen?
Inzwischen ist man sich darüber klar geworden, dass die Verträge, die meisten mit einer neuen, speziellen Schiedsgerichtsbarkeit, die hiermit einhergeht, eine andere Weltordnung kreieren, und zwar keine demokratische mehr. Bestimmte Massnahmen wie niedrigere Zölle usw. sind durchaus sinnvoll, jedoch sind die Zölle heute schon sehr niedrig. 
Es geht also um viel mehr als um ein paar «Freihandelsverträge».
Bei TPP, TTIP oder TiSA geht es nicht nur darum, diese Verträge abzulehnen. Es geht darum, das gesamte System, das in den letzten 30 Jahren zustande gekommen ist, zu reformieren, und zwar von Grund auf. Die Verträge sind das eine, das andere ist der damit verbundene Verlust an demokratischer Rechtsstaatlichkeit.
Wie sieht das konkret aus?
Rechtsstaatlichkeit bedeutet Transparenz und Verantwortung, sie setzt eine offene Diskussion voraus. Hier wurde ein Vertrag im Geheimen verhandelt, wobei Menschenrechtsexperten, Umweltschutzexperten, Gesundheitsexperten ausgeschaltet wurden – denn sie durften nicht am Zustandekommen des Vertrages teilnehmen. Und gerade um jegliche Diskussion im Parlament auszuschalten, sollte gerade dieser Geheimvertrag ohne Debatte im Parlament durch «fasttracking» als fait accompli dastehen. Undemokratischer geht es wirklich nicht. Gerade diese Woche hat der Senat in den USA das «Fasttracking» angenommen. Das Gesetz hat erst den Kongress passiert und tritt in Kraft, wenn es Obama unterzeichnet hat. Das ist nur ein formaler Akt, denn er möchte diese Freihandelsverträge so schnell wie möglich abschliessen. Das Gesetz heisst «Trade Promotion Authority».
Was bewirkt dieses Gesetz?
Es verbietet, dass es im Parlament eine Diskussion und Abstimmungen über die Ausgestaltung dieser Verträge gibt. Es dürfen keine Einzelanträge mehr gestellt werden, sondern es gibt nur noch eine Schlussabstimmung. Damit wird der gesamte demokratische Prozess eliminiert. Wenn sich das Parlament selbst «entmannt», ist das totalitär und ein Verstoss gegen Artikel 25 des Paktes der bürgerlichen und politischen Rechte.
Der demokratische Prozess wird ausgehebelt, damit man die Wirtschaft über die demokratische Ordnung stellen kann.
Ja, darum sind es im Grunde genommen auch keine Freihandelsverträge, sondern es sind politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen.
Wie muss man sich das vorstellen?
Die grossen transnationalen Konzerne haben eine gewisse Revolution gegen die Staatsauffassung des Westfälischen Friedens eingeleitet. Die Idee beinhaltet eine Abwendung vom Rechtsstaat, weg von der staatlichen Gerichtsbarkeit, an der die Welt seit 200 Jahren arbeitet, um Rechtssicherheit herzustellen und um Institutionen zu entwickeln, die es ermöglichen, gegen Rechtsverstösse vorzugehen. Das wird durch die Einführung solcher Schiedsgerichte, wie sie in diesen Verträgen vorgesehen sind, nicht mehr möglich sein und unterläuft letztlich unser demokratisches Rechtssystem. 
Was muss man sich unter den Schiedsgerichten vorstellen?
Als erstes einmal sind sie geheim. Es gibt in diesem System weder Transparenz noch gibt es die Möglichkeit, die «Richter» zur Rechenschaft zu ziehen. Die Konzerne haben sich eine separate, nicht demokratisch legitimierte Gerichtsbarkeit eingerichtet und das Prinzip des Westfälischen Staates ausgeschaltet. 
Das heisst, mit diesen Verträgen wird der souveräne Nationalstaat mit seiner staatlichen Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt. 
Ja. Es gibt hier zwei Ontologien, die man hier beachten muss. Die Ontologie des Staates definiert, weshalb ein Staat überhaupt existiert. Der Staat ist eine organisierte Gesellschaft, die sich selbst legitimiert, dadurch, dass der Staat die Gesetzgebung zum Schutze der Interessen des Volkes übernimmt. Die zweite Ontologie ist die Ontologie des Marktes, die Ontologie des Business, des Geschäftes. Wenn ich investiere, wenn ich Geschäftsmann bin, wenn ich für eine transnationale Gesellschaft arbeite, erwarte ich auch einen Profit. Dafür muss ich auch ein Risiko eingehen. Die Ontologie des Kapitalismus heisst, ein Risiko einzugehen. Durch diesen investor state dispute settlement mechanism, durch diese neue Schiedsgerichtsbarkeit, die eigentlich keine Gerichte sind, sondern private Schiedsgerichte, hat man ein völlig korruptes System etabliert. 
Wie funktionieren diese Gerichte?
Die Richter sind meistens Anwälte von grossen Konzernen, und ich kenne das Metier, ich weiss, wovon ich spreche. Das sind Anwälte der Wallstreet. Diese Wallstreet-Anwälte, die auf die Stunde 1000 Dollar verrechnen, die beraten die Konzerne, aber auch die Staaten. Das ist ein phantastisches Geschäft. Heute sind sie Schiedsrichter, morgen Berater und übermorgen sind sie CEO eines Konzerns. Man muss sich das einmal vorstellen, das ist ein durch und durch korruptes System. Aber sie haben es etabliert als ein trojanisches Pferd. Man hat sich das in den neunziger Jahren überhaupt nicht vorstellen können, dass so etwas möglich war. 
Wo muss man ansetzen?
Zum Beispiel bei der Schiedsgerichtsbarkeit, sie ist völlig gegen bonos mores, gegen die guten Sitten. Die Bezeichnung contra bonos mores ist die völkerrechtliche Bezeichnung für Verträge oder für Kontrakte, die gegen das bonum commune, also gegen das Allgemeinwohl, gegen das Interesse der Gesellschaft verstossen. Solche Verträge, die contra bonos mores sind, sind gemäss Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig. 
Was heisst das dann für die Vielzahl der Verträge? 
Was ich in meinem Bericht an den Menschenrechtsrat vorschlage, ist, sämtliche Verträge, auch die bilateralen, unter die Lupe zu nehmen. Dort, wo sie gegen das Gemeinwohl wirken, müssen sie gemäss Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention entsprechend geändert werden. Da ist auch eine völkerrechtliche Methode dahinter, die man «severability», also «abschneiden», nennt. Man muss aber nicht den gesamten Vertrag verwerfen. Es reicht, dass die Kapitel oder jene Teile des Vertrages, die gegen das Gemeinwohl verstossen, gestrichen werden, und zwar ersatzlos. Das ist im Völkerrecht verankert. 
Dann könnte man gegen alle Verträge, die gegen das Gemeinwohl verstossen, vorgehen? Warum hat das noch niemand gemacht?
Weil die Opfer sich nicht organisieren. Während die transnationalen Konzerne sehr gut organisiert sind. 
Opfer sind der jeweilige Staat und die dazugehörige Bevölkerung?
Ja, natürlich. Wenn ein Staat wie zum Beispiel Ecuador, Bolivien oder Venezuela einem transnationalen Konzern drei Milliarden oder 5 Milliarden Entschädigung bezahlen muss, bedeutet das, dass diese 5 Milliarden für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen, um die notwendigen sozialen Verpflichtungen des Staates wahrzunehmen. Das bedeutet in allen Bereichen, zum Beispiel bei Infrastruktur, im Bereich des Arbeitsrechts, im Bereich der Gesundheit und natürlich auch im Bereich der Schule und Ausbildung usw. fehlt das Geld. Hier haben wir es mit einer anormalen Situation zu tun, die man, als solche Verträge angenommen wurden, in keiner Weise so diskutiert hatte. Man darf nicht sagen, die Staaten haben bewusst diese Verträge akzeptiert und ratifiziert, denn sie wussten das gar nicht, dass eine contra bonum mores Gerichtsbarkeit existierte.
Wie muss man das verstehen? 
Die Schiedsrichter haben eine Interpretation des Vertrages durchgeführt und umgesetzt, die gegen das nationale und internationale ordre public verstösst. Diese Interpretation verletzt Artikel 31 und Artikel 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand könnte so etwas zulassen. Sie haben den Begriff der Konfiszierung oder die Enteignung so übertragen: Wenn mein erwarteter Profit dadurch gemindert wird, dass der Staat den Mindestlohn erhöht oder er seine Umweltschutzbestimmungen stärkt, der Konzern also verpflichtet wird, die Verunreinigung des Wassers zu verhindern, generiert das Kosten für den Konzern und schmälert den Gewinn. Also eine völlig normale und voraussehbare staatliche Massnahme, die ein ausländisches Geschäft keinesfalls konfisziert, wird als Konfiskation gewertet, denn der «Profit» wird vermindert. 
Haben die Staaten das nicht schon vorhersehen können?
Es gab bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Entscheide dieser Gerichte. Niemand wusste, dass man das als Expropriation verstehen würde, wenn der Staat einen Mindestlohn einführt oder seine Umweltschutzgesetzgebung stärkt. Wenn ein Staat wie zum Beispiel Deutschland aus der Nuklearenergie aussteigen will, sind das Entscheide, die innerhalb eines Staates demokratisch gefällt werden können und müssen. Aber das verringert den Profit. Diese Verringerung des Profits wird dann zur Enteignung erklärt und dadurch als eine Verletzung der Verpflichtung des Staates gegenüber dem Konzern. Der Staat muss dann dem Konzern die zu erwartende Gewinnreduktion bezahlen. 
Kennen Sie da konkrete Beispiele?
Zur Zeit versucht Vattenfall, dieser grosse schwedische Energiekonzern, Deutschland für 4 Milliarden wegen des Nuklearausstieges anzuklagen. Veolia, ein französischer Dienstleister, die sich auf die Wasserversorgung von Gemeinden spezialisiert, hat einen Prozess gegen Ägypten angefangen, weil Ägypten den Mindestlohn erhöht hat. 
Das ist absurd. Was ist zu tun?
Ich habe zwei Hauptanliegen. Es muss erkannt werden, dass die Uno-Charta weltweit anerkannte Massstäbe festsetzt. Die Uno-Charta garantiert die Souveränität des Staates. Die Uno ist überhaupt auf der Basis der Souveränität von Staaten aufgebaut worden. Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten, das heisst, die Möglichkeit des Staates über die Höhe und den Gebrauch der Steuern zu bestimmen und zu entscheiden, sind ontologische oder wesentliche Aufgaben des Staates. Diese Dinge werden in Artikel 1 und 2 der Uno-Charta festgeschrieben. Artikel 55 und 56 schreiben die Menschenrechte fest. Wenn ein Vertrag diese Artikel verletzt oder dieser inkompatibel mit diesen ist, hat die Charta den höheren Rang. Man sagt auf Englisch, «it trumps» (sticht) alle anderen Verträge. Im Artikel 103 der Uno-Charta steht geschrieben, wenn es einen Konflikt zwischen der Uno-Charta oder irgendeinem Vertragswerk gibt, muss die Uno-Charta angewendet werden und nicht der Vertrag. Das muss gerichtlich festgehalten werden. 
Was heisst das jetzt konkret für diese unlauteren Verträge, die gegen die guten Sitten, Treu und Glauben, das demokratische Prinzip und damit gegen das Gemeinwohl sowie die Menschenrechte verstossen?
Die Lösung liegt im Internationalen Gerichtshof. Die Staaten, die in der Generalversammlung sitzen, müssen vom internationalen Gerichtshof in Den Haag verlangen, dass ein Gutachten erstellt wird, das genau das erkennt und dann deutlich den Staaten sagt, dass sie keine Verträge eingehen können, die gegen die Uno-Charta verstossen. Alle diese bilateralen und multilateralen Handelsverträge, TTP, TTIP usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssen fallen, beziehungsweise jene Teile, die gegen die Charta verstossen, müssen abgeschnitten werden (Prinzip der Severability). Aber das muss initiiert werden. Der Internationale Gerichtshof wird nicht motu proprio aktiv, er beginnt keinen Prozess von sich aus. Jemand muss die Initiative ergreifen und die Dinge dem internationalen Gerichtshof vorgelegen. 
Wer könnte das tun?
Die Uno-Generalversammlung nach Art. 96 der Charta, aber nicht ausschliesslich. Es gibt noch andere Gremien, die genau dieselbe Möglichkeit haben wie zum Beispiel die Internationale Arbeitsorganisation, die ILO, die Weltgesundheitsorganisation, die WHO, das Kinderhilfswerk, die Unicef, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Uno, die FAO, und weitere. Alle diejenigen, die die Konsequenzen schon heute erkennen können. Die Konsequenzen dieser Verträge sind eine Verletzung des Arbeitsrechtes, Verletzungen des Rechtes auf Gesundheit, des Rechtes auf Umweltschutz, des Rechts aufs Leben, denn oft genug werden diese grossen Projekte von internationalen Gesellschaften durchgeführt, die dann dazu führen, dass Menschen alles verlieren, in den Selbstmord getrieben werden oder verhungern. In meinem Bericht an den Menschenrechtsrat wird das alles dargelegt und zur Diskussion gestellt.    •

Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Gespräch. 
(Interview Thomas Kaiser)

Das Gespräch entspricht der persönlichen Meinung von Professor de Zayas und wurde nicht offiziell in seiner Eigenschaft als Sonderberichterstatter geführt. Siehe auch www.alfreddezayas.com und http://dezayasalfred.wordpress.com


Keine Kommentare: