2014-08-31

EU-Kriegsgefahr: Wir Österreicher wollen keinen Krieg, wir wollen neutral sein!


Entstehung der Österreichischen Neutralität

Die Republik Österreich hat sich aufgrund seiner Geschichte und der beiden Weltkriege in einem 10-jährigen Ringen aufgrund einer souveränen Entscheidung und in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstbestimmung am 26. Oktober 1955 im Nationalrat durch die Verabschiedung eines Bundesverfassungsgesetzes >download ausdrücklich für immerwährend neutral erklärt >mehr. Durch die am 14. November 1955 erfolgte Notifikation dieses Staatsvertrages an alle 65 Staaten, mit denen Österreich diplomatische Beziehung unterhielt, wurde der Status der dauernden Neutralität auch völkerrechtlich verbindlich (vgl. Hummer, Österreich zwischen Neutralität und Integration, in: Matthias Pape, Österreich - von der Monarchie zum EU-Partner, 2000, Ziffer 5.1., Seite 245 und Ziffer 5.3.4., Seite 249, Ziffer 7.1., Seite 265). Aufgrund dieses international anerkannten Neutralitätsversprechens hin erfolgten verschiedene explizierte Anerkennungen der Staatengemeinschaft. Die Alliierten Siegermächte anerkannten diesen Status durch gleichlautende Noten vom 6. Dezember 1955. Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich aufgrund seiner Erklärung zur immerwährenden Neutralität als neutraler Staat in die UNO aufgenommen. An dieser sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Verbindlichkeit hat sich bis heute nichts geändert.



Umfassender unabdingbarer völkerrechtlicher Inhalt der Neutralität

Es gibt - auch nach der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 51) - völkerrechtlich verschiedene Möglichkeiten (militärischer) Sicherheit: Eines davon ist der Status einer immerwährenden Neutralität. Wählt ein Staat die immerwährende Neutralität, so obliegen ihm die gesamten Rechte und Pflichten aus dem völkerrechtlichen Rechtsinstitut der dauernden Neutralität. Der Neutrale ist bei der Option dieses völkerrechtlichen Rechtinstruments nicht berechtigt, dessen Pflichten ad libitum einzuschränken. Selbst wenn also - wie im Falle des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität - nur einzelne Pflichten vom Neutralen im nationalen Gesetz festgeschrieben sind (Kern der rein militärischen Pflichten), umfaßt sein Versprechen an die Völker immerwährend neutral zu sein, völkerrechtlich das gesamte materielle Neutralitätsrecht. Österreich ist also nicht berechtigt, seine immerwährende Neutralität - wie von einigen Politikern versucht wird - auf den rein militärischen Kern (keine Beteiligung an einem Krieg Dritter, kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Territorium) zu reduzieren. Auch historisch hat sich Österreich bei seinem Neutralitätsverspechen ausdrücklich auf das Modell der Schweizer Neutralität bezogen. So berief sich der damalige Staatssekretär im Außenministerium Bruno Kreisky bei den Verhandlungen mit den Alliierten ausdrücklich auf den Text der auf dem Wiener Kongreß 1815 unterzeichneten Verträge über die Neutralität der Schweiz. Dies ergibt sich auch aus der Verwendungszusage des österreichischen Unterhändlers in Abschnitt I Punkt 1 des sog. Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, gemäß derer sich Österreich international dazu verpflichten sollte, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Das Neutralitätsverprechen Österreichs (wie z.B. auch der Schweiz oder Malta) - die immerwährende Neutralität - umfaßt als völkerrechtliches Rechtsinstitut zum einen die gesamten Rechte und Pflichten eines temporär Neutralen:

a) aktive Handlungsrechte (status positivus),

b) Unterlassungs- und Enthaltungspflichten (status negativus) im Sinne von Abstinenz- und Paritätspflichten,

c) Verhinderungspflichten (status activus) und

d) Duldungspflichten (status passivus).

Hinzu kommen jedoch noch die Pflichten aus der immerwährenden Neutralität:

a) Beachtung der "sekundären" Neutraliltätspflichten oder "Vorwirkungen" der dauernden Neutralität wie

Nichtabschluss von Beistands- und Garantieverträgen,

Nichtteilnahme an Militärpakten,

Nichteinräumung von militärischen Stützpunkten, Kriegmaterial- und Versorgungsdepots und Nachrichtenbasen,

Nichtabschluss von unbeschränkten Transportverträgen,

Nichtabschluss von Kriegsmateriallieferungs- und Truppengestellungsverträgen,



Nichtabschluss von sonstigen Vertägen, die eine Neutralität im Kriegsfall verhindern würden

b) Pflicht zur bewaffneten Neutralität

c) Pflicht zur Führung einer Neutralitätspolitik.

Auch die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität gehört hierzu. "Als Rechtsbegriff bedeutet "wirtschaftliche Neutralität" die Pflicht eines Neutralen, die Kriegsführenden im wirtschaftlichen Bereich (formell) gleich zu behandeln und diese Regel auch innerstaatlich für den privaten Handel durchzusetzen. Hummer (a.a.0, Seite 241) fasst dies dahingehend zusammen, daß dort wo eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung eines Kriegsführenden durch eine Neutralen einer Intervention gleichkommt, die neutralitätsrechtlich zulässige Grenze der Freiheit des Handels überschritten ist.

Im Einzelnen sei hier auf Waldemar Hummer, a.a.O. Seite 221, 245f und Dr. Stephan Verosta, Die dauernde Neutralität, Wien 1967 verwiesen. Letzterem ist im Anhang, Seite 113ff, auch die "Offizielle Schweizer Konzeption der Neutralität vom 26. Nov. 1954" zu entnehmen) verwiesen.

Österreich hat sich also mit der Übernahme des Status der immerwährenden Neutralität unter allen denkmöglichen Optionen organisierter bzw. unorganisierter militärischer Sicherheit - für eine einzige sicherheitspolitische Variante, nämlich das Rechtsinstitut der (dauernden) Neutralität an sich entschieden, dessen Inhalt und Umfang völkerrechtlich und historisch durch zahlreiche Rechtsquellen des Völkerrechts festgelegt ist.

Zu Recht weist Hummer (a.a.O. Seite 221, 246) darauf hin, daß Österreich hier keine Reduzierung des Inhalts und Umfanges der immerwährenden Neutralität vornehmen kann, um sich an der NATO, der WEU etc. beteiligen zu können. Die Verpflichtung zur Neutralität gilt allumfassend und immerwährend.

Immerwährend bedeutet dabei sowohl in Kriegs- wie in Friedenszeiten neutral zu sein, sich also nicht nur anläßlich eines Krieges neutral zu erklären, sondern immer und dauerhaft neutral zu sein.

Deshalb hat Österreichischen Außenministers Leopold Figl am 15. Mai 1955 nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages erklärt: "Österreich wird nunmehr als freier, souveräner Staat seinen Platz in der großen Familie der Völker einnehmen und in aktiver Mitarbeit in den weltumfassenden Vertragsorganisationen alles daransetzen, um seinen Beitrag für die Internationale Verständigung und den Frieden leisten.“

Österreich hat sich demnach selbst die Aufgabe und den Platz in der Staatengemeinschaft gewählt - wie die Schweiz - als neutrales Land dauerhaft zu wirken. Diese historische Entscheidung macht das Wesen der zweiten Republik aus. Wie die Schweiz gehört es zum Wesen der 2. Republik sowohl nach innen wie nach außen als neutraler Staat nach besten Kräften zu wirken und diese Neutralität, den damit verbundenen Respekt und sein Land selbstverständlich im Falle eines Angriffes auch militärisch zu verteidigen. Getreu dem Motto Immanuel Kant: Eine Republik verteidigt sich, sie greift aber nicht an.

Damit ist die von Figl verkündete immerwährende Neutralität der Republik zugleich ein immerwährendes Bekenntnis zur Demokratie. Denn nur ein demokratisches Staatswesen kann eine Republik sein, die einen Beitrag zum wirklichen Frieden leisten kann. Frieden kann nur dauerhaft entstehen, wenn er die Natur des Menschen und damit die Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den demokratischen Rechtsstaat anerkennt.
Keine Beendigung der immerwährenden Neutralität

Über die Frage ob und wie eine selbstgewählte immerwährende Neutralität wieder beendet werden kann, gibt es verschiedene Ansichten und Theorien. Es läßt sich schon darüber streiten, ob - weil es zum Wesen der 2. Republik gehört - die immerwährende Neutralität überhaupt beendet werden kann, ohne das die Republik Österreich zu Ende wäre.

Jedenfalls kann rechtlich die Neutralität nur auf die Weise beendet werden, wie sie eingerichtet wurde. Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3., Seite 246ff.) legt überzeugend dar, daß auch rechtlich die Österreichische Neutralität bis heute nicht beendet wurde. Da es sich um einen doppelten Akt der Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität handelt (innerstaatlich durch die Verfassung und völkerrechtlich durch Notifikation und Anerkennung von 65 Staaten) bedürfte es auch eines doppelten Aktes zur Aufhebung der immerwährenden Neutralität.

Innerstaatlich wäre hierzu - da es sich um eine Verfassungsänderung handelt - zunächst einmal eine 2/3 Mehrheit im Parlament erforderlich (vgl. Art. 44 Abs. 1 B-VG)

Zum anderen wäre hierzu auch eine Volksabstimmung gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG erforderlich. Danach ist jede Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen. Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die eine obligatorische Volksabstimmung zwingend macht, liegt jedenfalls dann vor, wenn die geplante Veränderung einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung im Kern berühren würde. Dies ist bei der Aufgabe der Neutralität der Fall.

Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung kann die Aufhebung der Neutralität zusätzlich nur durch einen völkerrechtlichen Akt erfolgen. Österreich hat - so Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3.4., Seite 249) - "sein Versprechen immerwährend neutral sein zu wollen durch die Notifikation seines Neutralitätsgesetzes (1955) [selbst] auf die völkerrechtliche Ebene gehoben und hat auf dieser auch entsprechende explizite und implizite Akzepte desselben erhalten. Das durch die österreichische Verpflichtungserklärung begründete Vertrauen anderer Staaten auf Beibehaltung eines solchen Verhaltens ist damit zweifellos "völkerrechtlich geschützt" und kann nicht durch einen einseitigen staatsrechtlichen Akt - der nicht einmal notifikationsbedürftig sein sollte - abbedungen werden."

Immerwährende Neutralität ist also ein Versprechen an die Menschheit auf das diese vertrauen darf.

Da es bereits an einem eindeutigen Votum der Bürger Österreichs zur Aufgabe des Wesens ihrer Republik fehlt, besteht rechtlich die immerwährende Neutralität fort.

Da zum anderen der Inhalt der immerwährenden Neutralität völkerrechtlich vorgegeben ist, besteht die Österreichische Neutralität nach wie vor im vollen Umfang.

Gemessen daran sind bereits zahlreiche politische Akte der österreichischen Regierung verfassungs- und völkerrechtswidrig.

Auch der Beitritt zur EU/EG ist schon deshalb verfassungswidrig, da bereits der Vertrag von Maastricht Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zur Österreichischen Neutralität stehen.

Österreich hat hier als einziges neutrales Land in seinem Beitrittsgesuch einen Neutralitätsvorbehalt gemacht. Er wurde - so Hummer - später fallen gelassen. Zum damaligen Zeitpunkt kam es hierauf jedoch nicht an, da das Einstimmigkeitsprinzip Österreich in den entscheidenden Fragen zur Erhaltung seiner Neutralität ein Vetorecht gab. Österreich hat also die Möglichkeit durch Erhebung seines Veto neutral zu bleiben. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Pflicht zur Neutralität auch im Widerspruch mit Wirtschaftssanktionen stehen kann und bereits der EU- Vertrag von Maastricht Wirtschaftssanktionen ermöglicht. Das Österreichische Parlament hat deshalb - ohne daß Volk zu fragen - einen Art. 23 f in die Bundesverfassung eingefügt, der ihm die Teilnahme an solchen Sanktionen ermöglichen soll. Auch diese Verfassungsänderung stellt jedoch die immerwährende Neutralität nicht grundsätzlich in Frage, da Österreich eben gerade die Möglichkeit eines Vetos hierzu in der EU/EG hat und deshalb ggf. durch die Ausübung seines Vetos neutral bleiben kann. In diesem Zusammenhang ist im übrigen der Vertrag von Nizza genau zu prüfen. Die Österreichische Regierung hat alles zu unterlassen, was die Neutralität einschränken würde.

Die Abstimmung über den Beitritt zur EU/EG war keine Abstimmung über die Neutralität. Vielmehr wurde der Bevölkerung ausdrücklich versprochen, daß die Neutralität bleibt.

Auch der Beitritt zu den Vereinten Nationen im Dezember 1955 steht nicht im Widerspruch zur Neutralität. Die Aufnahme Österreichs erfolgte in Kenntnis der Tatsache, daß Österreich ggf. seinen Verpflichtungen aus der immerwährenden Neutralität den Vorrang vor seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen geben wird und geben muß. Schließlich hatte sich Österreich erst kurz zuvor für immerwährend neutral erklärt. Im Ergebnis steht Österreichs Mitgliedschaft deshalb unter einem stillschweigenden Neutralitätsvorbehalt (vgl. Bruno Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen 1991, Kommentar, Art. 4 Rn. 41).

Auch ist die Österreichische Neutralität nicht obsolet geworden oder für obsolet erklärt worden. Gerade in den heutigen Zeiten bedarf es neutraler Staaten zur Sicherung des Friedens in der Welt. Dies zeigen auch die übrigen Aufgaben der dauernd neutralen Staaten sowie der guten Dienste in der Schweiz. Auch können internationale Vermittlungen nur auf neutralem Boden stattfinden. Auch hat Österreich selbst die Neutralität nicht für obsolet erklärt, da es am 6. November 1990 ausdrücklich nur die überholten Art. 12 bis 16 des Staatsvertrages von Wien-Belvedere für obsolet erklärt hat.

Völkerrechtlich gibt es keine ewigen Verpflichtungen. Die clausula rebus sic stantibus Theorie besagt daher, daß wenn sich bei objektiver Betrachtung die Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung der betreffenden Vertragsparteien zum Vertragsschluß bildeten, geändert haben, sich also die Geschäftsgrundlage objektiv völlig geändert hat, eine Auflösung möglich ist. Zum einen hat sich die Grundlage nicht geändert. Zum anderen kann die Änderung nicht einseitig von Österreich aus subjektiv angenommen und gesetzt werden.

Wegen des völkerrechtlich geschützten Vertrauens der anderen Staaten in die von Österreich erklärte und selbst auf die völkerrechtliche Ebene gehobene immerwährende Neutralität, kann es auch keine stillschweigende Beseitigung der österreichischen Neutralität gegeben; denn die anderen Staaten vertrauen nach wie vor auf das österreichische Versprechen immerwährend neutral zu sein.
Bürgerwille zur Neutralität

Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach den Greueln des zweiten Weltkrieges um seine Souveränität und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies nur ein halbes Jahrhundert später - ohne Grund - den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU oder ähnliches zu unterwerfen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Prinzip der ständigen Freiwilligkeit der Völker sowie das unaufhebbare Recht der Bürger selbst zu entscheiden bilden das Recht der Völkergemeinschaft. Der Wille der Bürger eines Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt verspracht, ist in jedem Fall von allen absolut und immer zu respektieren. Alles andere wäre Barbarei. Ein Wille der Bürger Österreichs von der Neutralität Abstand zu nehmen ist jedoch gerade nicht erkennbar. Im Gegenteil: 70% der Österreicher wollen nach wie vor neutral sein. Wäre eine Welt neutraler souveräner Staaten nicht ein Seegen für uns alle. Der wirkliche Frieden ist möglich, wenn die Bürger ihr Recht zum Frieden selbst in die Hand nehmen und ihr Land für immerwährend neutral erklären.

Quelle: Rainer Rothe, Rechtsanwalt

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(1) Als Notifikation bezeichnet man im diplomatischen Sprachgebrauch die amtliche Verständigung eines Staates durch einen anderen über den bevorstehenden oder erfolgten Eintritt einer rechtserheblichen Tatsache.

Für ein neutrales und freies Österreich - gegen die Europäische Kriegsunion!

Offen sprechen die meisten Medien schon vom Krieg gegen Russland. Sieben NATO-Staaten planen eine Eingreiftruppe unter britischer Führung (faz). Noch-EU-Kommissionspräsident Barroso droht mit "starken und klaren Maßnahmen". Russland solle die "Entschlossenheit Europas  - damit meint er die Kriegstreiber EU -  nicht unterschätzen", so die Kronenzeitung vom 31.8.2014. „Russland ist im Krieg mit Europa“:  Der CDU-Abgeordnete Schockenhoff spricht von einem „unerklärten Krieg" (FAZ vom 31.8.2014). Die Auseinandersetzungen in der Ostukraine stünden kurz davor, zu einem "umfassenden Krieg" zu eskalieren, sagte Petro Poroschenko nach einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder in Brüssel. Er bat die EU-Mitgliedsländer um militärtechnische Hilfe, ohne die die ukrainische Regierung den Konflikt nicht lösen könne (Zeit.de). Reinhard Göweil in der "Wiener Zeitung: Russland hat die Krim als Aggressor annektiert, und Russlands Getreue in der Ukraine haben eine Zivilmaschine mit 298 Menschen an Bord vom Himmel geschossen". Die Beweise für diese Behauptungen bleibt der Leitartikelschreiber freilich schuldig. 

Die Österreicher wurden vor 20 Jahren in die EU gelogen. EU-Beitritt um des Friedens willen, so die damaligen EU-Einpeitscher von der Industriellenvereinigung bis zur Kirche. Spätestens jetzt fällt es vielen Mitbürgern wie Schuppen von den Augen. Die Kriegsgefahr durch die EU- Sanktions- u. Kriegspolitik wächst stündlich!

Das sollten sich die unterwürfigen EU-Politiker in Österreich hinter die Ohren schreiben:  Wir Österreicher wollen frei und neutral sein und nicht Teil eines Kriegstreiberprojekts EU!

Gespräch mit Justizminister a.d.Dr. Hans Richard Klecatsky:

Redaktion:


Die Neutralität Österreichs wird – so argumentieren auch Verfassungsexperten - ständig den internationalen Anforderungen angepasst – und so auf einen „Kern“ reduziert. Am 18. Juni 1998 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Liberalen Forums, also unter einer SPÖ – geführten Regierung, den Artikel 23f der österreichischen Bundesverfassung, wonach für die Teilnahme an EU-Militäreinsätzen ausdrücklich kein UNO-Mandat notwendig ist.

Noch dazu bringt der EU-Vertrag von Lissabon die militärische Aufrüstung mit allen Mitteln, der Einsatz österreichischer Soldaten in Drittstaaten im Kampf gegen den „Terror“ und eine Beistandsverpflichtung im Falle eines Angriffs auf einen Mitgliedsstaat der Union. Stehen diese Verfassungsänderungen überhaupt zur Disposition des Gesetzgebers?

Professor Dr. Klecatsky:


Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende Neutralität Österreichs „nach Schweizer Muster“ steht nach wie vor in voller Geltung und es kann gegenwärtig rechtsgültig weder geändert, noch beseitigt werden, auch nicht durch eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG.

Es vollendete erst – jeglichen innerösterreichischen Verfassungsfragen vorausgehend - die schon vor Ende des Zweiten Weltkrieges mit der Unabhängigkeitserklärung Österreichs vom 27. April 1945 (StGBl Nr.1) eingeleitete Phase der konstitutionellen Wiederherstellung der Zweiten Republik als freien und unabhängigen Staat unter Beendigung der Fremdbesetzung ihres Staatsgebietes durch die vier alliierten Siegermächte im Wege des „Moskauer Memorandums“ vom 15. April 1955 und des diesem folgenden Wiener Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 (BGBl Nr.152). Damit erst erlangte die Republik ihre voll handlungsfähige, souveräne Staatsqualität.

Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört somit zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik.

Der 26. Oktober wurde denn auch in ausdrücklicher Erinnerung an dieses staatsfundamentale Ereignis zwölf Jahre später zum Nationalfeiertag im ganzen Bundesgebiet erklärt. Und zwanzig Jahre später wurde die immerwährende Neutralität auch noch unter den besonderen Schutz der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden Landesverteidigung“ gestellt.

Art. 9a B-VG sagt: „Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.

Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen (Abs.1).
Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung (Abs. 2). Staatszielbestimmungen solcher Art, einmal erlassen, weisen auch schon für sich über zeitlich befristete Legislaturperioden hinaus und können daher durch nur auf Zeit gewählte Staatsorgane, einschließlich des Parlaments, nicht sistiert werden.

Die Neutralität ist also mit der äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.

Nicht nur Politiker, auch Rechtswissenschaftler, die heute noch die verfassungsrechtliche Axiomatik der dem österreichischen Volk im Ganzen zuzurechnenden Wiedererrichtung der 2. Republik (1945) unter Abzug der alliierten Besatzungsmächte (1955) verneinen, sollten dies offen sagen !

Kann somit von einer „Derogation“ des Neutralitätsverfassungsgesetzes - wie auch durch Einsichtnahme in den gewiss radikalen Kahlschlag des Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes festzustellen ist - keine Rede sein, so bleibt es Sache der österreichischen Staatsorgane und einer sie kontrollierenden öffentlichen Meinung, in konkreten Neutralitätsfällen, die aus der somit verfassungswidrigen (Verfassungsbestimmung) des Art. 23f B-VG entspringenden Zumutungen zurückzuweisen. Zu ignorieren sind dabei alle Einwände, die auf die verfassungsrechtliche Belanglosigkeit der „Immerwährigkeit“ der Neutralität aus etymologischen oder militärischen Gründen hinauslaufen. Eine Verfassungsnorm, die sich als „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ geltend erklärt, kann schon aus rechtslogischen Gründen nur durch eine höherrangige, nicht durch eine gleichrangige beseitigt oder eingeschränkt werden .

Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten. Zur Beeinträchtigung des Neutralitätsstatus durch Art. 27 Abs.7 des Lissabonner EU-Vertrags verweise ich auch auf die Betrachtungen des Linzer Völkerrechtsprofessors Manfred Rotter: “Beistandspflicht oder Neutralität - Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik am Scheideweg“ ; er trat insofern für eine, wenn auch fakultative Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG ein. Willibald P. Pahr, ehemaliger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und langjähriger Außenminister, schon 1967 am 3. Österreichischen Juristentag und am 27. Februar 2008 im Wiener Justizpalast sah in der Neutralität überhaupt ein unter Art. 44 Abs. 3 B-VG fallendes Grundprinzip der Bundesverfassung, was sie natürlich auch, aber eben noch mehr ist. Nur das Volk (Art 1 B-VG), nicht seine Repräsentanten können von ihr rechtsgültig Abschied nehmen. Will man solches und lässt die gegenwärtige ruinenhafte Bundesverfassung für einen solchen Volksentscheid keinen Raum, so muss er erst in Ergänzung der Verfassung geschaffen werden und zwar wieder durch Volksabstimmung. Es geht schon für sich nicht an, dass auf Zeit gewählte Funktionäre der Republik eigenmächtig „immerwährendes“ Staatsfundamentalrecht auch nur zeitweise beeinträchtigen. Die obersten Staatsorgane: Bundespräsident, Bundesregierung und in ihr den Bundesminister für Landesverteidigung trifft kraft ihrer verfassungsrechtlichen Führungskompetenzen gegenüber dem Bundesheer (Art 80 B –VG) in Verbindung mit der Staatszielbestimmung des Art. 9a B-VG die besondere Verpflichtung, die Neutralität der Republik positiv zu schützen, auch „geistig“, “zivil“, “politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU und nicht nur gelegentlich, reduziert, sondern voll.

Darüber Verdross , "Österreichs Neutralität- ein Beitrag zum Frieden in der Welt“ in: Klecatsky (Hg), “Die Republik Österreich-Gestalt und Funktion ihrer Verfassung“, Wien 1968, 287 ff.

Bundesgesetz vom 28. Juni 1967, BGBl 263.

Einfügung durch Art I Z 1 des BVG vom 10. Juni 1975, BGBl 368.

BGBl I Nr. 2/2008.

Zu diesem Problemkreis Kramer: “ 44 B-VG als ‚Initial Hypothesis' der österreichischen Rechtsordnung“ unter Verweis auf Alf Ross in FS - Hellbling (1971) 351 ff. Dazu gerade auch Öhlinger: “ Der Stufenbau der Rechtsordnung- Rechtstheoretische und ideologische Aspekte“ (1975), der Ross und Kramer in seinem Literaturverzeichnis führt, zur Derogationsfrage. N.B.: Merkl: Recht regelt seine eigene Erzeugung, daher mindestens zwei Rechtserzeugungsstufen notwendig , solches liegt auch der Erzeugung der Verfassung zugrunde.

IX ZIP IV/2007, S.12, abgeschlossen mit 1. Dezember 2007.


Die multinationalen Konzerne wollen mit TTIP erneut die nationale Demokratie aushebeln

von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover

Nachdem US-Präsident Obama innenpolitisch gescheitert, auf Zustimmungsraten von unter 30 % abgerutscht und aussenpolitisch sowohl mit seinem Spionagekrieg als auch mit seinen subversiv militärischen Abenteuern in Nord­afrika, Syrien und der Ukraine gescheitert ist, wollte er zumindest seinen Geldgebern, der Hochfinanz und den multinationalen Konzernen, noch Markt- und Wettbewerbsvorteile in Europa verschaffen und gleichzeitig die abnehmende Marktbedeutung der USA und zunehmende Bedeutung Russlands in Europa bekämpfen durch ein Transatlantisches Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership «TTIP»).
Die Banken-Kanzlerin und der Konzern-Wirtschaftsminister in Berlin klatschten sofort Beifall, bevor sie wussten, was überhaupt gespielt wird. Die deutsche Gross­industrie legte mit geschönten Wachstumsvorteilszahlen (EU-Exporte in die USA + 0,5 %) nach, und Verhandlungen zwischen den USA mit ihren Konzernvertretern einerseits und der EU-Kommission andererseits wurden sofort im Sommer 2013 begonnen.
Da diese Verhandlungen auf Befehl der USA geheim geführt werden (wie demokratisch!) und die europäischen Mitgliedsländer an den Verhandlungen nicht beteiligt sind (EU-Zentralregierung statt souveräne Staaten), wurde erst langsam deutlich, was uns in einem solchen geheim verhandelten, von uns nicht beeinflussbaren, aber nachher uns aufgezwungenen Wettbewerbsgesetz erwartet:
  1. Schon formal ist es ein Unding, dass die amerikanische Regierung mit Hilfe amerikanischer Konzerne ein für ganz Eu­ropa zwingend gedachtes Abkommen nur mit einem nicht gewählten EU-Kommissar verhandeln und abschliessen will.
  2. Obwohl dieses von der Grosswirtschaft gesteuerte Abkommen auch Millionen mittelständischer Betriebe betreffen würde, sind diese und ihre Interessen bei den Verhandlungen ausgeschlossen.
  3. Und obwohl speziell in Europa Millionen Arbeitnehmer die Folgen dieses Abkommens tragen müssten, sind die Gewerkschaften ebenfalls nicht bei den Verhandlungen zugelassen.
  4. Vor allem aber die Haftungsfolgen dieses Abkommens (Investitionsschutz) würden die europäischen Staaten mit Schadensersatzansprüchen der US-Konzerne überrollen können – die europäischen Nationalstaaten und ihre Steuerzahler sind aber ebenfalls ausgeschlossen.
  5. Mit Mühe haben wir in Deutschland und Europa Verbraucherschutz- und Umweltstandards durchgesetzt. Aber auch diese Interessen und etwa Verbraucherschützer sind bei den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen.

Ein Komplott der multinationalen Konzerne zur Überwindung nationaler demokratischer Wettbewerbsstandards

Auf amerikanischer Seite sind aber neben Regierungs- auch Banken- und Konzernvertreter an den Verhandlungen beteiligt, auf europäischer Seite nur EU-Bürokraten. Kein Wunder, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung im TTIP-Abkommen ein Komplott der multinationalen Konzerne zur Überwindung nationaler demokratischer Wettbewerbsstandards in Europa sehen.
Nachdem es der US-Hochfinanz gelungen ist, ihre faulen Banken in der Finanzkrise auf Kosten und durch Haftung Europas (insbesondere Deutschlands) zu stabilisieren, legen die US-Multikonzerne nach, sich mit Hilfe des TTIP-Abkommens mit ihren in Europa nicht gewünschten Praktiken und Produkten den europäischen Markt zu erobern.
Mit dem geplanten Freihandelsabkommen sollen nicht nur alle Zölle abgebaut werden, sondern auch unterschiedliche Standards und Schutzverbote. Jeder US-Konzern will in allen EU-Ländern alle Rechte haben, die er auch im Heimatland hat. Das TTIP will deshalb vor allem die in Europa hohen Schutzstandards in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, Medizin, Gesundheit, Forschung und Produktzulassung, Umwelt- und Tierschutz, Arbeit und Soziales, Kulturförderung sowie Normen schleifen, wirkungslos machen, denn amerikanische Regierungs­politik ist Konzernpolitik, und jeder US-Präsident nimmt nur Verträge an, die zu 100 % amerikanischen Interessen dienen, also eigentlich Diktate sind. Deshalb wurde bereits die von den USA verlangte Haftung der Nationen für alle die Investitionen der US-Konzerne beschränkenden (zum Beispiel aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen) Gesetze als «unverhandelbar» erklärt und die Regelung von Streitigkeiten anstatt durch die bewährten nationalen Justizsysteme allein durch private Schiedsgerichte mit meist amerikanischen Anwaltsfirmen zur Voraussetzung des TTIP genannt.

Europäische Wettbewerber werden ausspioniert

Dass dagegen die NSA jeden europäischen Wettbewerber ausspioniert und an die amerikanische Konkurrenz ausliefert, wird ebenfalls nicht zur Debatte gestellt und eigenartigerweise von den europäischen Regierungen nicht einmal als Abbruchsgrund für die Verhandlungen angesehen. Würde im Geheimverfahren das TTIP von der handvoll multinationaler Konzerne und EU-Funktionäre geschlossen, so
  • könnte der US-Biotech-Gigant Monsanto seine schädlichen US-Gentechnikmonopole beim Saatgut hemmungslos auf unsere Äcker ausdehnen, Biokonkurrenz durch Verseuchung mit Genpflanzen ausschalten und in Europa ebensolche Saatgutmonopole errichten, wie sie dies in Nord- und Südamerika bereits erreicht haben (Mais, Soja, Weizen, Reis). Und dies, obwohl erste unabhängige Forschungen die erschreckende Erkenntnis brachten, dass der Dauerverzehr von Gentechnik-Soja nach 10 Mäusegenerationen Unfruchtbarkeit brachte. Den Konzernen kommt es rücksichtslos auf kurzfristigen statt langfristigen Gewinn an.
  • Gleiches gilt für in Europa nicht zugelassene amerikanische Medizinpräparate. Jeder weiss, wie eng die Verbindungen der US-Medizinkonzerne zu den Zulassungsstellen sind. Nach TTIP würden diese Präparate automatisch gegen alle Bedenken auch in Europa verkauft werden dürfen, ohne dass wir noch nationale Einspruchsmöglichkeiten hätten.
  • Auch unsere von den Gewerkschaften geschaffenen Sozialstandards unterscheiden sich vom amerikanischen Wildwestkapitalismus. Letzterer würde nach TTIP dann auch bei uns durchgesetzt werden. Warum rühren sich die Gewerkschaften gegen diesen drohenden Abbau der «sozialen Errungenschaften» nicht?
  • Mit Recht haben immerhin Kunst und Kultur gegen das TTIP protestiert. Würde es doch die nationale öffentliche Kulturförderung als «unerlaubte Wettbewerbsverzerrung» angreifbar machen. Was würde hier geschehen, wenn die Orchester, Theater, Museen oder sonstigen Kultureinrichtungen nicht mehr öffentlich gefördert werden dürften?
  • Ebenfalls mit Recht protestieren Umweltschützer gegen das TTIP: Wo immer die amerikanischen Standards Umweltzerstörung wie zum Beispiel das Ölfracking, Grossflächenabholzung, Säureeinleitung in Flüsse oder ähnliches erlauben, könnten sie dies auch für ihre Produktion in Europa verlangen, müssten ihnen insofern «gleiche Wettbewerbschancen» eingeräumt werden. Das TTIP würde den jahrzehntelangen Aufbau von Umweltkultur bei uns gefährden, wenn nicht vernichten. Gerade aus diesem Grunde werden auch die Umweltschützer zu den Verhandlungen weder zugelassen noch informiert.
  • Mehr als 90 % aller Deutschen wollen keine Chemie in ihrer Nahrung. Das TTIP würde uns jedoch zwingen, US-Hormonfleisch und Chlorhühnchen massenhaft in den Supermärkten zu finden. In den USA muss erst der Verbraucher nachweisen, welchen Schaden er durch Produkte hat. In Europa ist es genau umgekehrt: Hier muss der Produzent beweisen, dass sein Produkt unschädlich ist. Dieser Widerspruch würde mit amerikanischen Standards durchgeboxt werden. Beispiel Chemie-Hormonfleisch: Die Amerikaner wollen seit Jahren die EU mit Chemie-Hormonfleisch überschwemmen, die EU hat dies bisher abgeblockt, wurde aber von der WTO verurteilt, dafür Strafen zu zahlen. Durch das TTIP wäre dann der europäische Markt für US-Chemie-Hormonfleisch frei.
  • Die USA würden das TTIP scheitern lassen, wenn ihnen nicht Investitionsschutzklauseln mit Klagerechten amerikanischer Konzerne gegen die EU-Staaten vor dem privaten Geheimgericht ICSID zugestanden werden, wie dies trotz aller Proteste auch Kanada abverlangt worden ist. Das TTIP soll praktisch die nationale Rechtssprechung ausschalten und die Klagen gegen nationale Liberalisierungsverletzungen (zum Beispiel Umweltstandards, Gesundheitsstandards oder andere) sollen den mit US-Konzernen verflochtenen Schiedsgerichten überlassen werden – ohne weitere Rechtsmittel. Dies würde alle unsere Rechtstraditionen auf den Kopf stellen, wird aber als Vorbedingung von den US-Verhandlern verlangt. Bisher wurden über 70 % aller solcher Streitfälle dieser Privatgerichte zugunsten der US-Unternehmen entschieden – Rechtsfrieden und Vertrauen würde dies transatlantisch zerstören. Wie rücksichtslos und willkürlich die amerikanische Justiz nationale Vorteile und internationale Diskriminierungen durchsetzt, zeigt sich gerade in Frankreich, wo das US-Justizministerium gegen die französische Bank BNP Paribas eine Strafe in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar verhängen will, weil diese Bank die einseitig von den USA gegen Iran erhobenen Sanktionen nicht eingehalten hätte. Die Geschäfte hatten mit den USA nichts zu tun. Das US-Gericht sah sich aber zuständig, weil bei den Geschäften in US-Dollar gerechnet worden sei. Künftig würden also nach TTIP-Abkommen solche US-Justizwillkürakte üblich werden, wenn die EU-Bürokraten uns dem US-Investitionsschutz unterwerfen.
  • Abgesehen davon, dass für die geheimen Verhandlungen die EU-Kommission kein blindes Vertrauen verdient und auf amerikanischer Seite die internationalen Konzerne das Geschehen und den Kontrakt diktieren, ist der Vertrag – soweit bisher bekannt – höchst einseitig auf die Interessen der US-Konzerne konzentriert. Das TTIP würde also einseitig die US-Konzerne begünstigen, den Europäern aber mehr schaden als nutzen.

Die angeblichen Wirtschaftswachstumsvorteile des TTIP sind nirgendwo seriös dargelegt

Vor allem sind auch die angeblichen Wirtschaftswachstumsvorteile des TTIP nirgendwo seriös dargelegt, sondern umgekehrt so manipuliert, dass schon deswegen Misstrauen gegen das TTIP-Konstrukt auftreten müsste. Selbst wenn aber beiderseits ein Wachstum von 0,5 % damit erzielbar würde – was bestritten wird –, wäre das Abkommen und die damit in Kauf zu nehmenden Nachteile für Landwirtschaft, Kultur, Gesundheit, Umwelt und den Sozialstandard unserer Bürger nicht wert.
Wir sollten ihnen die Masken vom Gesicht reissen und alle Bürger gegen diese Nationaldemontage unserer Bürgerrechte, unserer Justiz, unserer Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards und unserer demokratischen Selbstbestimmung zum Protest aufrufen.
Die undemokratische EU-Bürokratie darf nicht in Geheimverhandlungen wesentliche demokratische Rechte ihrer Mitgliedsstaaten an US-Monopolisten ausliefern. Wer das zulässt, hat sein Recht auf nationale Demokratie verloren.
Das Vorgehen der USA ist nicht neu: Die US-Hochfinanz hat hemmungslos Dollar gedruckt und mit Abkommen über die Freiheit des Kapitalverkehrs die selbst geschaffenen Dollars als Kredite in über 200 Länder der Welt gedrückt, so dass diese Länder auf Generationen Tributzahlungen (Zinsen und Amortisation) an die US-Hochfinanz zahlen müssen – das grösste Finanzimperium, welches je auf der Welt bestanden hat!
Nun wollen die amerikanischen Monopolkonzerne, zum Beispiel Monsanto, durch das transatlantische Freihandelsabkommen mit ihrer für europäische Standards minderwertigen Produktion und Dienstleistung den europäischen Markt erobern und Europa ebenso zur Produktionskolonie machen wie den Finanzmarkt.

Die USA wollen jede engere wirtschaftliche Bindung zwischen Europa und Russland verhindern

Der Subversivkrieg der Amerikaner in der Ukraine gegen die Russen zeigt den weiteren Hintergrund des TTIP: Die USA wollen jede engere wirtschaftliche Bindung zwischen Europa und Russland verhindern. Deshalb die am meisten der deutschen Wirtschaft schadenden Sanktionen gegen Russ­land, deshalb auch die Hetze gegen die russischen Gaslieferungen («Abhängigkeit vom russischen Gas») und deshalb die angebliche Pflicht Europas zur wirtschaftlichen Sanierung der korrupten und maroden Ukraine (jährlich 30–40 Milliarden Euro) – ganz im Sinne der Nato-Doktrin: Keep the Russians out, the US in and the Germans down!
Europa ist aber nicht mehr amerikanischer Satellit. Wir dürfen nicht alles, was Generationen an Kultur, an Gesundheitsstandards, genfreier landwirtschaftlicher Vielfalt, Chemiefreiheit und Umweltstandards geschaffen haben, von kapitalistischen Funktionären in Geheimverhandlungen an die US-Monopolisten verkaufen lassen!    •

(Quelle: Zeit-Fragen)

2014-08-30

Die Zukunft: Unabhängigkeit, Schweizer Modell, Beitritt zur EFTA

Generell gilt: Handelsabkommen sind wichtig für Frieden, Wohlstand und wirtschaftliche Entwicklung! Aber: Gesundheit, Umwelt und der Mittelstand dürfen dabei nicht unter die Räder kommen!
Derart weitreichende Freihandelsabkommen wie TTIP gleichen aber – wie oben erwähnt – einem Staatsstreich. Die Nationalstaaten als Hort von Bürgerrechten werden damit womöglich endgültig abgeschafft. Wie es anders gehen könnte, zeigt die Europäische Freihandelsassoziation EFTA: Sie besteht aus den Nicht-EU-Mitgliedern Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island, hat aber nach wie vor aktuell ausverhandelte Abkommen mit Ländern aus aller Welt. Die Mitgliedstaaten sind politisch in keiner Weise eingeschränkt, und die Landwirtschaft als besonders sensibler Bereich ist ausgenommen.

Was bräuchte es?

Vorbilder und mutige Politiker wie Hans Schaffner (Bundesrat und späterer Bundespräsident der Schweiz). Er lehnte es für die Schweiz ab, dem GATT beizutreten, ohne eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft zu erzielen. Dies gelang nach über 10 Jahren Verhandlungen. Auch ist er «Vater der EFTA».
Mag. Klaus Faissner, Freier Journalist

(aus: Zeit-Fragen 20/21)

2014-08-29

Mit EU und Nato gegen Russland? Nicht mit uns!

Sind die Menschen  im 21. Jahrhundert nicht klüger geworden und können Konflikte auf dem Verhandlungstisch lösen? Wie kommen die neutralen Österreicher dazu in Kriege hineingezogen zu werden? Können Politiker die Neutralität einfach ignorieren? Wie denken die Menschen im Lande darüber? Unzensuriert berichtet, dass die Nato bereits den Krieg mit Russland plant. Wie soll man Medien beurteilen, die folgende Zeilen verbreiten:

3000 russische Soldaten in der Ukraine ("Österreich").

"Wiener-Zeitung": "Russischer Einfall lässt bei EU und Nato Alarmglocken schrillen".

 Der "Standard" vom 29. August 2014 schreibt: "Der Westen muss Putin stoppen". (...) "Und am Ende dieses Eskalationsprozesses droht eine Konfrontation zwischen zwei Atommächten zu stehen. Fast alle großen Kriege waren die Folge von Fehlkalkulationen zumindest einer Seite. Auch diesmal könnte das so enden (!)".

 "Russland könnte möglicherweise gar kein Interesse an einer Verhandlungslösung haben", sagt Russland-Experte Gerhard Mangott in der "Wiener-Zeitung".

 Stimmen die Behauptungen der Nato?

Die DWN schreiben, dass es keine Beweise für einen Vorstoß Russlands in der Ukraine gibt.

 Russland dementiert:

"Russland hat nach einer Sondersitzung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen Einmarsch in der Ostukraine dementiert. Die russische Führung habe "keinerlei Interesse" an einer Invasion, sagte der russische OSZE-Vertreter Andrej Kelin laut Nachrichtenagentur APA am Donnerstag in Wien. "Wir haben ganz klar gesagt, dass Russland mit Ausnahme von zehn Grenzsoldaten keine Truppen in der Ostukraine hat." Zu den aktuellen Berichten könne er nur sagen, dass Russland nicht an einer Entsendung von Truppen interessiert sei. Die westlichen Bedenken entbehrten jeder Grundlage" (Spiegel). 

Österreich will frei und neutral sein. Krieg mit Russland? Fordern wir eine Volksabstimmung zur Einhaltung der Österreichischen Neutralität, der Souveränität Österreichs! Fordern wir eine Volksabstimmung über den Verbleib in der Kriegstreiber EU! Unterstützen wir das EU-Austritts-Volksbegehren neu!
Webseite: http://eu-austritts-volksbegehren.athttp://eu-austritts-volksbegehren.at

Krieg gegen Russland - nicht mit uns!



Offener Protest-Brief
An den BUNDESPRÄSIDENTEN der Republik Österreich, Hrn. Dr. Heinz Fischer,
den BUNDESKANZLER der Republik Österreich, Hrn. Werner Faymann,
und den AUSSENMINISTER der Republik Österreich, Hrn. Sebastian Kurz
KRIEG GEGEN RUSSLAND - NICHT MIT UNS!
Aufruf zum Ende der Mißachtung des Völkerrechts
Die Ereignisse der letzten Monate in bezug auf die Ukraine sind ungeheuerlich und viele aufmerksame Bürger Österreichs und  auch anderswo erkennen in zunehmendem Maße, daß diese zu einem Krieg mit Rußland (!) womöglich in allernächster Zeit führen können, wenn nicht sogar sollen (!). Wir protestieren hiermit in aller Entschiedenheit gegen diese Politik des sogenannten „Westens“, die keinerlei Rückendeckung in unserem Staatsvolk hat und in völlig undemokratischer und unserer Meinung nach unverantwortlicher Weise über dessen Köpfe hinweg  auch von „unseren“ Regierenden mitbetrieben wird.

Und dies in krassem Gegensatz zur „immerwährenden NEUTRALITÄT Österreichs“, die geltendes Verfassungsrecht der Republik Österreich darstellt,
  die überhaupt nur aufgrund dieser „Neutralität nach dem Muster der Schweiz“  nach dem 2. Weltkrieg wieder „auferstehen“ konnte.

Die EU im Sog der NATO - 25 der dzt. 28 E-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig Mitglied der NATO, einer US-geführten, nordatlantischen (!)
  Militär-Allianz - tut derzeit alles, um eine solche Kriegsgefahr (3.Weltkrieg?) herbeizuführen. Völkerrechtlich gibt es dafür keine einzige Berechtigung und humanitär schon überhaupt nicht! Zu den Fakten:
1. Die UNO-Charta
Gleich im Artikel 1 der „Charta der Vereinten Nationen“   ist das SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DER VÖLKER (nicht der Staaten!) unmißverständlich verankert; es ist der KERN der UNO-Charta. Absatz 2 dieses Grundsatzartikels lautet wörtlich:

1. Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
Abs. 2: freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.

2. In Anwendung dieses internationalen Rechts
haben sich die Völker auf der Halbinsel  KRIM und in der OSTUKRAINE in unabhängigen VOLKSABSTIMMUNGEN mit jeweils großer Mehrheit  für den Anschluß an Rußland im Fall der Krim und im Fall der Ostukraine für die Ausrufung eines eigenen Staates unabhängig von der gegenwärtigen Ukraine ausgesprochen.

Es gibt also nach internationalem Recht keinerlei Rechtfertigung für den im Gange befindlichen, grausamen Krieg der ukrainischen Armee und zahlreicher, vom Ausland finanzierter Privatarmeen (= Militärfirmen) gegen die sogenannten „Separatisten“. Deren Geltendmachung des Rechts auf Selbstbestimmung ist völlig legitim und niemand kann ihnen dieses Recht nehmen; daran ändern auch noch so entsetzliche GEWALTMAßNAHMEN bzw. deren Befürwortung durch die Regierungen jener EU-Staaten nichts, die sich ausschließlich als USA-Vasallen definieren, z.B. jene Großbritanniens und Deutschlands. Diesen TOTENTANZ darf Österreich auf keinen Fall mittragen
3.Verleichbare aktuelle Beispiele.
Am 18. September 2014 wird Schottland über die Unabhängigkeit von England abstimmen; am 9. November 2014  soll Katalonien über die Unabhängigkeit von Spanien abstimmen.
Im Jahre 2008 proklamierte das Parlament der früheren serbischen Provinz Kosovo die Unabhängigkeit des Landes; diese wurde vom „Westen“ als legal und legitim angesehen. Warum wird dann der Freiheitswille der Bürger in der Ostukraine vom „Westen“ kriminalisiert und mit Bomben und Granaten auf Wohnviertel beantwortet???

Was auch immer der Grund dafür sein sollte - Rohstoffinteressen, Macht- und Eroberungspolitik,
  Einkreisung Rußlands durch die NATO,  Rettung des Dollars und der US-Wirtschaft mir ihrer Rekordverschuldung durch Kriegsgewinne - diese  Gewaltpolitik von USA/NATO/EU ist unmenschlich und alle an zivilisierten Beziehungen  zwischen Menschen und Völkern Interessierten sind aufgerufen, diesem abscheulichen Weg nicht länger widerspruchslos  zuzusehen.
4. Zu den Sanktionen.
Es ist unvereinbar mit der „immerwährenden NEUTRALITÄT“ Österreichs  (Wortlaut des Neutralitätsgesetzes von 1955), Sanktionen, also politische und wirtschaftliche Strafmaßnahmen,  mitzutragen, weil diese von einer Seite (im konkreten Fall der USA) verhängt werden. Schon gar nicht dann, wenn für die Verhängung solcher Sanktionen gegen die Russische Föderation kein völkerrechtlich gerechtfertigter Grund vorliegt (siehe oben).
Mit diesen Sanktionen wurde ein Wirtschafts- und Handelskrieg mit Rußland auf dem Rücken der Völker begonnen! Durch das Mittragen dieser Sanktionen des „Westens“ gegen die Russische Föderation durch die österreichische Bundesregierung  wird nicht nur der Wirtschaft und der Bevölkerung Rußlands, sondern  auch Österreichs Wirtschaft und damit dem ganzen Volk schwerer Schaden zugefügt und Österreich wird damit zum potentiellen Angriffsziel.

Die Unterstützung der derzeitigen Regierung der Ukraine durch USA und EU ist auch deshalb zurückzuweisen, da es sich um eine unrechtmäßige, durch einen gewaltsamen Putsch zustande gekommene Staatsführung handelt, die demokratisch nicht legitimiert ist.
  Diesem Putsch ist eine jahrelange politische Stimmungsmache gegen den russischen Bevölkerungsanteil in der Ukraine durch über zweitausend (!) sogenannte NGO‘s vorausgegangen, die mit Milliardenbeträgen vom „Westen“, vor allem den USA, finanziert wurden. Schon dadurch wurde die staatliche Souveränität der Ukraine auf das gröbste verletzt und ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen in der Ukraine erschwert.

Dieses Putschregime wurde installiert, weil die rechtmäßige Regierung der Ukraine und deren gewaltsam verjagter Präsident das geplante Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU nicht unterzeichnete. Die EU handelt seither nach dem Motto „Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ Dieses Zitat aus Goethe‘s „Erlkönig“ ist heute leider in der Weltpolitik noch immer aktuell und darf nicht mehr länger akzeptiert werden. Systeme, die damit operieren, sind zu verlassen, damit ihnen der Boden für ihr schändliches Handeln entzogen wird.


5. Solidarität mit den Opfern.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den inzwischen vielen tausend Opfern des gewaltsam  herbeigeführten Konflikts in der Ukraine. Ihr Schicksal könnte morgen auch uns treffen, auch Österreich liegt geopolitisch an einer Nahtstelle zwischen Ost und West....
Deshalb ist die Wiederherstellung der NEUTRALITÄT und eines selbständigen Österreichs mehr denn je das Gebot der Stunde!
6. Aufforderung zur Wiederherstellung des Friedens in Europa.
Als österreichische, nicht vom Ausland, sondern ausschließlich  durch freiwillige Spenden österreichischer Bürger finanzierte Arbeitsgemeinschaft rufen wir hiermit alle Empfänger dieses Protestbriefs auf, zur Wiederherstellung des militärischen, politischen und wirtschaftlichen FRIEDENS in der Ukraine und damit in ganz Europa durch Unterstützung folgender Maßnahmen beizutragen:

Einstellung jeglicher Sanktionen gegen die Russische Föderation.Damit würden auch sofort die Gegen-Sanktionen Rußlands wegfallen. Deutliche öffentliche Stellungnahmen möglichst vieler offizieller Institutionen gegen die Sanktionen des „Westens“, wie von der österr. Wirtschaftskammer
  und von den Regierungen Ungarns und der Slowakei inzwischen  erfolgt.

Beendigung der Einflußnahme von Auslands-finanzierten NGO´s in interne Angelegenheiten von Staaten zur offenen oder verdeckten
 Destabilisierung nicht nur in der Ukraine, sondern in allen demokratischen Staaten als eklatante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Abzug aller einschlägigen Stiftungen/Vereine/Institute und sonstigen Tarnorganisationen aus der Ukraine und anderswo.

Sofortige Einstellung jeglicher militärischer Unterstützung der Ukraine durch USA/EU und diesen nahestehenden Privatarmeen-
und Einrichtungen und Abzug derselben. Ermöglichung einer freien, selbstbestimmten Entwicklung der Ukraine, deren Bürger bereits jetzt einen hohen Preis für die Destabilisierung ihres Staates zahlen, der ohne diese Maßnahmen noch massiv steigen wird.

Anerkennung des Anschlusses der Krim an die Russische Föderation und der staatlichen Unabhängigkeit der Ostukraine auch durch USA und EU, auf jeden Fall aber durch das neutrale Österreich.
Die Grundlage des Friedens in der Welt kann nur Gerechtigkeit für alle sein und ein Ende des Messens mit zweierlei Maß!
Im Namen des überparteilichen Personenkomitées für den Austritt Österreichs aus der EU:
Inge Rauscher, Obfrau der Initative HEIMAT & UMWELT, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
p.A.A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5. ihu@a1.net
Ergeht auch an:
Die Klubobmänner bzw. -Obfrauen der Parlamentsfraktionen, die russische und ukrainische Botschaft in Österreich, die Generalsekretäre der OSZE, des EUROPARATES und der VEREINTEN NATIONEN, sowie an viele andere Personen und Institutionen im In- und Ausland.

(Quelle: Wegwarte 4/14)


2014-08-28

Wollt ihr Freiheit oder Herrschaft?

fragte Professor Karl Albrecht Schachtschneider sein Publikum in Fulda (Video).

Schachtschneider entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre.

„Freiheit – Recht – Staat. Diese Dinge gehören zusammen.“
Karl Albrecht Schachtschneider: Vortrag vom 1. Oktober 2011
Er bezeichnet die demokratische Republik als einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter eigenen Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik (Wikipedia).

Die Schweiz praktiziert als einziges Land die richtige Lehre Schachtschneiders. Nicht die weltlichen oder geistigen Führer bestimmen das Schicksal der Bürger, sondern die Eidgenossen selbst. Der Fokus des Widerstands gegen die Herrschaft sollte das Schweizer Erfolgsmodell der Freiheit sein: Direkte Demokratie selbstbestimmte Steuern, Neutralität. Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe.



Mike Drechsler (Willkommen in der Realität): 

Was mir im Herzen brennt: Die Freiheit

Ich möchte, dass meine Kinder in einem freien, gerechten und demokratischen Staat leben - und das ist kein Verbrechen, es ist ein Menschenrecht. Was uns derweilen in diesem Land regiert, ist in meinen Augen keine Politik, sondern eine diktatorische Räuberbande die im Auftrag anderer handelt, um sich persönlich zu bereichern.

Wenn sich jemand um Deutschland verdient gemacht hat, dann ist es Prof. K.A. Schachtschneider, ohne seine Verdienste wäre die EU-Diktatur schon so fortgeschritten, wie es nur die wenigsten erahnen. Ich bin froh darüber, dass Dank diesen mutigen Mannes, Demokratie und Freiheit noch nicht ganz verloren sind.

 

Prof. Schachtschneider wünscht sich neue politische Kräfte, die unsere Nation verteidigen. Die Zeit wird knapp, der Countdown zu den Vereinigten Staaten von Europa läuft. Aus diesem Grund wäre selbst ich mittlerweile bereit, eine Partei zu gründen, weil die deutschen Freiheitsbewegungen ein Problem haben sich zu verbinden. Für Notwendig sehe ich eine Partei, die für den EU-Austritt, deutsche Souveränität und deutschlandweite Volksentscheide steht. Da es keine Partei in Deutschland gibt, die für die Freiheit steht, und ich nicht aufgeben möchte.

Doch wo auch Prof. Schachtschneider nicht weiter weiß:
Wie sollen in einem besetzten Land, freiheitliche Parteien entstehen?

Eine wirklich freie Partei, müsste sich ja von den BRD-Parteien abgrenzen, da die BRD ein Teil der Besatzungsmacht ist. Die BRD hat sich mit der Besetzung Deutschlands einverstanden erklärt, sonst würde sie sich für die Freiheit Deutschlands einsetzen. Wenn ich also auf den Rechtsgrundlagen der BRD eine Partei gründe, wäre ich auch mit der Besetzung Deutschland einverstanden. Das bin ich aber nicht, schließlich möchte ich ein eigenständiges Deutschland fördern.

Auf den Punkt gebracht, ist es derweilen unmöglich, die deutsche Souveränität über eine freie Partei zu verteidigen, weil eine freie Partei nicht gründbar ist. Letztendlich kann nur die Masse des Deutschen Volkes gemeinsam sein Land vor dem Untergang retten, geschieht dies nicht in absehbarer Zeit, war's das für Deutschland in seinem Reich.
 


Freiheit ist unerwünscht
Die Freiheit, sie ist unerwünscht in diesem Leben, sie ist der Feind derer, die an den Fäden ziehen. Denn Freiheit bedeutet, dass Menschen selbständig denken und agieren, Freiheit bedeutet, unabhängig und autark zu sein, Freiheit ist, sich dem zu widmen, was im Herzen brennt, Freiheit ist, die Liebe zum Leben zu leben. Anstatt Freiheit in unseren Erdentagen zu erfahren, werden unser Denken und unsere Herzen eingeengt, ja fast zum Erliegen gebracht. Zu Marionetten degradiert wird die Verbindung zu dem, was wir sind und was wir schaffen könnten, abgeschnitten....bürgerstimme


 



Einladung zum
Vortrags- und Diskussionsabend

Rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen eines AUSTRITTS aus der Europäischen Union

am Dienstag, 23. September 2014, um 19 Uhr
 
in PUCKING bei Linz im Gasthof „MAYR“
Puckingstraße 2, Autobahnabfahrt „Knoten Haid“, Hin- und Rückfahrt vom bzw. zum Bahnhof
Linz bei Bedarf anmelden bei Renate Ziittmayr: Tel. 0664/425 19 35

Es spricht:
Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht SCHACHTSCHNEIDER
aus Berlin


Karl Albrecht Schachtschneider leitete von 1969-80 als praktizierender Rechtsanwalt eine Wirtschaftskanzlei in Berlin und wirkte von 1972-78 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, von 1978-89 als Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, und von 1989-2006 als Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. In zahlreichen Sachbüchern, Fachartikeln und öffentlichen Vorträgen setzt er sich kritisch mit der Globalisierung und ihren Folgen auseinander und erlangt europaweite Bedeutung durch mehrere fundierte Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, u.a. gegen den EU-Maastricht-Vertrag (und damit gegen die Währungsunion, den Euro) bereits 1992/93, gegen den EU-“Verfassungsvertrag für Europa“ 2005 (der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte), gegen den EU-“Lissabon-Vertrag“ 2008, gegen die „Griechenland-Hilfe“ und den „Rettungsschirm für die Währungsunion“ 2010.
2008 klagte er auf Anregung der INITIATIVE
­HEIMAT & UMWELT im Auftrag eines unabhängigen Personenkomitées gegen die EU-Verträge auch beim österreichischen Verfassungsgerichtshof und weist in einer für Demokratie und Rechtsstaat grundlegenden Klagsschrift von 372 Seiten die Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union nach.
Er verfasste auch zahlreiche Sachbücher, u.a. „Die Rechtswidrigkeit der EURO-Rettungspolitik - ein Staatsstreich der politischen Klasse“ (ISBN 978-3-86445-002-0) und „Die Souveränität Deutschlands“ (ISBN 978-3-86445-043-3).
 

2014-08-27

Österreicher, wehrt Euch gegen TTIP!

Beim «Freihandelsabkommen» zwischen den USA und der EU, genannt TTIP (Transantlantic Trade and Investment Partnership), geht es nur vordergründig um Freihandel. Zölle spielen ja im Handel zwischen der EU und den USA kaum eine Rolle. Vielmehr geht es um die weitere Abschaffung von Schutzgesetzen für die Österreicher in vielen Bereichen: Finanz, Industrie, Gesundheit, Dienstleistungen, Energie, Wasser, Flächennutzung, Immigrantenarbeitsrecht, öffentliche Auftragsvergabe, Lebensmittel, Saatgut (gentechnisch veränderte Lebensmittel, Chlorhuhn usw.), Sicherheit, Überwachung, Patente, Datenhandel, Urheberrechte. Eine Harmonisierung für die verbrecherische US-Ausbeuterpolitik. Eine extreme Senkung der ehemals guten österreichischen Standards droht. Mit dem TTIP werden künftig private Konzerne gegen Staaten (Österreich) klagen können! Der EU-Handelskommissar De Gucht hat die Aufnahme des Investorenschutzes in das TTIP verteidigt. Grosskonzerne sollen künftig den gleichen Rechtsstatus wie Nationalstaaten haben und könnten demokratisch zustande gekommene Gesetze damit angreifen, die ihren Profit-Interessen zuwiderlaufen.  Banken- und Konzernrechte vor nationale Rechte! Das sollen sich die Österreicher bieten lassen?
Wie werden sich die Österreicher oder deren Politik-Vertreter in Regierung und Parlament angesichts drohender Milliardenstrafzahlungen gegen die Abschaffung von österreichischen Massnahmen zum Schutz der Wirtschaft und Bürger wehren können?
Das TTIP ist ein weiterer Schritt zur Entmachtung der Bürger zugunsten privater Profiteure. Geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die Freiheit der Bürger weiter abgeschafft!
Auch die österreichische Bundesregierung wird letztlich dem «TTIP-Wahnsinn» zustimmen. Die österreichische Zuschauerdemokratie, der Parteienstaat (die Macht der Parteien nimmt die politische Freiheit der Bürger) muss einer wirklichen politischen Mitsprache der Bürger – nach Schweizer Modell – weichen.
Eine Reform der EU ist nicht möglich und auch nicht gewollt. Für Frieden und Freiheit muss Österreich wieder aus der EU austreten. Der TTIP ist dafür ein weiterer Grund. ("Zeit-Fragen" v. 26.8.2014)


TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership)

hhg. Ein Vorläufer des TTIP war MAI (Multilaterales Abkommen über Investitionen), welches von den wichtigsten transnationalen Unternehmen ausgearbeitet worden war. MAI sollte diesen Unternehmen die Möglichkeit geben, souveräne Staaten bei einer internationalen Instanz wegen wirtschaftlicher Nachteile zu verklagen und zur Kasse zu bitten. Als der Inhalt von MAI 1997 ruchbar wurde, waren die Proteste in Europa so massiv, dass der französische Ministerpräsident Lionel Jos­pin nicht unterschrieb. MAI war vom Tisch. Mit TTIP starten internationale Unternehmen und Investoren nun einen weiteren Versuch, ihre Interessen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker durchzusetzen.

TTIP betrifft alle Bereiche

TTIP beinhaltet nicht nur Bestimmungen zu Handel und Investitionen, sondern greift breit in die nationale Souveränität ein. Folgende Punkte sind dabei zentral:
–    Gentechnologie: Die GVO/GMO-Kennzeichnung soll abgeschafft werden.
–    Datenschutz: ungesicherter Datenfluss aus der EU in die USA
–    Lebensmittelsicherheit: EU-Verbot für chlor- und desinfektionsmittelbehandeltes Fleisch und für wachstumshormonbehandeltes Fleisch (Ractopoamin) soll fallen.
–    Finanzsektor: Nationale Vorschriften zur Regulierung des Finanzsektors sollen beseitigt werden.
–    Nationale Regulierungen bezüglich Transport, Gesundheit, Bildung, Ener­gie, Wasser, Raumplanung, Personenfreizügigkeit sollen beseitigt werden.

"Big Brother" USA - Vorbild für den illegalen Bundesstaat EU?

Wenn haben sie heute schon via SMS, E-Mail oder per Telefon kontaktiert? Geht mich nichts an? Stimmt!
Sie sind sicher auch der Meinung, dass Ihre Kontakte, ihre Webseitenaufrufe, ihr Freundes- u. Bekanntenkreis, ihre Gewohnheiten, ihre Hobbys etc. auch dem US-Auslandsgeheimdienst NSA nichts angeht. Aber der kümmert sich nicht um ihren berechtigten Protest um gibt die Metadaten von Telefonaten, E-Mails, SMS und anderer Kommunikation 23 amerikanischen Bundesbehörden weiter, so "The Intercept" (Glenn Greenwald). Edward Snowden legte die Dokumente als Beweis vor. "Bild" berichtet:

Der US-Geheimdienst NSA hat Milliarden Daten mit einer eigenen, Google-artigen Suchmaschine gesammelt. Das berichtet die Enthüllungs-Plattform „The Intercept“.
Die NSA-Suchmaschine heißt ICREACH. Sie stellt dem Bericht zufolge 23 US-Behörden mehr als 850 Milliarden Informationen aus E-Mails, Handygesprächen und Internetchats zur Verfügung. Dokumente, die beweisen, dass es die Suchmaschine gibt, liegen „The Intercept“ nach eigenen Angaben vor.
Die Suchmaschine ermöglicht offenbar Zugriff auf Informationen über private Nachrichten von Ausländern und offenbar auch auf Daten von US-Bürgern, auch solchen, die nicht unter Anklage stehen und auch nichts angestellt haben.
Die NSA hatte bereits eingeräumt, dass sie bestimmte Informationen mit anderen US-Diensten wie dem FBI teilt. Einzelheiten waren aber geheim geblieben.
Anscheinend haben mehr als 1000 Analytiker von 23 US-Regierungsstellen Zugang zu ICREACH.

Die EU auf den Spuren des "Big Brothers" USA

 Die Europäische Union ist auf dem besten Wege nach US-Vorbild die Bürger auszuspionieren: Mit Programmen wie Indect wird spioniert und Daten gesammelt und ausgewertet.

Mehr: http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/08/wir-sind-alle-sklaven.html

"INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z. B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.“ prangert "STOPP INDECT" an.

"Indect ist zwar nur eines von Dutzenden Forschungsprojekten der Europäischen Union zur automatischen Überwachung. Dafür ist die Metasuche um so umstrittener". (...)

"Mehr als nur bereits installierte Überwachungskameras. Indect besteht aus drei Forschungsbereichen, zwei davon befassen sich mit der intelligenten Überwachung von Gefahren, im öffentlichen Raum sowie im Internet, das dritte mit Datenschutz und Verschlüsselung. Die Indect-Plattform soll auch auf soziale Netzwerke und auf Überwachungsdrohnen zugreifen. Das geht aus verschiedenen Dokumenten hervor.
In einem Indect-Bericht (PDF-Datei) aus dem Jahr 2009 wird dieses Ziel formuliert: Software soll Beziehungsmuster zwischen "Menschen und Organisation" erkennen, indem sie "Websites und soziale Netzwerke" analysiert. Die EU-Kommission bestätigt, dass im Rahmen von Indect solche Analyse-Software entwickelt wird", so der "Spiegel".

Europäische NSA (Solidarwerkstatt)

Schweizer Volksinitiative „ERNÄHRUNGSSICHERHEIT DANK INLANDPRODUKTION“ eingereicht.



Innerhalb von nur fünf Monaten wurden in der Schweiz fast 150.000 beglaubigte Unterschriften in allen 26 Kantonen  für obige Volksinitiative gesammelt, die am 8. Juli 2014 an die Vertreter der Staatskanzlei in Bern übergeben wurden - ein starkes Signal für die Stärkung der einheimischen Landwirtschaft unseres Nachbarlandes! In zwei Ansprachen würdigten der Präsident und der Direktor des Schweizer Bauernverbandes (SBV) die internationale und nationale Bedeutung dieser Volksinitiative, die  einen entsprechenden Zusatz zum bestehenden Verfassungsartikel verlangt.“Gemeinsam können wir diese gewinnen!“ - so der Präsident. Die Schweizer Bundesverfassung soll um folgenden Zusatz, nämlich den Artikel 104 a zur Ernährungssicherheit, ergänzt werden:
1. Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger, inländischerProduktion; er trifft wirksame Maßnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland, einschließlich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.

2. Er sorgt in der Landwirtschaft für einen geringen administrativen Aufwand und für eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit.

In der Schweiz laufen derzeit mehrere ähnliche Initiativen von den verschiedensten Seiten, die alle auf eine Abkehr von der Freihandelsideologie abzielen. Sie entsprechen einer praxisorientierten Wirtschafts- und Agrarpolitik als einzig richtige Antwort auf das Versagen der global ausgerichteten Freihandelstheorie.
Das drohende Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada wäre bei einem Austritt aus der EU für uns automatisch hinfällig!

Der Austritt aus der EU ist rechtlich abgesichert


Es ist für uns immer wieder erstaunlich, daß Bürger allen Ernstes behaupten, daß ein EU-Austritt nicht möglich sei. Das wird den Menschen offenbar über viele Kanäle „vermittelt“, entspricht aber nicht den Fakten. !
Der Austritt aus der EU ist
  im geltenden „EU-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (Lissabon-Vertrag) genau geregelt.

Artikel 50 des EU-Vertrages lautet wörtlich:

1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat (Anmerkung: die Staats-und Regierungschefs) seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Die Absätze 4 und 5 des Austritts-Artikels sind rein formaler Natur und unbedeutend.

Der EU-Austritt ist das wichtigste nationale Recht, das den Mitgliedstaaten noch verblieben ist.

Dieses Recht wird ja auch in England, Frankreich und anderen Noch-EU-Mitgliedstaaten geltend gemacht.
Die Verankerung des EU-Austritts-Rechts
  im EU-Vertrag selbst wäre völkerrechtlich gar nicht notwendig gewesen (man kann aus jedem Staatsvertrag wie auch dem EU-Vertrag selbstverständlich auch wieder austreten - siehe die internationale „Wiener Vertragsrechtskonvention“), es wird aber dadurch  für alle Zweifler außer Streit gestellt.
Die wichtigsten Worte in der Austrittsklausel (Artikel 50) sind die beiden Worte „oder andernfalls“ im Absatz 3 (siehe Kasten). Dazu eine in der Fachliteratur allseits anerkannte Kommentierung eines deklarierten EU-Befürworters, in der es auf Seite 8 - auszugsweise -  heißt (Dörr in Grabitz/Hilf/Nettesheim):

Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat hinaus natürlich nicht nur „beschließen“, sondern auch ins Werk setzen....

Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.

Soweit eine anerkannte, unserem Anliegen nicht wohlgesonnene Experten-Erläuterung. Was dazu kommt und nicht unwesentlich ist: Die in der (falschen) EU-hörigen Propaganda immer wieder behauptete „Tatsache“, daß uns der EU-Austritt Enormes kosten würde, kann durch nichts erhärtet werden. Der geltende EU-Austritts-Artikel enthält keinerlei Hinweis dazu, geschweige denn irgendeine Verpflichtung! Ganz im Gegenteil. Wir würden uns endlich die Milliardenbeträge ersparen, die wir als Netto-Zahler seit 20 Jahren jährlich an die EU überweisen müssen und von denen wir nur einen Bruchteil als sogenannte „EU-Förderungen“ zurückbekommen.

In Wirklichkeit fördern Österreichs Steuerzahler permanent die EU, nicht diese uns!




EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN


Werden wir die Einreichung alle gemeinsam schaffen?

Das liegt vor allem an Ihnen, liebe Leser! Sie wissen besser als alle anderen Österreicher, wieviel selbstlose und unermüdliche Arbeit von Aktivisten und welche finanziellen Opfer durch idealistische Spender nötig sind, um ein Volksbegehren in der wohl wichtigsten Überlebensfrage Österreichs auf den Weg zu bringen - trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten! Volksbegehren sind das einzige direkt-demokratische Instrument in Österreich, das wir  Bürger selbst herbeiführen können. Bei entspr. zahlreicher Unterstützung für ein Sachanliegen  wie dem Austritt aus der EU   kann auch „die Politik“ auf Dauer nicht daran vorbeigehen. Aber erst muß das Volksbegehren - die „öffentliche EINTRAGUNGSWOCHE“- überhaupt zustandekommen!
Dafür sind aktuell (Anfang September 2014) noch rund 2.300 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens  nötig, die bis spätestens Anfang Dezember bei uns einlangen müssen. Rund 7.200 konnten von uns bereits erarbeitet werden; insgesamt rund 9.500 müssen im Dezember im Innenministerium eingereicht werden, damit die Behörden dann in ganz Österreich im Frühjahr 2015 die öffentliche Eintragungswoche, das eigentliche Volksbegehren, durchführen können. Gelingt dies nicht, waren alle bisherigen Anstrengungen vergebens!

Diese noch fehlenden 2.300 Unterstützungs-Erklärungen sind alles andere als leicht zu schaffen! Denken Sie daran, daß es seit Jahren in Österreich
  niemandem mehr gelungen ist, ein Volksbegehren einreichungsfähig zu machen, und z.B. in Deutschland die Bürger überhaupt keine direktdemokratische Möglichkeit auf Bundesebene haben.... Mit Ihrer (weiteren)  Hilfe können wir es gemeinsam schaffen!

1. Wer weder heuer noch im Vorjahr eine Unterstützungs-Erklärung für das EU-Austritts-Volksbegehren im Gemeindeamt/Magistrat oder beim Notar am Info-Stand unterschrieben hat, möge dies bitte möglichst umgehend tun und die bestätigte Unterstützungs-Erklärung an uns einschicken. Bitte verwenden Sie
  dafür das in dieser WEGWARTE enthaltene Formular. U-Erklärungen, die vor Jahresbeginn 2013 unterschrieben wurden, sind nicht mehr gültig.
Wer 2013 oder 2014 bereits unterschrieben hat (DANKE!), möge bitte die hier enthaltene U-Erklärung an Mitbürger weitergeben; sie kann zur Weiterverbreitung auch kopiert werden (Farbdruck ist nicht notwendig).
2. Wir würden dringend weitere Helfer (tage- oder stundenweise)  bei den zahlreichen Info-Stand-Aktionstagen in (fast) ganz Österreich benötigen, die wir bis Dezember durchführen müssen, um die Einreichung zu schaffen. Die Termine stehen im Internet unter www.eu-austritts-volksbegehren.at oder können auf Anfrage telefonisch, brieflich oder per E-mail mitgeteilt werden - siehe Impressum auf der Rückseite sowie Tel. 0664/425 19 35.

3. Wir versuchen, bei möglichst vielen Aktionstagen auch mit Notaren zu arbeiten, damit die Bürger gleich direkt beim Info-Stand unterschreiben können.

Das wird nur möglich sein, wenn wir so viele Kostenbeiträge in entspr.
Höhe „hereinbekommen“, daß wir die Notare auch bezahlen können
- anders geht es leider nicht. Dafür allen, die dies bisher und bis Dezember auch weiter ermöglich(t)en, ein großes DANKESCHÖN!