2014-01-22

EU-Kapitalverkehrsfreiheit öffnet die Schere zwischen Arm und Reich



Unter die Kapitalverkehrsfreiheit fallen Immobilienerwerbe durch einen Gebietsfremden, Geldmarktgeschäfte, Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einem Unternehmen durch Erwerb von Aktien und der Erwerb von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt. (Quelle>)
 
Finanztransaktionen, die ständig in Sekundenbruchteilen um den Globus rasen, machen nahezu 95 % des weltweiten Finanztransfers aus, während nur noch 5 % auf realwirtschaftliche Transaktionen entfallen. Die EU-Kapitalverkehrsfreiheit unterstützt diese Perversion nach Geld und Macht. Das allein ist Grund genug sich aus der EU zu verabschieden.  Eine Minderheit des Volkes wird reicher, während sich der Rest mit neuen Sparpaketen anfreunden muss. 

Die EU fördert die Profitgier und schadet dem Allgemeinwohl.


1 Kommentar:

FalkenaugeD hat gesagt…

Die weltweite Vermögensverteilung von Fleißig nach Reich beruht im wesentlichen auf den 3 leistungslosen Einkommensströmen
1. der Bodenrente, die aus dem monopolhaft wirkenden Eigentum an Grund und Boden (Mietshäuser) fließt;
2. den Unternehmensgewinnen, die einseitig von den Unternehmenseigentümern beansprucht werden, obwohl sie von allen Mitarbeitern erarbeitet wurden, die mit Niedrigeinkommen abgespeist werden;
3. dem Zinseszins, der Geldvermögen exponentiell ungeheuer vermehrt.
Diese Kapitalskosten müssen von der arbeitenden Bevölkerung aufgebracht werden und sind zu ca. 35 % in den allgemeinen Preisen enthalten.
Diese Dinge werden von der herrschenden neoklassischen Volkswirtschaftslehre als unhinterfragbare Axiome behandelt. Solange diese unwissenschaftliche Wirtschaftstheorie die Hochschulen im Dienste der 10 % Reichen beherrscht und auch die Politikmarionetten keine gesetzlichen Maßnahmen dagegen unternehmen (dürfen), wird die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergehen und die Unruhen werden zunehmen. Analysen und Lösungsansätze auf
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/11/08/soziale-auswirkungen-des-eigentums-an-grund-und-boden/
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