2014-12-12

Argumente für den EU-Austritt. Rechtlich, politisch und wirtschaftlich.

 Karl Albrecht Schachtschneider
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung
 eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die
demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund
satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver
gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund
der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn
diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung,
die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs.
3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale
Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Gründungsverträge.
 Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist
auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie
zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß
-mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni
ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung 
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation
erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Binnenmarkt 
und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet. 
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die
Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Politiken
 einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als
den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwürdigen 
Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische
Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten
Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik
der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden
Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland 
und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

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