2011-02-23

Freiheitliche Demokratie, nicht Herrschaft des Volkes

Autor: Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Republik muß demokratisch sein. Nirgends steht im Grundgesetz, daß Deutschland eine Demokratie sein sollte. Demokratie ist ein schönes Wort, aber es wird mißverstanden. Dieses Mißverständnis ist philologisch, aber von staatserheblicher Bedeutung. Demokratie soll Herrschaft des Volkes heißen. Das stimmt vom Wortbegriff her nicht, von der Sache her noch weniger. Noch nie hat das Volk geherrscht. Nie wird das Volk herrschen. Völker werden immer nur beherrscht, empirisch gesehen. Völker können versuchen, die allgemeine Freiheit zu verwirklichen, die mit der allgemeinen Gleichheit und der Brüderlichkeit und, politisch korrekt, Schwesterlichkeit, verbunden ist und sein muß. Das wäre das Kunstwerk der Vernunft, wie Schiller das indem Brief an den Grafen von Augustenburg genannt hat, das Kunstwerk der allgemeinen Freiheit, das der Demokratie als politischer Form bedarf. Demokratie heißt nun einmal nicht Herrschaft des Volkes, sondern das Volk hat das Sagen, das Volk wird nicht beherrscht, das Volk zieht den Karren - aus dem Dreck, das muß es immer, jetzt auch, aus dem Morast der Staatsschulden.

Unser Volk wird große Opfer bringen müssen. Daß die Staatsverschuldung über das Investitionsvolumen hinaus verfassungswidrig ist, liegt ja auf der Hand (Art. 115 GG). Also, kratein heißt nicht herrschen, durch nichts. Wer Aristoteles studiert, ich habe das versucht, hoffentlich ist es mir gelungen,
wird keine Stelle finden, die belegt, daß kratein irgend etwas mit herrschen zu tun hat. Ich habe für diese Lesweise eine wichtige Stütze, nämlich Vittorio Hössle, der einer unserer besten Köpfe ist, aber leider jetzt in Amerika lehrt und nicht in Bayern, nicht einmal in Hamburg. Auch archein heißt nicht herrschen, sondern der Erste sein, den Vorsitz haben, allenfalls führen. Das sind philologische Fehlleistungen des 19. Jahrhunderts, weil man gar nichts anderes denken konnte und wollte, als daß der Staat auf Grund des monarchischen
Prinzips herrsche. Dann müsse auch die Demokratie, welche die Monarchie abgelöst hat, Herrschaft sein. Man dogmatisiert immer noch, der Staat sei ein Herrschaftsgebilde und solle es sein. Er ist es, das bestreite ich nicht, und der gegenwärtige deutsche Staat wieder fast diktatorisch. Aber er soll es nicht sein. Man darf die Wirklichkeit, die man empirisch erfassen muß, nicht mit dem verwechseln, was sein soll. Meine Aufgabe ist es, über das Grundgesetz zu sprechen, also über das, was sein soll.

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Professor Schachtschneider will mit seinen Kollegen erneut gegen beim Bundesverfassungsgericht gegen den permanenten "'Rettungschirm" der EU klagen:

Rettungsfonds: Euro-Kritiker drohen mit weiterer Verfassungsklage
BERLIN. Die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty haben angekündigt, auch gegen den geplanten permanenten Euro-Rettungsfonds zu klagen. Sollten Bundestag und Bundesrat einer deutschen Beteiligung am sogenannten Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) zustimmen, werde man erneut das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde anrufen, erklärte der Staatsrechtler Schachtschneider gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin. Trotz heftiger Kritik von einigen Unions- und FDP-Abgeordneten hatten beide Regierungsfraktionen mehrheitlich einem gemeinsamen Antrag zur dauerhaften Einrichtung des ESM zugestimmt.
Dadurch könnte Deutschland dann mit etwa drei Vierteln der Mittel eines jährlichen Bundeshaushaltes zur vermeintlichen Stabilisierung des Euro in der Pflicht stehen. Die Euro-Währungsunion in ihrer heutigen Form sei gescheitert, sagte der SPD-Politiker Wilhelm Nölling. „Sie ist ein Unglück für Deutschland und Europa“, so der langjährige Präsident der Landeszentralbank in Hamburg. „Es gibt für die Einrichtung von EFSF und dem geplanten ESM weder eine Vertrags- oder eine Verfassungsgrundlage noch eine ökonomische Begründung“, heißt es in der Erklärung der fünf Professoren.
„Die Staatsschulden bleiben, sie wechseln nur den Geber“
„Die jetzt für die Schließung der Staatshaushalt- und Leistungsbilanzlücken hochverschuldeter und anhaltend defizitärer Euroländer versprochenen Transfer-Milliarden sind weder am Kapitalmarkt ohne gravierende Störungen aufzubringen noch in den Staatshaushalten der Geberländer unterzubringen“, warnen die Kläger. „Die Maßnahmen zur vermeintlichen Verhinderung einer Euro-Katastrophe überschreiten die Grenzen von einem Staatenbund zu einem nicht legitimierten Bundesstaat endgültig.“ Der Währungsexperte Hankel erläuterte, „die Staatsschulden bleiben, sie wechseln nur den Geber“. Das entlaste nicht die Schuldenstaaten, sondern ihre Kreditgeber: „Das ist ein Programm zur Sanierung einer verzockten Finanzwirtschaft.“
Die durch ihre Klage gegen den Maastricht- und Lissabon-Vertrag bekannten Wissenschaftler haben im vergangenen Jahr bereits Beschwerde gegen die sogenannten Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsfonds eingelegt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die beiden Klagen zwar angenommen, sich aber bislang nicht weiter geäußert.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sowie die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank hätten aber bereits eine Stellungnahme in Karlsruhe abgegeben, erklärte Schachtschneider: „Das Gericht hätte längst die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden terminieren müssen, um uns Bürger gegen die gigantischen finanziellen Belastungen und die weitere Entdemokratisierung durch die vertragsbrüchige und verfassungswidrige Eurorettungspolitik zu schützen.“ Dennoch, Schachtschneider rechnet zumindest mit einem Teilerfolg. Er erwarte, daß die Karlsruher Richter zu dem Entschluß kommen: „Diese Maßnahmen waren vertrags- und verfassungswidrig, aber wir heben sie nicht auf, weil daß zu ganz erheblichen Verwerfungen führen würde.“ (Junge Freiheit)
23. Februar:
Brüssel schafft die Nulltoleranz ab!Eine Niederlage für alle, die auf Frau Aigners Einsatz gegen Gentechnik in der EU gehofft hatten: Heute nachmittag hat das Kommitte für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, künftig Futtermittel in die EU einzuführen, die mit bis zu einer Promille mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ohne Zulassung in der EU kontaminiert sind. Schließlich war die Futtermittellobby erfolgreich, die seit Jahren darauf pocht, ihre Transportwege nicht gentechnikfrei halten zu müssen. Frau Aigner hat das Versprechen ihrer Partei, für eine Landwirtschaft ohne Gentechnik einzutreten, in Brüssel missachtet. Die Verbaucher/innen, denen sie nach dem Dioxin-Skandal strenge Vorgaben für die Futtermittelindustrie versprach, hat sie herbe enttäuscht.
Am Ende sorgten nur noch Frankreich und Ungarn für kosmetische Änderungen im Kommissionsvorschlag: die GVO ohne Zulassung in der EU müssen zumindest in einem Drittland zugelassen und in der EU auf Gesundheitsgefahren hin geprüft worden sein. Ein Antrag auf Zulassung in der EU muss zumindest gestellt worden sein. Das betrifft allein über hundert Genpflanzen. Die Verunreinigung bis zu einer Promille gilt aber auch für Genpflanzen, deren Zulassung in der EU abgelaufen sind.
Insgesamt schafft das Ende der Nulltoleranz den rechtlichen und poltischen Rahmen für die EU, weitere Grenzwerte für Verunreinigungen mit Gentechnik einzuführen. Lebensmittel stehen als erstes auf dem Wunschzettel der Gentechniklobby, diese können wie die Futtermittel schon heute mit in der EU zugelassenen GVO bis zu 0,9 Prozent verunreinigt sein. Ausdehnen möchte die Lobby dies auf nicht zugelassene GVO. Danach kommt das Saatgut, für das bisher strikt die Nulltoleranz gilt. Eine Verunreinigung von Maissaat von nur einer Promille würde dazu führen, dass über 100 Genmaispflanzen pro Hektar auf dem Acker stehen könnten, ohne dass Bauern oder Verbraucher davon wissen. Die Nulltoleranz für Lebensmittel und Saatgut darf nicht angetastet werden!
Nun kann das europäische Parlament in den kommenden drei Monaten Einspruch gegen die verabschiedete Verordnung erheben, womit aufgrund der konservativen Mehrheit nicht zu rechnen ist. Deutschland ist danach verpflichtet, die EU-Verordnung umzusetzen. Doch ein Grenzwert muss nicht dazu führen, dass man ihn ausreizt! Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, alles dafür zu tun, dass Futtermittelimporte nach Deutschland nicht mit GVO verunreinigt werden.
Wir danken allen über 77.000 Menschen für ihren kraftvollen Protest und werden auch das nächste Mal für Aktionen sorgen, wenn die Interessen der Gentechniklobby die Politik bestimmen. /Quelle: bloc.campact.de)








2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wo san die österreichischen Kläger?

Anonym hat gesagt…

Also ich bin gegen einen Austritt, ich möchte die hart errungenen Freiheiten in der EU, wie z.B. Reisefreiheit, die gemeinsame Währung, Niederlassungsfreiheit, EU-weite freie Berufswahl, Einkaufsfreiheit, gemeinsame Sicherheit nicht mehr missen!

Ich glaube nicht, dass das als isoliertes Land noch funktionieren würde. Auch die Schweiz ist hier kein Vorbild mit kompliziert ausgehandelten Einzelverträgen, um die Nachteile der Wirtschafts-Isolation kaschieren zu können.

Und genau jene, die jetzt schreien "Raus aus der EU", schreien nachher, wenn rechtliche Rahmenbedingungen und Freiheiten wieder eingeschränkt werden!

Wenn man nur einen kurzen Blick auf die Geschichte des europäischen Kontinents riskiert, dann weiß man, dass Europa im Vergleich zum Rest der Welt auf dem richtigen Weg ist!