2014-12-31

EU-Alternative: «Die Gründer der neuen Eidgenossenschaft 1848 haben ein phänomenales System entworfen»

«Der Parlamentspräsident ist ein ganz normaler Bürger, keiner aus einem Elfenbeinturm»

Interview mit dem ehemaligen Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger
thk. Von der Wintersession 2013 bis zur Wintersession 2014 präsidierte Ruedi Lustenberger den Nationalrat. Während dieser Zeit hatte er als höchster Schweizer neben repräsentativen Aufgaben die Parlamentsdebatten im Nationalrat zu leiten und der Vereinigten Bundesversammlung vorzusitzen. Ein anspruchsvolles, aber auch befriedigendes Amt, wie Ruedi Lustenberger im nachfolgenden Interview ausführlich erklären wird. Das Gespräch mit ihm wurde an dem Tag geführt, als der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Feierlichkeiten «40 Jahre Beitritt der Schweiz zur EMRK» vor der Vereinigten Bundesversammlung im Nationalratssaal seine Rede gehalten hatte. Angeregt durch diese Rede kommt Nationalrat Ruedi Lustenberger auch auf die Frage der staatlichen Souveränität zu sprechen.
Zeit-Fragen: Sie waren im zu Ende gehenden Jahr der höchste Schweizer. Sie haben den Nationalrat präsidiert. Was hat das für Sie bedeutet, und was für Anforderungen stellt dieses Amt an den Präsidenten?
Nationalrat Ruedi Lustenberger: Man kann dieses Amt nicht anstreben, indem man es aktiv sucht, um es dann zu erwerben. Die Konstellation muss stimmen, dann wird es einem anvertraut. Ich gebe gerne zu, dass ich diese Aufgabe mit Freude ausgeführt habe. Ich hatte die nötige Zeit dazu, sehr gute Unterstützung von meiner Familie und vom Sekretariat der Parlamentsdienste. Rückblickend darf ich sagen, das war ein sehr, sehr schönes Jahr mit vielen guten Begegnungen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Regionen der Schweiz und aus allen Gesellschaftsschichten. Das ist das Faszinierende daran: Man ist nicht nur in seinem Wahlkreis, bei seinen eigenen Wählern aus dem Kanton, sondern bei der ganzen Bevölkerung der Schweiz. Überall wird man eingeladen und ist dann auch herzlich willkommen. Wenn man sich die nötige Zeit dazu nehmen kann – und ich konnte das –, dann ist es eine bereichernde Zeit. Man ­politisiert nicht für die eigene Partei, man hat das Amt nicht für sich selbst inne, sondern man vertritt eine Institution, darf die Vereinigte Bundesversammlung, also die gesetzgebende Behörde der Eidgenossenschaft, nach aussen vertreten. So sehen es die Bundesverfassung und das Parlamentsgesetz vor. Auf die Institutionen bezogen ist das gut, und es ist im weiteren Sinn auch ein Teil der direkten Demokratie, wie wir sie in der Schweiz kennen.
Das kennt man so nicht in anderen Staaten.
Ja, es ist ein staatspolitisches Faktum, um das man uns vermutlich auf der ganzen Welt auch ein wenig beneidet. Obwohl man Parlamentspräsident ist, ist man ein ganz normaler Bürger der Eidgenossenschaft. Und der kommt dann an eine Veranstaltung, und die Leute wissen, das ist einer von uns, keiner aus einem Elfenbeinturm. Das ist direkter Kontakt vor Ort, zu Hause bei den Bürgern. Das ist das Faszinierende.
Während der Amtszeit hat man verschiedene Aufgaben, auch zwischen den unterschiedlichen Standpunkten zu vermitteln. Wie ging das?
Man ist in diesem Jahr nicht Spieler, sondern eher Schiedsrichter. In dieser Rolle ist man unabhängig, neutral und den Regeln des Parlaments verpflichtet, also der Institution und nicht irgendeiner Partei oder einer Gruppierung. Das ist natürlich eine neue Rolle. Ich bin nicht bekannt als ein Politiker, der sonst auf seinem Mund sitzt. Es hat mich ab und zu schon sehr gereizt, etwas zu sagen, zu kommentieren; aber ich habe es sein lassen, und das war auch gut so. Dadurch bekommt der Präsident eine gute Akzeptanz im Rat.
Wie haben Sie diese Akzeptanz, die etwas sehr Wichtiges ist, empfunden?
Rückblickend glaube ich, sagen zu dürfen, ohne in ein Selbstlob zu verfallen, ich hatte eine gute Akzeptanz im Rat, und zwar in der ganzen Breite. Es kam mir auch zugute, 1999 den Luzerner Grossen Rat präsidiert zu haben. Diese Erfahrung hat mir geholfen. Dann kommt noch ein zweiter Faktor hinzu: Man ist zwei Jahre vorher Vizepräsident, und ich hatte mit Hansjörg Walter und Maja Graf zwei gute Lehrmeister. Ihnen habe ich gut zugehört und vieles abgeschaut. Auch das ist so eine gute eidgenössische Usanz. Man darf sich zwei Jahre in die «Präsidentenlehre» begeben und wird dabei gut eingeführt. Das alles hat dazu beigetragen, dass mein Präsidialjahr gut über die Bühne gegangen ist.
Als Bürger und Zuhörer hat man die Ernsthaftigkeit, Ihre Präsenz und die Konzentration auf Ihre Aufgabe deutlich wahrgenommen.
Dann ist es ja gut. Eine Arbeit – das ist überall im Leben so – wird, wenn man sie öfters macht, zur Routine. Auch eine Rats- oder Sitzungsführung wird zur Routine. Das soll durchaus so sein. Meinen Lehrlingen im Beruf als Schreinermeister habe ich jeweils gesagt, wenn jemand eine Arbeit gerne tut, dann macht er sie in aller Regel nicht so schlecht. Das gilt für den Schreinerlehrling genau gleich wie für den Ratspräsidenten im Nationalratsaal.
Sie haben verschiedene Aspekte der Schweizer Demokratie angesprochen. Ich würde gerne hier noch etwas verweilen. Die Schweizer Demokratie ist eine Konsensdemokratie, was sich auch im Konkordanzsystem des Bundesrates zeigt. Auch im Parlament gibt es immer wieder wechselnde Koalitionen. Wie beurteilen Sie das politische System der Schweiz?
Dieses Thema wäre nicht nur zeitungs-, sondern buchfüllend. Man muss unterscheiden zwischen einer konkordanten Regierungs- und einer konkordanten Parlamentstätigkeit. Fangen wir einmal mit der Exekutive an. Mehr als Dreiviertel der wählenden Schweizer Bevölkerung fühlt sich im Bundesrat direkt vertreten, indem ein Mitglied aus ihrer Partei Einsitz in der Landesregierung hat. Dort kommt neben der konkordanten Regierungsführung noch die Kollegialität hinzu. Das führt dazu, dass, obwohl in der Landesregierung auch unterschiedliche Positionen und Meinungen vorherrschen, am Schluss nach aussen eine Meinung vertreten wird. Diese wird in der Regel von allen sieben Mitgliedern des Bundesrates mitgetragen. Die Konkordanz gründet in den Bundesratswahlen, dann also, wenn die Vereinigte Bundesversammlung die Landesregierung wählt.
Und das Parlament?
Die Bundesversammlung mit ihren beiden Kammern ist der Gesetzgeber, der während der Legislatur die Gesetze erarbeitet. Hier ist es logischerweise mit der Konkordanz nicht mehr genau gleich wie in der Regierung, sondern es herrscht Wettbewerb. Dieser führt zu wechselnden Koalitionen mitunter auch jener Parteien, welche in der Regierungskonkordanz eingebunden sind. Wechselnde Koalitionen zu schmieden hat viel mit Strategie und Taktik zu tun. Und diese wiederum relativiert sich mit dem Referendum, indem das Volk aktiv oder passiv das letzte Wort hat.
Das ist ein sehr austariertes System.
Ja. Die Gesetzgebung mit dem Zweikammersystem und dem Differenzbereinigungsverfahren, welches bis zu einer Einigungskonferenz gehen kann, ist ein sehr ausgeklügeltes System. Wenn man es einmal begriffen hat, ist es grundsätzlich auch einfach. Die Gründer der neuen Eidgenossenschaft 1848 haben ein phänomenales System entworfen. Es wurde mit der Zeit verfeinert und mit der Konkordanz angereichert. Es ist einem Fremden nicht ganz einfach zu erklären, dafür ist es in der Tiefe der Auswirkungen ausserordentlich resistent und beständig.
Ich wäre gerne noch auf die Stabilität in unserem Land zurückgekommen. Was sind die wichtigsten Komponenten der Schweiz? Was macht uns aus? Was ist das Wichtigste betreffend unser fein ausgeklügeltes System?
Die direktdemokratischen Instrumente von ­Initiative und Referendum, das Zwei-KammerSystem mit zwei absolut gleichwertigen Kammern. Dann die Konkordanz, die ja in der Verfassung nicht explizit festgeschrieben ist. Und schliesslich der Föderalismus, die subsidiäre Kompetenzverteilung auf den drei staatlichen Ebenen sowie eine relativ hohe Stabilität in den parteipolitischen Kräfteverhältnissen. ­Politische Erdrutsche, wie man sie im Ausland kennt, hat es in der Schweiz die letzten 60, 70 Jahre keine gegeben. Klar, die politische Rechte hat zugelegt, das passierte kontinuierlich über die letzten 20 Jahre. Demgegenüber hat die politische Mitte etwas eingebüsst, aber erdrutschartig ist das nie passiert. Somit ist die Politik als solche berechenbar. Und etwas darf man nicht hoch genug einschätzen: Wir haben eine hohe Rechtssicherheit. Das hängt auch damit zusammen, dass die drei Gewalten im Staat sich gegenseitig mit Respekt begegnen, dass die Gewaltenteilung gelebt wird und nicht nur auf dem Papier steht.
Der Föderalismus wurde von Ihnen als wichtiger Faktor erwähnt. Warum ist er so wichtig?
Der Föderalismus ist historisch gewachsen. Der Übergang vom losen Staatenbund zum Bundestaat 1848 wäre nie zustande gekommen, wenn nicht föderalistische Instrumentarien – der Ständerat zum Beispiel ist ein Kind des Föderalismus – in der Bundesverfassung und damit in unser politisches System integriert worden wären. Seit 1848 ist der Föderalismus im Grundsatz nie angetastet worden. Man hat ihn reformiert. Es gibt Aufgaben, die heute beim Bund angesiedelt sind, die früher bei den Kantonen waren. Es gab auch eine Retourbewegung, indem man den Kantonen Aufgaben des Bundes zurückgegeben hat. Im Grundsatz hat man aber den Föderalismus belassen. Man kann sagen, der Föderalismus besteht in der Eidgenossenschaft mehr als 700 Jahre. Ohne ihn, so kontrovers es auch klingt, hätten wir die Einigkeit in der Schweiz nicht. Wir sind ein Land, das unheimlich vielfältig ist. Weil es so vielfältig ist und niemand die Mehrheit hat, ist jeder ein bisschen auf den anderen angewiesen. Das ist das Erfolgsrezept. Parallel zum Föderalismus muss man immer auch die Subsidiarität nennen. Der Föderalismus funktioniert nur, wenn eine subsidiäre Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen auf die drei staatlichen Ebenen geschieht. Wer die Verantwortung hat im Staat, der muss auch die entsprechenden Kompetenzen für sich beanspruchen, sei das in der Gemeinde, beim Kanton oder beim Bund. Zur Subsidiarität müssen wir mindestens so viel Sorge tragen wie zum Föderalismus, denn sie sind Zwillings­schwestern.
Sie haben die Gemeinden angesprochen. Was bedeutet die Subsidiarität für eine Gemeinde?
Wir haben etwa 2300 Gemeinden in der Schweiz. Mit der Gemeindeversammlung oder mit einem Parlament verfügen sie über die Grundlagen der direkten Demokratie. In den Gemeinden wird die Exekutivarbeit vielfach noch im Milizsystem geleistet. Diese gewichte ich, obwohl ich nie ein solches Amt innehatte, ausgesprochen hoch. Ich habe hohen Respekt vor Personen, die in einer Gemeinde Exekutivverantwortung übernehmen. Wichtig ist, dass man den Gemeinden nicht nur Verantwortung überträgt, sondern eben in gleichem Masse die Freiheit lässt, diese Verantwortung auch zu leben. Verantwortung delegieren und keine Kompetenzen geben, das geht nicht. Wir stellen fest – beispielsweise mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht –, dass der Bund den Gemeinden zusätzliche grosse Aufgaben übergeben hat. Die Aufgabe ist zwar nicht eine neue, aber eine neu zu organisierende. Damit tun sich die Gemeinden zum Teil schwer, weil das Ganze mit viel Bürokratismus verbunden ist und viel Juristerei beinhaltet. Es kostet auch ziemlich viel mehr als zuvor. Da habe ich Verständnis, wenn die Gemeinden mit einem gewissen Recht sagen, der eidgenössische Gesetzgeber hätte ihnen eine Katze im Sack verkauft. Wenn der eidgenössische Gesetzgeber den Gemeinden in Zukunft wieder Aufgaben in dieser Art und Weise neu vorschreibt, muss man sich der Kostenfolgen besser bewusst sein. Das gilt ebenso auch gegenüber den Kantonen. Und diese wiederum sind in der Pflicht, gegenüber ihren Gemeinden Sorge zu tragen und ihnen nicht nur zusätzliche Aufgaben zuzuschieben, sondern dabei halt auch die entsprechenden Kompetenzen abzutreten.
Worin sehen Sie die zukünftigen Herausforderungen der Schweiz?
Bei aller Selbstkritik, die wir Schweizer durchaus gewohnt sind zu üben, – und das ist auch gut so – muss man feststellen, dass die ganz grossen Herausforderungen für unser Land ausserhalb unserer Landesgrenzen liegen. Erstens, die ganze Migration. Sie ist ein Phänomen, eigentlich eine moderne Völkerwanderung. Zweitens, unser Verhältnis zur EU. Das ist seit dem 9. Februar ungeklärter denn je und drittens – und dazu benutze ich gerade den heutigen Tag mit der Rede des Präsidenten des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – der Einfluss der internationalen Gerichte. Ich glaube, die Frage der fremden Richter wird unser Land und unser Volk noch mehr beschäftigen und wird mehr zu diskutieren geben, als wir es heute wahrhaben wollen.
Warum?
Die Delegation eines bedeutenden Teils der dritten Gewalt ausserhalb unserer Landesgrenzen ist für die Eidgenossenschaft eine schwierige Situation. Das wird uns noch Bauchweh bereiten. Der Durchschnittsschweizer und die Durchschnittsschweizerin sind sich die Souveränität über Jahrhunderte gewohnt. Wenn ich nun an die institutionellen Fragen mit der EU denke, dann wird das eine grosse Diskussion absetzen. Die Frage stellt sich, wie weit die Schweiz gewillt ist, einen Teil der gerichtlichen Souveränität nach Strassburg abzugeben.
Denken Sie da auch an die EMRK?
Ja, die EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention] wird ja häufig diskutiert. Nicht die EMRK als Konvention ist das eigentliche Problem, sondern die Richter, die sie auslegen. Ich habe noch niemanden gehört, der mir erklären konnte, dass das, was die EMRK im Grundsatz beinhaltet, schlecht sei. Aber zum Teil sind die Urteile der Richter, die sie auslegen, fragwürdig, indem man in Strassburg das Gefühl hat, aus der EMRK nicht nur ein einheitliches Menschenrecht, sondern ein einheitliches allgemeines Staatsrecht zu konzipieren. Das führt zu Problemen. Ich habe den Eindruck, dass die Menschenrechtsrichter je länger, je mehr versuchen, eine Vereinheitlichung des staatlichen Rechtes zu erwirken, und das ausserhalb der grundsätzlichen Menschenrechtsfragen. Bundesrichter Hansjörg Seiler hat es kürzlich auf den Punkt gebracht, als er von der Sakralisierung des Rechts statt dem Primat der Politik gesprochen hat. Die richterliche Einmischung aus Strassburg in die nationalstaatliche Souveränität hat hier vermutlich ihre Grenzen zum Teil überschritten.
Die Frage der Souveränität ist doch unsere Zukunftsfrage. Wenn man sie abgibt, dann ist sie weg.
Ja, die Frage war und ist eine permanente. Mit jedem Staatsvertrag, den ein Staat abschliesst und der auf Gegenseitigkeit beruht, gibt dieser ein Bruchstück an Souveränität ab. Das ist aber nicht einseitig, denn das Gegenüber gibt diese in der Regel auch ab, wenn man gemeinsam ein Abkommen aushandelt. Das ist nicht per se schlecht. Die Frage ist nicht nur, wieviel geben wir ab und was bekommen wir dafür. Entscheidender ist, in welchem Bereich wir etwas abgeben. Wenn man das Handelsrecht harmonisiert zwischen zwei Staaten, dann ist das für die Souveränität vermutlich nicht so entscheidend. Wenn man jedoch die richterliche Gewalt dort abgibt, wo daraus ein grosser Einfluss auf eigentliche innerstaatliche Angelegenheiten entsteht, ist das etwas ganz, ganz anderes.
Wo werden Sie nach dem Präsidialjahr Ihre Prioritäten setzen?
Unser System sieht vor, dass man nach dem Präsidialjahr wieder in die Reihen sitzt, und das ist gut so. Daran habe ich mich in der Wintersession bereits gewöhnt. Die Staatspolitik wird mich wieder vermehrt aktiv in den Bann ziehen. Bereits habe ich eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche rückwirkende Klauseln in Volksinitiativen nicht mehr erlauben soll. Motiviert hat mich dabei die Initiative über die Erbschaftssteuer, welche, sollte sie angenommen werden, grosse Rechtsunsicherheit wegen eben der Rückwirkung auslöst.
Was wünschen Sie Ihrem Nachfolger im Amt des höchsten Schweizers?
Stephane Rossini macht das ausgezeichnet. Ich wünsche ihm, dass er ebenso viel Freude und Begeisterung am Amt hat wie ich.
Herr Nationalrat Lustenberger, ich danke Ihnen für das Gespräch.    •
(Interview Thomas Kaiser)

Mehr soziale Verbundenheit von Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser*


Als der Eiserne Vorhang geöffnet und mit einer ökonomischen Operation «Schock-Behandlung» Russland in die Knie gezwungen wurde, wusste noch keiner von uns, was Hochmut und Grössenwahn im westlichen Bündnis ausrichten würden. Mit Schrecken hatten die Mediziner 1985 das «Erscheinen» eines neuen Virus zur Kenntnis genommen, das aus zwei in der Natur nicht vereinbaren Teilen zusammengesetzt war. Im Nu stiegen die Zahlen der Ansteckungen, die letztlich zu einem qualvollen Tod der angesteckten Menschen führten. Zuerst kamen die Zahlen aus Afrika. «Dort musste man aber auch etwas unternehmen gegen die Überbevölkerung», sagte ein versierter älterer Chemiker offen in einem Gespräch. Doch dann zeigte das Buch «And the Band Played on» noch eine ganz andere Dimension des Benützens von ganzen Bevölkerungsgruppen auch in unseren Ländern der ersten Welt. Dann kam die offene Drogenszene – zum Schrecken von Eltern, Lehrern und Mitbürgern allgemein. Thomas Zeltner verteidigt diesen «Paradigmenwechsel» noch heute.
Dr. Franziska Haller und ich setzten uns zu diesem Zeitpunkt – Ende der 80er Jahre – in den USA mit Elternorganisationen in Verbindung, die der gleichen Entwicklung bedrückt und voller Trauer über die verlorenen Söhne und Töchter gegenüberstanden. Sie entwickelten bereits Aufklärungsprogramme für Schulen und Jugend-Organisationen.
Im Zuge dieser gemeinsamen Bemühung des Suchens nach Wegen der Besserung, im Zuge auch weiterer Mitarbeit in den Organen der Uno und des Ecosoc (Economic and Social Council der Uno) lernten wir die eigene Generation aus den 60er Jahren neu kennen. Sie waren als Bürgerrechtler, als Pädagogen, auch im Marsch durch die Institutionen anders – reifer – geworden. Nur ein Teil hatte sich ganz einbinden lassen und fortan zu allen destruktiven Entwicklungen geschwiegen. Die meisten aber waren als Privatmensch ausserhalb des Berufes weiter aktiv. Sie wussten inzwischen um die Schwierigkeit nachhaltiger Verbesserung angesichts eines militärisch-industriellen Komplexes, der keineswegs nachzugeben bereit war. Ein Teil war religiösem Denken verpflichtet, viele eher säkularer Weltanschauung zugetan. Allen aber waren Ziele gemeinsam: die Kriege beenden, die Bildung der Unterschicht-Kinder verbessern, der Umwelt Sorge zu tragen beginnen.
Dieses breite Spektrum hatte auch im Jahrhundert zuvor sich die Hand reichen müssen. Dass ein Plattwalzen aller Kultur-Unterschiede nicht mit napoleonischen Dekreten erzwungen werden kann, hat in der Schweiz Jahre dauernde Grundsatz-Diskussionen nötig gemacht, bis 1848 aus dem losen Staatenbund ein Bundesstaat gebildet werden konnte: Damit begann erst eigentlich der konsequente Weg in Richtung Willensnation mit religiösen, sprachlichen, mentalitätsmässi­gen, auch geistig-seelischen Unterschieden. Eine Generation nach der andern war an der Arbeit, das politische Leben in offene, sachorientierte, entwicklungsfähige Gemeinsamkeit überzuführen.
Ob wir uns Pestalozzis Pädagogik und ­politische Haltung zum Vorbild nehmen, ob Niklaus von Flüe, der als Oberrichter sich aus der Tagespolitik zurückzog, um grundsätzlich beraten zu können, ob Gottfried Keller, der mit mehr säkular-liberalem Denken die Grundlage für aufrechten Bürgersinn formulierte, ihnen allen war die Sorge um Mass­halten, innere Bescheidenheit und gegenseitigen Respekt heilig.
Dass wir (erstmals in der Tagsatzung von 1796 und dann 1832) den Eidgenössischen Dank-, Bitt-, Buss- und Bettag beschlossen zum Zeitpunkt des Sommerendes, da die Natur gegeben hat, was sie kann, war nicht nur der Gefahr von Hungersnöten wegen, sondern war Friedensarbeit an unserem eigenen Inneren. Andere Länder haben den Thanks-Giving-Day, das Erntedankfest oder ähnliches: Dieser Tag der Besinnung hat für sie alle die Bedeutung der Verpflichtung für eine sorgsame, friedliche Weiterentwicklung der Welt – nach dem Deutsch-Französischen Krieg erst recht.
Man weiss heute kaum, wo beginnen, um die Unterschiede in der Geschichte nicht nur unserer europäischen Länder, sondern vor allem auch unserer schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären. Eines aber hat die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gelehrt: Noch mehr Krieg, noch mehr Sieger-Wahn, noch weitere zerstörerische Waffen, das geht nicht mehr.
Auch in der heutigen Welt kommen wir aus unterschiedlichen Lagern, verschiedenen Kulturen und Religionen – doch dieses gemeinsame Nein zu weiterem Krieg ist der Mehrheit gemeinsam. Das Gedicht, das Joe McCaroll vor über 10 Jahren formulierte und als Zeichen der Verbundenheit schenkte, sei darum an dieses ganze offene menschliche Feld weitergereicht. Es möge verbinden und ermutigen – nicht zuletzt auch unsere Freunde in den USA im Herzen der Kriegsmacht. England, Kanada, Australien und Neuseeland haben keinen Grund, den Krieg, der die Welt nur ökonomisch an den Rand des Abgrundes geführt hat, weiterzuführen. 1965 wurde die Nachkriegspolitik in Verträge für 50 Jahre gegossen. Sie laufen in zwei Jahren aus. Das Fiasko könnte grösser nicht sein für eine moderne Welt, der alles an Wissenschaft und Kommunikation zur Verfügung stand.
Nun ist das Spiel zu Ende. Die multi­polare, vernetzt arbeitende Welt muss sozialere und demokratischere Wege einschlagen, und sie wird es tun. Sie muss nach Ländern getrennt die Verantwortung übernehmen und an der Behebung der Schäden zu arbeiten beginnen. Reichen wir einander die Hand, aus welchem weltanschaulichen Lager auch immer wir kommen. «Seid grossmütig», empfahl Bruder Klaus der Stadt Konstanz. Vergesst alles Kleinliche, Trennende – es hat keinen Sinn. «Join us to work for peace. War is obsolete in todays world», rief Doug Rokke uns vor einigen Jahren an der Konferenz «Mut zur Ethik» über den Atlantik zu – im Wissen um die endlosen Schäden des Uran-Desasters nicht nur in Somalia und nach den Balkan-Kriegen. Dass in Falludjah, in Libanon und in Gaza noch schlimmere Waffen im Feldtest zum Einsatz kamen, macht das Ganze nur dringlicher. 


* Am 21. Mai 2014 starb völlig unerwartet die Historikerin und Psychologin Frau Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser. Sie war die Begründerin der Zeitung Zeit-Fragen und massgeblich über alle Jahre hindurch an der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Zeitung beteiligt.  Der Artikel «Mehr soziale Verbundenheit» wurde im September letzten Jahres von ihr verfasst und in Zeit-Fragen, Nr. 28 vom 10.9.2013 veröffentlicht. Da dieser Artikel grundlegende Gedanken beinhaltet und eine ethische Position einnimmt, die von einer zutiefst humanen Grundhaltung getragen ist, haben wir uns entschlossen, diese Gedanken zum Jahreswechsel im Gedenken an Annemarie Buchholz-Kaiser erneut unseren Lesern zu unterbreiten.
Gemeinschaftsgefühl
Verstehen mit dem Verstand des anderen; Hören mit seinen Ohren; Fühlen mit dem Herzen des anderen,
Seine Hoffnungen und seine Ängste. Gehen in seinem Schritt, Sehen mit seinen Augen, Atmen mit seinem Atem, Weinen mit seinen Tränen. Fühle ein zweites Herz wie seines in Deinem,
Zu wissen, was er braucht und es suchen mit ihm. Gemeinschaftsgefühl, Herzensverwandschaft,
Gemeinschaftsgefühl, Einheit der Seelen.Dich selbst kennen, das ist ein guter Anfang,
Und den anderen verstehn, Fühlen, was er braucht, bevor er es sagt,
Wie eine Mutter es macht mit ihrem Kind. Stehen in seinen Schuhen, Schauen aus seiner Geschichte,
Du musst lernen, dich ganz hinzugeben – Das ist der Anfang und das Ziel.

To Annemarie Buchholz-Kaiser
Joe McCarroll
(Übersetzung aus dem Englischen Zeit-Fragen)

Straßenhunde und Katzen sollen in der EU für vogelfrei erklärt werden!



Straßenhunde und Katzen sollen in der EU für vogelfrei erklärt werden!
Streuner sollen in der EU völlig "vogelfrei" werden
Neue EU-Petition: Das Gesetz ist seit 2007 in der Vorbereitung und soll 2015 eingeführt werden. Das wäre das Ende einer moralisch-ethischen EU (so es eine solche jemals gegeben haben sollte...), mit großen Folgen für den Tierschutz in allen EU-Ländern. Laßt uns der EU sagen und zeigen, welche Folgen das für die EU hätte, daß alle tierlieben Menschen das nicht länger akzeptieren werden. Es reicht uns!
Diese Petition ist eine gemeinsame Aktion von "Occupy for Animals" und "Rescue Association Hobo Dogs Finland", die am 21. Dezember 2014 gestartet wurde. Sie wurde zur offiziellen Registrierung an den Petitions-Ausschuß des EU-Parlaments eingereicht.
Über diese Petition: Bisher hat die Kommission einen wesentlichen Unterschied zwischen Wildtieren und Haustieren gemacht. Leider würde sich dies nun mit der Einführung des neuen "EU Animal Health Law" (EU- Tiergesundheitsgesetz), das derzeit in der Endphase diskutiert wird, ändern. In den letzten drei Jahren hat die EU- Kommission bereits den Entwurf eines Tiergesundheitsgesetzes vorgelegt, welches die meisten der derzeitigen EU-Bestimmungen über Tiergesundheit vereinfachen und somit angeblich größere Übereinstimmung der gemeinsamen Grundsätze und Regeln bringen soll. Streunertiere wie Hunde und Katzen sollen demnach als "wilde Tiere" betrachtet werden, was sie nun nicht nur de facto (siehe Rumänien) sondern auch de jure völlig vogelfrei und schutzlos zurücklassen würde (den ganzen Text auf Englisch HIER).
Unterschreiben Sie diese wichtige Petition bitte HIER

2014-12-23

Die EU wirklich reformieren? Unmöglich!


(Karikatur: Schwedische Bürgerinitiative "Nein zur EU")


Das erklärte Ziel der EU ist seit Jean Monnet die politische Union, auch die Einführung des Euro hatte dieses Ziel. Die EU nach USA Vorbild, sowohl wirtschaftlich als auch militärisch. Die jüngsten Entwicklungen zeigen es. Das EP ist natürlich kein echtes Parlament, die EU aber in ihren Funktionen ein Bundesstaat. Diese EU wirklich so zu reformieren, dass es eine Zusammenarbeit von souveränen Staaten in Europa wird ist unmöglich, weil es auch nicht gewollt ist.
Die EU-Parlamentarier können in wenigen Randbereichen der Politik zustimmen, aber die meisten Verodnungen und Richtlinien sieht kein Minister oder EU-Parlamentarier (Etwa 99% der Fälle werden schon in Ausschüssen abgesegnet!
Zudem fehlt dem EU-Parlament die Grundvoraussetzung für ein legislatives Parlament:
Das EU-Parlament vertritt kein europäisches Volk, weil es keines gibt.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider in der Wochenzeitung Zeit-Fragen:
Unheilbares Demokratiedefizit
Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, dass zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
In den Verfassungen der Völker ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen.
Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, dass im Europäischen Parlament «die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind» (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, dass es aus «Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammengesetzt» sei (Art. 4 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt . Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab.
Ermächtigung der Union entzieht Parlamenten demokratische Legitimation
Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im wesent­lichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, dass die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, dass sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat.
Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Massnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet. 

Es ist daher kein volles Parlament, das Gesetze beschließen kann. Vorher müssten sich die Völker erst für einen Bundesstaat EU entscheiden und ihre Grundgesetze dementsprechend ändern. Das würde in Österreich eine Volksabstimmung voraussetzen. In wichtigen Politikbereichen hat das EU-Parlament nichts zu sagen: Militärpolitik, Grundzüge der Wirtschaft, Währung und beispielsweise auch dem neuen "vereinfachen Änderungsverfahren". Mit diesem Verfahren kann die EU - ohne das Volk und die nationalen Parlamente zu befragen, den gesamten Vertrag ändern.
Durch die Menge der staatlichen Befugnisse und die Größe der Macht und ihren Funktionen, ist die Europäische Union längst wie ein Bundesstaat zu sehen, nicht nur wie eine völkerrechtliche Organisation für besondere Angelegenheiten, hat aber dafür keine Legitimationsgrundlage! Die Legitimationsgrundlage kann nur ein Volk geben. Die originäre Staatsgewalt kann nur von einem Volk ausgehen (z.B. Österreich), denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Gewalten der EU sind nicht geteilt, dass nennt man Despotie!

US-Kongress «erklärt Krieg» gegen Russland

von Ron Paul *
Heute hat das US-Repräsentantenhaus etwas verabschiedet, was ich für das schlimmste Stück Gesetzgebung aller Zeiten halte.
Resolution 758 wurde angekündigt als eine Resolution, die «das Handeln der Russischen Föderation unter Präsident Wladimir Putin aufs Schärfste verurteilt, da sie eine Aggressionspolitik gegen angrenzende Staaten mit dem Ziel der politischen und wirtschaftlichen Dominanz» verfolge.
In Wahrheit besteht der Gesetzentwurf aus 16 Seiten Kriegspropaganda, die selbst die Neokonservativen hätte blass werden lassen sollen, wenn sie denn zu so etwas fähig wären.
Dies ist die Art von Resolution, die ich mir zu meiner Zeit im Kongress immer sehr genau angesehen habe, denn was als «harmlose» Meinungsäusserung ausgewiesen wurde, hat oft zu Sanktionen und Krieg geführt. Ich erinnere mich daran, 1998 eindringlich gegen den «Iraq Liberation Act» [Gesetz zur Befreiung des Irak] argumentiert zu haben. Ich habe seinerzeit gesagt, dass ich wüsste, dass dieser zum Krieg führen würde.
Ich habe mich nicht gegen das Gesetz gewehrt, weil ich ein Bewunderer Saddam Husseins war – genau wie ich kein Bewunderer von Putin, oder irgendeines anderen fremden politischen Führers bin –, sondern weil ich damals wusste, dass ein weiterer Krieg gegen den Irak die Probleme nicht lösen und die Dinge vermutlich nur schlimmer machen würde. Wir wissen alle, was als nächstes geschah.
Deshalb kann ich kaum glauben, dass sie schon wieder damit durchkommen, und dieses Mal steht sogar noch mehr auf dem Spiel. Einen Krieg mit Russland zu provozieren könnte in totaler Zerstörung enden!
Falls irgend jemand der Ansicht ist, dass ich bezüglich dessen, wie schlecht diese Resolution wirklich ist, übertreibe, lassen Sie mich einfach ein paar Beispiele aus dem Gesetzentwurf selbst vorlegen:
Die Resolution wirft Russland in Absatz 3 eine Invasion der Ukraine vor und verurteilt Russlands Verletzung der ukrainischen Souveränität. Diese Aussage wird ohne jeglichen Beweis derselben vorgebracht. Sicher müss­ten wir mit unseren hochentwickelten Satelliten, die aus dem Weltall Nummernschilder von Autos lesen können, Videos und Bilder dieser russischen Invasion haben. Es wurden aber keine angeboten.
Bezüglich der russischen Verletzung ukrainischer Souveränität: Warum ist es keine Verletzung der Souveränität der Ukraine, wenn die USA sich am Umsturz der in diesem Land gewählten Regierung beteiligten, wie sie es im Februar getan hat? Wir haben alle die Aufnahmen von Mitarbeitern des Aussenministeriums gehört, wie sie sich zusammen mit dem US-Botschafter in der Ukraine zum Sturz der Regierung verschworen haben. Wir haben gehört, wie die stellvertretende US-Aussenministerin Victoria Nuland damit geprahlt hat, dass die USA 5 Milliarden US-Dollar für den Regimewechsel in der Ukraine ausgegeben haben. Warum ist das okay?
Die Resolution beschuldigt in Artikel 11 die Menschen in der Ost-Ukraine, im November «betrügerische und illegale Wahlen» abgehalten zu haben. Warum ist es so, dass Wahlen, wenn sie nicht zum von der US-Regierung gewünschten Ergebnis führen, jedes Mal als «illegal» und «betrügerisch» bezeichnet werden? Dürfen die Menschen in der Ost-Ukraine nicht über sich selbst bestimmen? Ist das nicht ein grundlegendes Recht der Menschen?
Im Artikel 13 fordert die Resolution den Rückzug russischer Streitkräfte aus der Ukraine, obwohl die US-Regierung keinerlei Beweise vorgelegt hat, dass die russische Armee jemals in der Ukraine war. Dieser Artikel drängt die Regierung in Kiew auch dazu, militärische Operationen gegen die nach Unabhängigkeit strebenden östlichen Regionen wieder aufzunehmen.
Die Resolution behauptet in Artikel 14 mit Bestimmtheit, dass der in der Ukraine abgestürzte Malaysian Airlines-Flug 17 von einer Rakete abgeschossen wurde, die «durch von Russland unterstützte Separatisten-Streitkräften in der Ost-Ukraine» abgefeuert wurde. Das ist schlicht nicht richtig, da der Abschlussbericht über die Untersuchung dieser Tragödie vor nächstem Jahr noch nicht einmal veröffentlicht werden wird und der vorläufige Bericht auch nicht besagt, dass das Flugzeug durch eine Rakete abgeschossen wurde. Auch hat der vorläufige Bericht – der unter Mitwirkung aller beteiligten Länder erstellt wurde – nicht irgendeine Seite verantwortlich gemacht.
Artikel 16 der Resolution verurteilt Russ­land dafür, Waffen an die Assad-Regierung in Syrien verkauft zu haben. Es wird dort natürlich nicht erwähnt, dass diese Waffen im Kampf gegen den IS – von denen wir ja behaupten, sie seien der Feind – eingesetzt werden, wobei die an die Rebellen in Syrien gelieferten US-Waffen tatsächlich ihren Weg in die Hände des IS gefunden haben!
In Artikel 17 der Resolution wird Russ­land für etwas verurteilt, das von den USA als Wirtschaftssanktionen (»wirtschaftliche Zwangsmassnahmen») gegen die Ukraine bezeichnet wird. Und das, obwohl die USA Russland wiederholt mit Wirtschaftssanktionen getroffen hat und sogar noch weitere in Aussicht stellt!
Die Resolution stellt in Artikel 22 fest, dass Russland 2008 die Republik Georgien überfallen hat. Das stimmt einfach nicht. Selbst die Europäische Union – selbst kein Freund von Russland – hat in ihrer Untersuchung der Vorgänge im Jahr 2008 festgestellt, dass es Georgien war, das einen «ungerechtfertigten Krieg [gegen Russland] begonnen» hat, und nicht anders herum! Wie kommt der Kongress mit derart offensichtlichen Unwahrheiten davon? Machen sich die Mitglieder überhaupt die Mühe, diese Resolutionen vor der Abstimmung zu lesen?
In Artikel 34 wird die Resolution gar skurril, mit der Verurteilung der Russen wegen angeblicher Angriffe auf Computernetzwerke in den Vereinigten Staaten und der «illegalen Beschaffung von Informationen» über die US-Regierung. Wie können sich die USA in Folge der Enthüllungen von Snowden über das Ausmass der US-Spionage im Rest der Welt als moralische Instanz hinstellen und derartiges Handeln bei anderen verurteilen?
Die Resolution wirft staatsfinanzierten russischen Medien eiskalt vor, dass sie die «öffentliche Meinung verzerren». Es ist dagegen vollkommen normal, dass die US-Regierung weltweit Milliarden von Dollars zur Finanzierung und Förderung von Pressekanälen wie Voice of America und RFE/RL [Radio Free Europe/Radio Liberty] bezahlt, und darüber hinaus «unabhängige» Medien in unzähligen Ländern in Übersee subventioniert. Wie lange dauert es noch, bis alternative Informationsquellen wie Russia Today aus den Vereinigten Staaten verbannt werden? Dieses Gesetz bringt uns jenem unglücklichen Tag näher, an dem die Regierung entscheidet, welche Art der Programmierung wir konsumieren können und welche nicht – und eine derartige Missachtung dann «Freiheit» nennt.
Die Resolution gibt dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko in Artikel 45 grünes Licht dafür, seine Militärangriffe auf die nach Unabhängigkeit strebenden östlichen Provinzen wieder aufzunehmen und drängt auf die «Entwaffnung der separatistischen und paramilitärischen Kräfte in der Ost-Ukraine». Ein derartiges Vorgehen wird zu vielen tausend weiteren toten Zivilisten führen.
Zu diesem Zweck wird die US-Regierung mit der Resolution direkt in den Konflikt involviert, indem der Präsident dazu aufgerufen wird, «die Regierung der Ukraine mit letalem und nicht-letalem Verteidigungsgerät, Dienstleistungen und Training» auszustatten, damit sie «ihr Territorium und ihre Souveränität effektiv verteidigen» kann. Dies bedeutet US-Waffen in den Händen von durch die USA trainierten Militärkräften, die dann an den Landesgrenzen einen heissen Krieg mit Russland führen. Klingt das vielleicht nach einer guten Idee?
Der Gesetzentwurf enthält zu viele absurde und entsetzliche Aussagen, als dass wir diese hier vollständig ausführen mögen. Der vermutlich beunruhigendste Teil dieser Resolution ist jedenfalls die Aussage, dass die «Militärintervention» der Russischen Föderation in der Ukraine eine «Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit» darstellt. Eine solche Wortwahl ist kein Unfall: Dieser Satz ist die mit diesem Gesetz vorgelegte Giftkapsel, auf Grund derer in der Zukunft noch aggressivere Resolutionen folgen werden. Wenn wir letztlich akzeptieren, dass Russland eine «Bedrohung» für den internationalen Frieden darstellt, wie kann so etwas dann ignoriert werden? Das sind jene schlüpfrigen Argumente, die am Ende zum Krieg führen.
Dieser gefährliche Gesetzentwurf wurde heute, am 4. Dezember, mit nur zehn (!) Gegenstimmen verabschiedet! Nur zehn Abgeordnete sind besorgt über die unverfrorene Propaganda und die Unwahrheiten, mit denen ein derart rücksichtsloses Säbelrasseln in Richtung Russland ausgesandt wird.
Hier sind die Abgeordneten, die bei diesem Gesetzentwurf mit Nein gestimmt haben. Wenn Sie Ihren eigenen Abgeordneten auf dieser Liste nicht finden, dann rufen Sie ihn an und fragen Sie ihn, warum er dafür votiert, uns näher an einen Krieg mit Russ­land zu bringen! Wenn Sie Ihren Abgeordneten auf der Liste finden, dann rufen Sie ihn an und bedanken Sie sich dafür, dass er sich den Kriegstreibern entgegengestellt hat.
Bei Resolution 758 mit Nein gestimmt haben:
   1) Justin Amash (Rep.-Michigan)
    2) John Duncan (Rep.-Tennessee)
    3) Alan Grayson (Dem.-Florida)
    4) Alcee Hastings (Dem.-Florida)
    5) Walter Jones (Rep.-North Carolina)
    6) Thomas Massie (Rep.-Kentucky)
    7) Jim McDermott (Dem.-Washington)
    8) George Miller (Dem.-Kalifornien)
    9) Beto O’Rourke (Dem.-Texas)
10) Dana Rohrabacher (Rep.-Kalifornien)  •


Quelle: 2014 n8waechter.info/2014/12/unverantwortlich-us-kongress-erklaert-krieg-gegen-russland
Deutsche Übersetzung des Original-Artikels: Reckless Congress 'Declares War' on Russia; Written by Ron Paul, Thursday December 4, 2014
www.ronpaulinstitute.org/archives/featured-articles/2014/december/04/reckless-congress- declares-war-on-russia  
* Ronald Ernest («Ron») Paul ist ein US-amerikanischer Arzt und Politiker. Er ist Mitglied der Republikanischen Partei und war zwischen 1976 und 2013 (mit Unterbrechungen) Abgeordneter im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten. Paul war bei der US-Präsidentschaftswahl 1988 Kandidat der Libertarian Party und war ein Bewerber um die republikanische Kandidatur für die US-Präsidentschaftswahl 2008 und 2012.

2014-12-19

Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!

Aufruf

zf. Mehr als 60 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kirche und Kultur warnen in einem Aufruf vor einem Krieg mit Russ­land. Initiiert wurde der Aufruf vom früheren Berater des Kanzlers Helmut Kohl, Horst Teltschik (CDU), vom ehemaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Walter Stützle (SPD), und von der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Aufruf kann als Petition mittlerweile auch im Internet mittels verschiedener Online-Petitionen unterzeichnet werden.
Niemand will Krieg. Aber Nordamerika, die Europäische Union und Russland treiben unausweichlich auf ihn zu, wenn sie der unheilvollen Spirale aus Drohung und Gegendrohung nicht endlich Einhalt gebieten. Alle Europäer, Russland eingeschlossen, tragen gemeinsam die Verantwortung für Frieden und Sicherheit. Nur wer dieses Ziel nicht aus den Augen verliert, vermeidet Irrwege.
Der Ukraine-Konflikt zeigt: Die Sucht nach Macht und Vorherrschaft ist nicht überwunden. 1990, am Ende des Kalten Krieges, durften wir alle darauf hoffen. Aber die Erfolge der Entspannungspolitik und der friedlichen Revolutionen haben schläfrig und unvorsichtig gemacht. In Ost und West gleichermassen. Bei Amerikanern, Europäern und Russen ist der Leitgedanke, Krieg aus ihrem Verhältnis dauerhaft zu verbannen, verlorengegangen. Anders ist die für Russland bedrohlich wirkende Ausdehnung des Westens nach Osten ohne gleichzeitige Vertiefung der Zusammenarbeit mit Moskau, wie auch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Putin, nicht zu erklären.
In diesem Moment grosser Gefahr für den Kontinent trägt Deutschland besondere Verantwortung für die Bewahrung des Friedens. Ohne die Versöhnungsbereitschaft der Menschen Russlands, ohne die Weitsicht von Michail Gorbatschow, ohne die Unterstützung unserer westlichen Verbündeten und ohne das umsichtige Handeln der damaligen Bundesregierung wäre die Spaltung Europas nicht überwunden worden. Die deutsche Einheit friedlich zu ermöglichen war eine grosse, von Vernunft geprägte Geste der Siegermächte. Eine Entscheidung von historischer Dimension. Aus der überwundenen Teilung sollte eine tragfähige europäische Friedens- und Sicherheitsordnung von Vancouver bis Wladiwostok erwachsen, wie sie von allen 35 Staats- und Regierungschefs der KSZE-Mitgliedstaaten im November 1990 in der «Pariser Charta für ein neues Eu­ropa» vereinbart worden war. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Prinzipien und erster konkreter Massnahmen sollte ein «Gemeinsames Europäisches Haus» errichtet werden, in dem alle beteiligten Staaten gleiche Sicherheit erfahren sollten. Dieses Ziel der Nachkriegspolitik ist bis heute nicht eingelöst. Die Menschen in Europa müssen wieder Angst haben.
Wir, die Unterzeichner, appellieren an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung für den Frieden in Europa gerecht zu werden. Wir brauchen eine neue Entspannungspolitik für Europa. Das geht nur auf der Grundlage gleicher Sicherheit für alle und mit gleichberechtigten, gegenseitig geachteten Partnern. Die deutsche Regierung geht keinen Sonderweg, wenn sie in dieser verfahrenen Situation auch weiterhin zur Besonnenheit und zum Dialog mit Russland aufruft. Das Sicherheitsbedürfnis der Russen ist so legitim und ausgeprägt wie das der Deutschen, der Polen, der Balten und der Ukrainer.
Wir dürfen Russland nicht aus Europa hinausdrängen. Das wäre unhistorisch, unvernünftig und gefährlich für den Frieden. Seit dem Wiener Kongress 1814 gehört Russ­land zu den anerkannten Gestaltungsmächten Europas. Alle, die versucht haben, das gewaltsam zu ändern, sind blutig gescheitert – zuletzt das grössenwahnsinnige Hitler-Deutschland, das 1941 mordend auszog, auch Russland zu unterwerfen.
Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als vom Volk beauftragte Politiker, dem Ernst der Situation gerecht zu werden und aufmerksam auch über die Friedenspflicht der Bundesregierung zu wachen. Wer nur Feindbilder aufbaut und mit einseitigen Schuldzuweisungen hantiert, verschärft die Spannungen in einer Zeit, in der die Signale auf Entspannung stehen müssten. Einbinden statt ausschliessen muss das Leitmotiv deutscher ­Politiker sein.
Wir appellieren an die Medien, ihrer Pflicht zur vorurteilsfreien Berichterstattung überzeugender nachzukommen als bisher. Leitartikler und Kommentatoren dämonisieren ganze Völker, ohne deren Geschichte ausreichend zu würdigen. Jeder aussenpolitisch versierte Journalist wird die Furcht der Russen verstehen, seit Nato-Mitglieder 2008 Georgien und die Ukraine einluden, Mitglieder im Bündnis zu werden. Es geht nicht um Putin. Staatenlenker kommen und gehen. Es geht um Europa. Es geht darum, den Menschen wieder die Angst vor Krieg zu nehmen. Dazu kann eine verantwortungsvolle, auf soliden Recherchen basierende Berichterstattung eine Menge beitragen.
Am 3. Oktober 1990, am Tag der Deutschen Einheit, sagte Bundespräsident Richard von Weizsäcker: «Der Kalte Krieg ist überwunden. Freiheit und Demokratie haben sich bald in allen Staaten durchgesetzt. … Nun können sie ihre Beziehungen so verdichten und institutionell absichern, dass daraus erstmals eine gemeinsame Lebens- und Friedensordnung werden kann. Für die Völker Europas beginnt damit ein grundlegend neues Kapitel in ihrer Geschichte. Sein Ziel ist eine gesamteuropäische Einigung. Es ist ein gewaltiges Ziel. Wir können es erreichen, aber wir können es auch verfehlen. Wir stehen vor der klaren Alternative, Europa zu einigen oder gemäss leidvollen historischen Beispielen wieder in nationalistische Gegensätze zurückzufallen.»
Bis zum Ukraine-Konflikt wähnten wir uns in Europa auf dem richtigen Weg. Richard von Weizsäckers Mahnung ist heute, ein Vierteljahrhundert später, aktueller denn je.
Die Unterzeichner
Mario Adorf (Schauspieler)
Robert Antretter (Bundestagsabgeordneter a.D.)
Prof. Dr. Wilfried Bergmann (Vize-Präsident der Alma Mater Europaea)
Luitpold Prinz von Bayern (Königliche Holding und Lizenz KG)
Achim von Borries (Regisseur und Drehbuchautor)
Klaus Maria Brandauer (Schauspieler, Regisseur)
Dr. Eckhard Cordes (Vorsitzender Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft)
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin der Justiz a.D.)
Eberhard Diepgen (ehemaliger Regierender Bürgermeister von Berlin)
Alexander van Dülmen (Vorstand A-Company Filmed Entertainment AG)
Stefan Dürr (Geschäftsführender Gesellschafter und CEO Ekosem-Agrar GmbH)
Dr. Erhard Eppler (Bundesminister für Entwicklung und Zusammenarbeit a.D.)
Prof. Dr. Dr. Heino Falcke (Propst i.R.)
Prof. Hans-Joachim Frey (Vorstandsvorsitzender Semper Opernball Dresden)
Pater Anselm Grün (Pater)
Sibylle Havemann (Berlin)
Dr. Roman Herzog (Bundespräsident a.D.)
Christoph Hein (Schriftsteller)
Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (Bundestagsvizepräsident a.D.)
Volker Hörner (Akademiedirektor i.R.)
Josef Jacobi (Biobauer)
Dr. Sigmund Jähn (ehemaliger Raumfahrer)
Uli Jörges (Journalist)
Prof. Dr. Dr. h.c. Margot Kässmann (ehemalige EKD Ratsvorsitzende und Bischöfin)
Dr. Andrea von Knoop (Moskau)
Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (ehemalige Korrespondentin der ARD in Moskau)
Friedrich Küppersbusch (Journalist)
Vera Gräfin von Lehndorff (Künstlerin)
Irina Liebmann (Schriftstellerin)
Dr. h.c. Lothar de Maizière (Ministerpräsident a.D.)
Stephan Märki (Intendant des Theaters Bern)
Prof. Dr. Klaus Mangold (Chairman Mangold Consulting GmbH)
Reinhard und Hella Mey (Liedermacher)
Ruth Misselwitz (evangelische Pfarrerin Pankow)
Klaus Prömpers (Journalist)
Prof. Dr. Konrad Raiser (eh. Generalsekretär des Ökumenischen Weltrates der Kirchen)
Jim Rakete (Fotograf)
Gerhard Rein (Journalist)
Michael Röskau (Ministerialdirigent a.D.)
Eugen Ruge (Schriftsteller)
Dr. h.c. Otto Schily (Bundesminister des Inneren a.D)
Dr. h.c. Friedrich Schorlemmer (ev. Theologe, Bürgerrechtler)
Georg Schramm (Kabarettist)
Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.)
Philipp von Schulthess (Schauspieler)
Ingo Schulze (Schriftsteller)
Hanna Schygulla (Schauspielerin, Sängerin)
Dr. Dieter Spöri (Wirtschaftsminister a.D.)
Prof. Dr. Fulbert Steffensky (kath. Theologe)
Dr. Wolf-D. Stelzner (geschäftsführender Gesellschafter: WDS-Institut für Analysen in Kulturen mbH)
Dr. Manfred Stolpe (Ministerpräsident a.D.)
Dr. Ernst-Jörg von Studnitz (Botschafter a.D.)
Prof. Dr. Walther Stützle (Staatssekretär der Verteidigung a.D.)
Prof. Dr. Christian R. Supthut (Vorstandsmitglied a.D. )
Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik (ehemaliger Berater im Bundeskanzleramt für Sicherheit und Aussenpolitik)
Andres Veiel (Regisseur)
Dr. Hans-Jochen Vogel (Bundesminister der Justiz a.D.)
Dr. Antje Vollmer (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages a.D.)
Bärbel Wartenberg-Potter (Bischöfin Lübeck a.D.)
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (Wissenschaftler)
Wim Wenders (Regisseur)
Hans-Eckardt Wenzel (Liedermacher)
Gerhard Wolf (Schriftsteller, Verleger)

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 30 vom 16.12.2014)

EU-Austritts-Volksbegehren eingereicht. Pressekonferenz, Fotos, Berichte.




Unmittelbar nach der Einreichung nahmen Vertreter des Pesonenkomitées im "Presseclub Concordia" in einer über mehrere Kanäle allen größeren Redaktionen im Rundfunk- und Printbereich  rechtzeitig bekanntgegebenen Pressekonferenz  zu den Beweggründen ihrer Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehrens Stellung. Redner bei der Pressekonferenz waren Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von "Animal Spirit", Mag. Markus Lechner, Finanzbeamter i.R., Renate Zittmayr, Bäuerin, und Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.

Einige Ausschnitte der Pressekonferenz siehe Websseite von O-Ton.at (Registrieren bzw. anmelden nicht vergessen!)

Einige Pressestimmen:

Ganze Woche  
Austria Presse Agentur APA-OTS
Wirtschaftsblatt


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
         eingereicht am 17. 12. 2014

B E G R Ü N D U N G   des Einleitungsantrags:

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!


Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN















Argumente für den EU-Austritt Österreichs:



2014-12-12

EU-Vertrag ist Kolonialstatut für Europa


Europa wird immer mehr in amerikanische Kriege und Finanzkrisen verstrickt. Der EU- Verfassungsentwurf (jetzt "Änderungsvertrag") ist ein neoliberales, kapitalistisches Kolonialstatut der USA für Europa. Die Vasallenschaft europäischer Regierungen soll damit festgeschrieben werden. Die Völker Europas verlieren Selbstbestimmung und demokratische Freiheit. Die schrankenlosen kapitalistischen Grundfreiheiten internationaler Organisationen und Konzerne gelten auch gegenüber den USA und verdrängen humanistische, sozialstaatliche und kulturelle europäische Werte und Traditionen. Die Gewaltenteilung ist beseitigt. Die EU- Kommission sorgt als undemokratisches Gesetzgebungs- und Vollzugsorgan für eine totale Anpassung an amerikanische Verhältnisse. Die Erträge europäischer Arbeit und europäische Rücklagen fließen in amerikanische Fonds. Feindliche Übernahmen europäischer Unternehmen werden durch die EU- Gesetzgebung erleichtert. Europa finanziert Amerikas irrationalen Weltkrieg gegen das "Böse". Die Verankerung der Oberhoheit der NATO im EU- Verfassungsvertrag (bzw. "Änderungsvertrag") macht Europa endgültig zum Brückenkopf der USA in Eurasien und zum potentiellen Kriegsschauplatz. Die Geheimdienst- und Militärpräsenz der USA in Europa gleicht der einer Besatzungsmacht. Die Bevölkerung wird über die amerikanische "Strategie der Vorherrschaft" nicht informiert und getäuscht. Die kapitalistische Wirtschaft profitiert von Aufrüstung und Kriegswirtschaft. Die Lebenshaltungskosten steigen. Arbeitnehmer werden ausgebeutet, Kollaborateure und Spekulanten werden reich. Die Errungenschaften der Aufklärung gehen verloren. Ein unfassbarer "Angriff auf die Vernunft" (Al Gore), auf Menschlichkeit, Menschenwürde, Staats- und Völkerrecht stürzt Europa geistig zurück in die Finsternis des Mittelalters. Grausamkeiten werden alltäglich. Toleranter religiöser Glaube, Nächstenliebe und Barmherzigkeit werden von feindseligen fundamentalistischen Religionsauffassungen und von Sektengläubigkeit verdrängt. Die starke Paarung von Macht und Reichtum ersetzt religiöse und staatliche Wertordnungen. Menschen werden manipuliert. Aber die Völker Europas werden Freiheit, Demokratie, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit wiederherstellen. Vorbild könnte die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 sein. Der europäische Aufstand hat schon begonnen.

Dr. Erich Schäfer, Wien

Argumente für den EU-Austritt. Rechtlich, politisch und wirtschaftlich.

 Karl Albrecht Schachtschneider
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung
 eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die
demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund
satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver
gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund
der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn
diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung,
die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs.
3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale
Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Gründungsverträge.
 Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist
auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie
zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß
-mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni
ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung 
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation
erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Binnenmarkt 
und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet. 
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die
Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Politiken
 einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als
den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwürdigen 
Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische
Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten
Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik
der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden
Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland 
und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

Unverzichtbare Eckpunkte einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung





Handreichung – Manifest
Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gesellschaftgestaltung unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen.  Ohne diese  drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Sie sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.    
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens?
A) Renaissance des Völkerrechtes
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung.  Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der  sinnvolle Weg.

B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
C) Die notwendenden Stellglieder
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Der Haupttreiber sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen und in den Staaten. Immer größere Finanzvermögen drängen zur naturzerstörerischen Kapitalanlage in Megaprojekten.
c.1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur
a) International
: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen  Freihandel  und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.  
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt  müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
     unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
    Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
    (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
     gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).  
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. HuberMonetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
c.2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.  Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.  
c.3) Erschließung jener Steuerquellen die einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie  der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5%  betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.

c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung
: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.

Die gegenwärtige Situation ist erdrückend:  
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen  Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation,  Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf  in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die  Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h.,  Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben  finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Möge diese Handlungsanleitung für die Politiker - aber auch für jeden einzelnen Bürger - angenommen und umgesetzt werden. Die grundsätzliche Reform steht an.
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar.

Heinrich Wohlmeyer, 1. 12. 2014